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Staatliche Förderung zur beruflichen Weiterbildung & Umschulung

Sie möchten wissen, welche Förderungsmöglichkeiten es für Sie gibt, um eine berufliche Weiterbildung oder Umschulung durchzuführen? Wir vom Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) haben hier alle relevanten Informationen für Sie zusammengefasst. An dieser Stelle erhalten Sie einen knappen Überblick über mögliche Förderungen. Am Ende jedes Abschnitts haben Sie die Möglichkeit, weitere Informationen über die einzelnen Förderungen abzurufen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine staatliche Förderung?
Welche Kostenträger gibt es?
Agentur für Arbeit
Jobcenter
Deutsche Rentenversicherung
Berufsgenossenschaft
Berufsförderungsdienst
Landesverwaltungsamt
Kommunaler Sozialverband Sachsen
Fazit

 

Was ist eine staatliche Förderung?

Unter einer staatlichen Förderung wird eine finanzielle Zuwendung des Staats verstanden, mit deren Hilfe bestimmte Ziele erreicht werden sollen. Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch auch, dass Voraussetzungen gelten, um eine Förderung zu erhalten. Auch im Bereich der beruflichen Weiterbildungen und Umschulungen gibt es staatliche Förderungen, wodurch die Maßnahmen finanziert werden. Das Ziel dieser Förderung besteht darin, Personen erneut in den Arbeitsmarkt zu integrieren oder die aktuelle Position im Betrieb zu sichern.

Welche Kostenträger gibt es?

Die staatlichen Förderungen für berufliche Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen beim MIQR werden von unterschiedlichen Kostenträgern finanziert. Welcher Kostenträger für Sie verantwortlich ist und die Förderung übernimmt, ist davon abhängig, welche Voraussetzungen Sie erfüllen. Es ist wichtig, in welchem Zusammenhang Sie eine Förderung benötigen, ob Sie beispielsweise aufgrund eines Arbeitsunfalls oder langer Krankheit eine berufliche Bildungsmaßnahme absolvieren müssen oder nicht. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die einzelnen Kostenträger.

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit bietet diverse Förderungen für Arbeitslose und Arbeitssuchende an, mit denen Sie Weiterbildungen und Umschulungen absolvieren können. Hierfür gibt es den Bildungsgutschein und den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Für die Durchführung der Maßnahmen gibt es außerdem noch eine Weiterbildungsprämie, die Sie erhalten, wenn Sie IHK-Prüfungen nachweislich erfolgreich abgelegt haben. Zudem haben auch Arbeitnehmer die Möglichkeit, von der Agentur für Arbeit gefördert zu werden. Dies funktioniert mit Hilfe des Qualifizierungschancengesetzes, bei dem ein Teil der Weiterbildungskosten von der Agentur für Arbeit übernommen wird.

Für mehr Informationen zu den Fördermöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit können Sie hier weiterlesen.

Jobcenter

Das Jobcenter ist für Bezieher der Grundsicherung und von Arbeitslosengeld II verantwortlich. Außerdem fördert das Jobcenter Eingliederungsmaßnahmen und berufliche Weiterbildungen, um arbeitslose Personen besser wieder in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. Hierfür vergeben die Jobcenter meist Bildungsgutscheine oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine (AVGS), mit deren Hilfe entweder private Jobvermittler engagiert werden können oder aber berufliche Weiterbildungen gefördert werden.

Falls Sie mehr über die Förderungen durch die Jobcenter erfahren möchten, können Sie hier weiterlesen.

Deutsche Rentenversicherung

Auch bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie Förderungen für Weiterbildungen, Umschulungen und Reha-Maßnahmen erhalten. Dies ist möglich, wenn Sie in Zusammenhang mit einem krankheitsbedingten Arbeitsunfall wieder in das Berufsleben einsteigen möchten. Dabei hilft oft die berufliche Rehabilitation in Form der Teilhabe am Arbeitsleben.

Wenn Sie mehr über die Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung erfahren möchten, können Sie hier weiterlesen.

Berufsgenossenschaft

Die Berufsgenossenschaft ist für Sie und eine Förderung möglicher Umschulungen, Weiterbildungen und Reha-Maßnahmen verantwortlich, wenn Ihnen ein Arbeitsunfall zugestoßen ist. In diesem Fall wird sich die Berufsgenossenschaft durch medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen dafür einsetzen, dass Sie wieder erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden können.

Wenn Sie mehr über die Förderung durch die Berufsgenossenschaft erfahren möchten, können Sie hier weiterlesen.

Berufsförderungsdienst

Wenn Sie bei der Bundeswehr gedient oder einen freiwilligen Wehrdienst absolviert haben, können Sie von der Unterstützung des Berufsförderungdienstes profitieren. Dieser berät Sie im Hinblick auf Ihre berufliche Zukunft nach der Bundeswehr. Auch im Zuge dieser Förderung haben Sie die Möglichkeit, Weiterbildungen und Umschulungen zu absolvieren, damit Sie nach Ihrem Dienstaustritt weiterhin beruflich durchstarten können.

Für mehr Informationen zum Berufsförderungsdienst der Bundeswehr können Sie hier weiterlesen.

Landesverwaltungsamt

Das Landesverwaltungsamt kümmert sich um die Umsetzung der Kriegsopferfürsorge und des Bundesversorgungsgesetzes. Hierbei werden Förderungen in Form der Teilhabe am Arbeitsleben für diejenigen zugänglich, die von kriegerischen Auseinandersetzungen nachhaltig betroffen sind oder denen Gewalt angetan wurde – hierbei zählt sowohl physische als auch psychische Gewalt. Jedes Bundesland hat ein eigenes Landesverwaltungsamt, das für die Förderung zuständig ist.

Möchten Sie weitere Informationen über das Landesverwaltungsamt als Kostenträger von Förderungen erhalten, können Sie hier weiterlesen.

Kommunaler Sozialverband Sachsen

Wenn Sie eine Behinderung haben oder davon bedroht sind, dass eine Behinderung bei Ihnen auftritt, können Sie Förderungen für Weiterbildungen und Umschulungen erhalten. Hierfür ist der Kommunale Sozialverband Sachsen verantwortlich. Mit Hilfe von Integrationsmaßnahmen und Eingliederungshilfen werden Sie dabei unterstützt, im Berufsleben durchzustarten.

Wenn Sie sich für eine Förderung durch den Kommunalen Sozialverband Sachsen interessieren, können Sie hier weiterlesen.

Fazit

Wie Sie selbst sehen konnten, gibt es unterschiedliche Förderungsmöglichkeiten, die sich nach Ihrer persönlichen Lebenslage richten. Mit Hilfe dieser Förderungen können Sie unterschiedliche Maßnahmen bei uns im Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) absolvieren. Wenn Sie Fragen haben, können Sie gerne telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0800 77 89 100 oder online über das Anfrageformular Kontakt zu uns aufnehmen.