Qualifizierungschancengesetz | WeGebAU | Agentur für Arbeit | Weiterbildung

Qualifizierungschancengesetz (WeGebAU) der Agentur für Arbeit

Im Bereich der Förderungen gibt es ständig Neuerungen, so dass man schnell den Überblick verlieren kann. Deshalb möchten wir vom Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) Ihnen gerne erklären, was unter dem Qualifizierungschancengesetz zu verstehen ist und welche Weiterbildungen damit gefördert werden können.

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Im Zuge der Weiterbildungsoffensive wurde am 01. Januar 2019 das Qualifizierungschancengesetz verabschiedet. Damit wird die „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) abgelöst bzw. erweitert. Mit dem Qualifizierungschancengesetz sollen mehr Möglichkeiten für Arbeitgeber geschaffen werden, die Weiterbildung von Arbeitnehmern fördern zu lassen. Die Zielgruppe wurde erweitert. Insgesamt wurden drei verschiedene Themenfelder mit dem Einsetzen des Qualifizierungschancengesetzes verändert.

 

 

Diese Änderungen im Zuge der Förderung sind im Dritten Sozialgesetzbuch verankert. Dort können auch Sie nachlesen, welche Rechte Sie als Arbeitnehmer oder -geber mit der Einführung des Qualifizierungschancengesetzes erhalten. Grundsätzlich wurde dort festgehalten:

„Die Förderung soll darauf ausgerichtet sein, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise vom Strukturwandel betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu ermöglichen, um den genannten Herausforderungen besser begegnen zu können. Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die eine Weiterbildung in einem Engpass anstreben.“

Daraus geht hervor, dass nun auch Förderungen in Betracht gezogen werden, die sich auf Weiterbildungen beziehen, welche auf Grund des digitalen Wandels notwendig werden. Hiermit soll auf aktuelle Veränderungen reagiert und der Arbeitsmarkt schon heute an morgen angepasst werden.

Weiterbildung für Beschäftigte

Mit den Entwicklungen der Arbeit 4.0 wird das Thema der Digitalisierung immer wichtiger. Damit steigt auch die Notwendigkeit, Weiterbildungen durchzuführen. Denn nur auf diese Weise können Arbeitnehmer ihre Tätigkeit auf Dauer schützen. Aus diesem Grund richtet sich das Qualifizierungschancengesetz nicht nur an Geringqualifizierte und ältere Beschäftigte, sondern ebenso an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren berufliche Tätigkeit durch die aufkommende Digitalisierung gefährdet sein könnte. Mit Hilfe des Qualifizierungschancengesetzes wird ihnen die Möglichkeit geboten, sich weiterzubilden und somit Kompetenzen zu entwickeln, die im Zeitalter der Digitalisierung unbedingt notwendig sind.

Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld

Mit der Einführung des Qualifizierungschancengesetzes sollen auch die Bedingungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld verändert werden. Es bleibt dabei, dass mindestens 12 Monate lang einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen werden musste. Allerdings wird dazu nicht ein Zeitraum von 24 Monaten in Betracht gezogen, sondern von 30 Monaten. Mit Hilfe dieser Erweiterung des Betrachuntgszeitraums soll der Zugang zum Arbeitslosengeld erleichtert werden.


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Bessere Beratung

Damit eine bessere Beratung für Weiterbildungsmöglichkeiten und Qualifikationen erfolgen kann, soll die Bundesagentur für Arbeit ausgebaut werden zur Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung. Dies ist nur aufgrund hoher Rücklagen der Agentur für Arbeit möglich. Aus diesem Grund kann der Sozialversicherungsbeitrag für die Arbeitsförderung auf aktuell 2,5% gesenkt werden. Auf diese Weise sollen Beschäftigte und Arbeitgeber entlastet werden.

