Ausbilderschein IHK | Ada Schein | Voraussetzungen | Kosten
Ausbilderschein (AdA Schein) IHK – Alle Informationen zu Voraussetzungen, Kosten & Co.
Stand: 20.07.2021 | Lesezeit: 25 Minuten | Autor/in: S. Grober
In jedem Wirtschaftszweig werden kompetente Fachkräfte gesucht, die dazu in der Lage sind, die jeweiligen berufsrelevanten Aufgaben gewissenhaft und qualitativ umzusetzen. Für die Ausbildung dieser Fachkräfte werden jedoch ebenfalls Experten benötigt. Nur geschulte und staatlich zugelassene Ausbilder können mit diesem verantwortungsvollen Auftrag betraut werden. Mit einer Ausbildung zum Ausbilder (AdA) und dem Erwerb des entsprechenden Ausbilder-Scheins können Sie Ihren Beitrag dazu leisten, die hohe Qualität des deutschen Bildungssystems zu gewährleisten und die Wirtschaft mit qualifizierten Fachleuten zu versorgen. Sie möchten wissen was notwendig ist, um hierzulande eine Eignung zum Ausbilder zu erlangen? Dann Lesen Sie jetzt weiter! In diesem Beitrag haben wir alle wichtigen Informationen zum Thema Ausbilder-Schein für Sie zusammengetragen.
Sie haben Interesse an einem Ausbilderschein oder möchten sich diesbezüglich informieren? Wir vom Mitteldeutschen Institut helfen Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich per Online-Kontaktformular oder telefonisch unter der 0800 77 89 100.
Ausbilder-Schein
Bei dem Ausbilder-Schein, abgekürzt auch AdA-Schein genannt, handelt es sich um einen speziellen Qualifikationsnachweis, mit dem Sie Ihre Eignung zum Ausbilder belegen können. In der sogenannten Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ist genau festgelegt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um die offizielle Zulassung zum Ausbilder zu erwerben. Zu diesem Zweck müssen sowohl fachliche als auch persönliche Anforderungen abgedeckt werden.
Sobald Sie nachweisen können, dass die notwendigen Eignungsanforderungen erfüllt werden, sind Sie dazu ermächtigt, selbst in einer Ausbildungsstätte beziehungsweise in einem ausbildenden Betrieb zu arbeitenDort können Sie den Teilnehmern alle wichtigen Ausbildungsinhalte auf Ihre Art und mit Ihren eigenen Methoden vermitteln. Auf diese Weise können Sie angehende Berufseinsteiger dabei unterstützen, einen erfolgreichen Bildungsweg zu absolvieren.
Ausbilder-Eignungsverordnung
Bei dem Beruf des Ausbilders geht es darum, angehende Fachkräfte angemessen zu unterrichten und auf Ihren Berufseinstieg vorzubereiten. Somit spielt die Tätigkeit eine entscheidende Rolle in der beruflichen Bildung und hat maßgeblichen Einfluss auf deren Qualität. Um hier ein gewisses Niveau einhalten zu können, müssen einige Vorgaben für die Ausbilder-Eignung beachtet werden. Die Notwendigkeit dafür hat sich in den Jahren 2003 bis 2009 gezeigt. Durch eine Neuverordnung waren Ausbilder ab dem 1. August 2003 von der Nachweispflicht einer Ausbilderprüfung befreit. Dies hatte jedoch sichtbar negative Auswirkungen, wie ein Bericht des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) dokumentiert. Die Qualität der Ausbildungen in Deutschland war drastisch gesunken. Um diesen Umstand zu bereinigen, wurde am 31. Juni 2009 wieder eine Ausbilder-Eignungsverordnung erlassen. In dieser sind unter anderem Informationen über den Geltungsbereich, die Berufs- und arbeitspädagogische Eignung, die Handlungsfelder und den Eignungsnachweis aufgelistet.
Voraussetzungen für den AdA Schein
Um eine Schulung zum Ausbilder absolvieren zu können, müssen grundsätzliche Bedingungen erfüllt sein. So müssen Sie nachweisen können, dass entweder ein staatlich anerkannter Abschluss (Berufsausbildung/Studium) oder mehrjährige Berufserfahrung vorliegen. Zudem
müssen sowohl auf fachlicher als auch auf persönlicher Ebene bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit Sie sich qualifizieren können. Persönlich gesehen ist grundsätzlich jeder zum Ausbilder geeignet, gesetzt den Fall, dass es keine Auffälligkeiten im polizeilichen Führungszeugnis gibt.
Bei den fachlichen Voraussetzungen gibt es da schon mehr zu beachten. Als angehender Ausbilder müssen Sie sowohl einen Ausbilder-Schein vorweisen als auch beweisen können, dass Sie in der Branche, in der Sie als Ausbilder tätig sein möchten, über ausreichend Know-how verfügen. Nur so kann eine qualitative Informationsvermittlung gewährleistet werden.