 

Qualifizierungschancengesetz & WeGebAU

Die WeGebAU wurde durch das Qualifizierungschancengesetz abgelöst. Hieraus resultieren folgende Neuerungen:

  1. Wie bereits erläutert, wurde die Zielgruppe der Förderung erweitert, so dass mehr Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen Bezuschussungen erhalten können. Damit werden Weiterbildungen für mehr Beschäftigte zugänglich gemacht.
  2. Außerdem wurde mit dem Qualifizierungschancengesetz ein Beratungsrecht etabliert: Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht darauf, sich über Weiterbildungen und deren Förderung beraten zu lassen.

Das Qualifizierungschancengesetz versteht sich inhaltlich als eine Erweiterung der WeGebAU, die nun mehr Arbeitnehmer ansprechen soll, um auf die rasante Digitalisierung des Arbeitsmarktes reagieren zu können.

 

Weiterbildung beim MIQR

Auch beim Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) können Sie Weiterbildungen und Umschulungen absolvieren, die vom Qualifizierungschancengesetz gefördert werden. Folgende Umschulungen mit IHK-Abschluss stehen Ihnen hierfür zur Auswahl:

  • Kaufmann/-frau für Büromanagement (KBM)
  • Industriekaufmann/-frau (IK)
  • Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen (KiG)
  • Kaufmann/-frau im E-Commerce (K E-Com)
  • Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandlesmanagement (KGA)

Im Bereich der Weiterbildung und Arbeitsmarktintegration können Sie aus einem breiten Angebotskatalog wählen. Wir bieten Ihnen u.a. die Weiterbildung zur Fachkraft E-Commerce/Onlinehandel (E-Com) oder die IHK-Fachkraft Handel im Internet an. Des Weiteren stehen Ihnen Weiterbildungen in den Bereichen Pflege, Lager und Logistik, Hauswirtschaft sowie Wach- und Sicherheit zur Auswahl.

 

Weiterbildungen beim MIQR Qualifizierungschancengesetz


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Weiterbildung mit Qualifizierungschancengesetz

Vor dem Erlassen des Qualifizierungschancengesetzes wurden lediglich Anpassungsqualifizierungen gefördert. Dies soll nun geändert werden. Mit dem Qualifizierungschancengesetz können Weiterbildungen gefördert werden, die zusätzliche Qualifikationen ermöglichen. Dadurch können Arbeitnehmer dauerhaft auf die Entwicklungen des Arbeitsmarktes vorbereitet werden. Es geht nicht länger um eine kurzfristige Anpassung an die aktuelle Arbeitssituation, sondern um die Möglichkeit, langfristig in die Zukunft zu blicken. Mit einer Weiterbildung und dem Erlangen einer Zusatzqualifikation können Arbeitnehmer so länger ihren Beruf ausüben.

 

Förderung der Agentur für Arbeit

Die Weiterbildungen, die im Qualifizierungschancengesetz inbegriffen sind, werden von der Bundesagentur für Arbeit gefördert. Für Beschäftigte resultieren daraus neue Fördermöglichkeiten.
Vor dem 01. Januar 2019 war es kaum möglich, eine Förderung für eine außerbetriebliche Weiterbildung zu erhalten. Doch mit dem Qualifizierungschancengesetz hat sich das geändert. Nun können Arbeitnehmer unabhängig von Lebensalter oder Unternehmensgröße darauf hoffen, beim Thema Weiterbildungen Zuschüsse zu erhalten.

 


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Kostenträger Agentur für Arbeit


 

Voraussetzungen für die Förderung

Grundlegend ist es wichtig, dass die Weiterbildung Arbeitnehmern dient, deren berufliche Tätigkeit aufgrund der Digitalisierung ersetzt werden könnte. Außerdem werden weiterhin Geringqualifizierte und ältere Beschäftigte gefördert sowie Personen, die eine Weiterbildung in einem Berufsfeld machen möchten, das einen Fachkräftemangel aufweist. Es werden jedoch nur Weiterbildungen gefördert, deren Sinnhaftigkeit ersichtlich ist. Das bedeutet, dass diese das Ziel verfolgen muss, die berufliche Tätigkeit zu erhalten. Dabei handelt es sich um Weiterbildungen, die nicht allein arbeitsplatzbezogen sind oder nur eine kurzfristige Anpassung an die sich verändernden Anforderungen gewährleisten. Die Weiterbildung muss sich langfristig auswirken. Damit die Förderung bewilligt wird, muss außerdem eine Weiterbildung von mehr als 160 Stunden angestrebt werden. Hierbei gilt, dass die Qualifizierungsmaßnahme flexibel umgesetzt werden darf. Dies bezieht sich beispielsweise auf die Schulungszeiten. Hier ist es egal, ob die Weiterbildung in Vollzeit, Teilzeit oder auch berufsbegleitend stattfindet. Dabei gilt, dass die Weiterbildung nicht vom Betrieb selbst durchgeführt wird. Stattdessen muss ein externer Bildungsträger dafür verantwortlich sein. Außerdem darf innerhalb der vergangenen 4 Jahre keine Weiterbildung absolviert worden sein, die vom Qualifizierungschancengesetz als förderberechtigt ausgewiesen ist.

 

Fördervoraussetzungen Qualifizierungschancengesetz

Wie wird gefördert?

Bei der Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz handelt es sich um eine finanzielle Unterstützung. Hierbei werden die Weiterbildungskosten getragen. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Größe des jeweiligen Unternehmens, bei welchem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Außerdem gibt es einen Arbeitsentgeltzuschuss, der prozentual ebenfalls je nach Größe des anstellenden Unternehmens variiert. Dadurch soll der Arbeitskraftausfall zur Zeit der Weiterbildung ausgeglichen werden.

 

Höhe der Förderung

Je nach Größe des Unternehmens wird die Förderhöhe gestaffelt. Hierbei gelten bestimmte Ausnahmereglungen, die auch bei größeren Unternehmen eine höhere Förderung ermöglichen.

Zuschüsse zur Weiterbildung

 

Im Sozialgesetzbuch ist festgehalten, dass sich die Art der Förderung auf eine finanzielle Unterstützung bezieht. Hierbei ist wichtig zu beachten, dass eine Teilhabe des Arbeitgebers vorausgesetzt wird, die an die Größe des Unternehmens angepasst wird. Danach wird entschieden, wie hoch der Zuschuss zu den Weiterbildungskosten und dem Arbeitsentgelt ausfällt.

Für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern werden die Weiterbildungskosten bis zu 100% von der Agentur für Arbeit übernommen. Das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung hingegen wird bis zu 75% von der Agentur für Arbeit getragen.

Bei kleinen und mittleren Unternehmen mit unter 250 Beschäftigten werden bis zu 50% der Lehrgangskosten übernommen. Eine Ausnahme gilt hierbei, wenn die geförderten Mitarbeiter über 45 Jahre oder schwerbehindert sind. Dann können die Weiterbildungskosten bis zu 100% von der Agentur für Arbeit getragen werden. Das Arbeitsentgelt wird bis zu 50% bezuschusst.

Bei größeren Unternehmen mit über 250 Angestellten gibt es eine Förderung der Weiterbildung in Höhe von bis zu 25% der anfallenden Kosten. Auch bis zu einem Viertel des Arbeitsentgeltes kann übernommen werden.

Bei großen Unternehmen mit über 2.500 Mitarbeitern werden bis zu 15% der Lehrgangskosten von der Arbeitsagentur getragen. Eine Ausnahme gibt es, wenn Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge mit Qualifizierungselementen vorliegen. Dann können bis zu 20% der Weiterbildungskosten gefördert werden. Das Arbeitsentgelt während der Weiterbildung wird bis zu 25% bezuschusst.

Für alle Unternehmensgrößen gilt eine Ausnahme: bei Mitarbeitern ohne Berufsabschluss und berufsbezogene Weiterbildungen werden bis zu 100% des Arbeitsentgeltes von der Agentur für Arbeit übernommen.

 

Wie wird das Qualifizierungschancengesetz beantragt?

Damit eine Weiterbildung absolviert werden kann, müssen der Arbeitgeber und die Agentur für Arbeit dieser Maßnahme zustimmen. Derzeit gibt es kein festgeschriebenes Recht auf Weiterbildung. Das bedeutet, dass Arbeitgeber einer Bitte um Weiterbildung des Arbeitnehmers nicht zustimmen müssen. Das hängt damit zusammen, dass für die Weiterbildung lediglich eine anteilige Förderung vorgesehen ist. Dadurch muss der Arbeitgeber selbst anteilig für die Lehrgangskosten aufkommen. Da es sich hier um eine finanzielle Belastung handelt, ist es Ermessenssache des Arbeitgebers, ob dieser bereit ist, eine Weiterbildung zum Teil finanziell zu tragen.

Wenn der Arbeitgeber allerdings damit einverstanden ist, dass eine Weiterbildung absolviert werden kann, muss letztlich die Agentur für Arbeit entscheiden, wie hoch die Förderung ausfallen kann und ob die gewählte Maßnahme überhaupt für eine Förderung in Frage kommt. Dafür müssen die genannten Voraussetzungen erfüllt sein. Selbstverständlich ist die Erfüllung der aufgelisteten Voraussetzungen keine Garantie dafür, dass der Antrag auf Weiterbildungsförderung nach dem Qualifizierungschancengesetz bewilligt wird. Informieren Sie sich deshalb vor Ort bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Hierfür gibt es außerdem den telefonischen Arbeitgeber-Service unter der kostenlosen Hotline der Agentur für Arbeit: 0800 4 5555 20.

 

Wissenswertes für Arbeitgeber

 

Wissenswertes für Arbeitgeber Qualifizierungschancengesetz

 

Auch als Arbeitgeber profitieren Sie von der Beitragssatzsenkung zur Arbeitsförderung von 3,0% auf 2,5%. Da der Beitrag zur Arbeitsförderung je zur Hälfte vom Beschäftigten und Arbeitgeber geleistet wird, zahlen Sie nun 0,25 Prozentpunkte weniger in die Arbeitslosenversicherung ein.

Außerdem sollte Arbeitgebern bewusst sein, dass eine Weiterbildung nicht bewilligt werden muss. Je nach Unternehmen kann ein Arbeitsausfall aufgrund der Weiterbildung von Mitarbeitern negative Auswirkungen auf das betriebliche Geschehen haben. Jedoch ist es wichtig zu bedenken, dass eine Weiterbildung förderlich für die Beschäftigten ist. Denn nur mit einer Weiterbildung können Arbeitgeber sicher sein, dass die Belegschaft auf dem aktuellen Wissensstand ist. Auf diese Weise kann die Qualifikation der Mitarbeiter erhalten bleiben.

 

Kritik am Qualifizierungschancengesetz

Trotz der neuen Förderungsmöglichkeiten gibt es Kritik am Qualifizierungschancengesetz. Zwar gibt es ein Recht auf Beratung über Weiterbildungen und Förderungen, allerdings wird bemängelt, dass kein Recht auf Weiterbildungen im direkten Sinne erlassen wurde. Arbeitgeber sind dadurch nicht verpflichtet, ihre Mitarbeiter durch Weiterbildungen zu fördern und weiterhin zu qualifizieren.

Außerdem werden kritische Stimmen in Bezug auf die Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung laut. Denn damit werde der Weiterbildungsoffensive entgegengewirkt. Wenn die Beitragssätze niedriger ausfallen, können auf lange Sicht weniger Weiterbildungen bezuschusst werden.

 

Fazit

Hier haben Sie nun erfahren, dass das Qualifizierungschancengesetz Ihnen als Arbeitnehmer die Möglichkeit bietet, Weiterbildungen zu absolvieren und dabei – unter verschiedenen Voraussetzungen – bezuschusst zu werden. Gerne begleiten wir Sie auf diesem Weg und verhelfen Ihnen mit einer Weiterbildung beim MIQR zu neuen Qualifikationen.

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