Dauer des Vorbereitungslehrgangs
Es gibt keine festen Angaben zur Dauer des Vorbereitungslehrgangs zur Ausbilder-Eignungsprüfung. Hier kommt es ganz auf das jeweilige Bildungsinstitut an sowie auf den Fakt, ob die Schulung in Voll- oder Teilzeit besucht wird. Im Normalfall beläuft sich die Dauer jedoch auf wenige Wochen.
Inhalte der Eignungsprüfung
Gemäß der AEVO unterteilen sich die Lehrgangsinhalte der Ausbilder-Eignungsprüfung in vier Handlungsfelder. In diesen werden jeweils berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse sowie Fähigkeiten erworben. Hierbei handelt es sich um folgende Aufgabenkomplexe:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.
Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
In diesem ersten Handlungsfeld werden vor allem allgemeine Kompetenzen vermittelt. Grundsätzlich werden hier Inhalte aufgegriffen, die das Prüfen der Voraussetzungen und das Planen der Ausbildung betreffen.
Ausbilder sollen dazu fähig sein, sowohl die Vorteile als auch den Nutzen der Schulung zu erklären. Des Weiteren müssen Sie Ihre planerischen Fähigkeiten dafür anwenden, um bei Entscheidungen innerhalb des Ausbildungsbetriebs mitzuwirken und dabei stets die rechtlichen, tarifvertraglichen und betrieblichen Rahmenbedingungen im Blick zu haben. Sie werden auch damit beauftragt, eine begründete Auswahl von Ausbildungsberufen für den Betrieb zu wählen. Zudem wird sich mit Strukturen des Berufsbildungssystems auseinandergesetzt. Zu diesem Zweck lernen Sie die Schnittstellen zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb sowie weitere Formen der beruflichen Erstausbildung und diverse Möglichkeiten der Berufsvorbereitung kennen. Doch nicht nur die Ausbilder müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, sondern auch der jeweilige Betrieb selbst. So werden Ausbilder mit der Aufgabe betraut, das eigene Institut zu prüfen, ob angestrebte Berufe gelehrt oder wie entsprechende Inhalte durch Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte vermittelt werden können.
Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
Im zweiten Handlungsfeld wird gelehrt, wie eine Ausbildung unter Berücksichtigung organisatorischer sowie rechtlicher Aspekte vorbereitet und wie bei der Einstellung von Auszubildenden mitgewirkt wird.
Die Lehrenden müssen dazu in der Lage sein, anhand der Ausbildungsordnung einen betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen. Dabei gilt es vor allem die berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozesse zu berücksichtigen. Dementsprechend sollten auch die Möglichkeiten und Rechte der betrieblichen Interessensvertretungen einbezogen werden. Darüber hinaus ist es wichtig, Kooperationen mit Partnern herzustellen. Hierbei handelt es sich vorrangig um Berufsschulen, da diese ebenfalls aktiv an der Gestaltung der Ausbildung beteiligt sind. Sie wirken zudem ebenfalls bei der Auswahl und Einstellung von Auszubildenden mit. In diesem Zusammenhang ist es auch notwendig, die Aufsetzung sowie die Anmeldung von Berufsausbildungsverträgen umsetzen zu können. Somit fallen auch bürokratische Angelegenheiten in den Tätigkeitsbereich eines Ausbilders. Sollte es nicht möglich sein, dass eine Ausbildung im eigenen Betrieb angeboten werden kann, muss sich der Ausbilder auch darum bemühen, überbetriebliche oder im Ausland durchlaufende Lehre zu organisieren.
Ausbildung durchführen
Im dritten Handlungsfeld wird gelehrt, wie eine Ausbildung durchgeführt wird. Diesbezüglich werden alle wichtigen Inhalte vermittelt, damit das selbstständige Lernen der Auszubildenden in berufstypischen Arbeits- und Geschäftsprozessen handlungsorientiert gefördert werden kann. Hier geht es also grundsätzlich darum, wie Ausbilder ihr Wissen optimal vermitteln. Zu diesem Zweck müssen sie dazu in der Lage sein, eine angenehme Lernatmosphäre zu schaffen, bei Bedarf individuell angepasste Arbeitstechniken zu vermitteln, die jeweiligen Lernergebnisse zu überprüfen oder entsprechendes Feedback zu geben. Dieses umfasst auch Leistungsbeurteilungen und Beurteilungsgespräche. Konstruktive Kritik sowie die Durchführung von Erfolgskontrollen ist wichtig, um die Fortschritte der Auszubildenden zu beurteilen und Rückschlüsse für den weiteren Ausbildungsverlauf zu ziehen. Ferner kümmern sich Ausbilder um die Organisation und Gestaltung der Probezeit. Diese Anfangsphase ist besonders wichtig, da Auszubildende hier auf ihre Eignung für diese berufliche Tätigkeit geprüft werden können. Es ist wichtig, dass sich die Aufgaben an den Arbeits- und Geschäftsprozessen der jeweiligen Ausbildung orientieren und die Lernziele dementsprechend festgelegt sind. Insofern sollten Ausbilder dazu fähig sein, Arbeitsmethoden zielgruppengerecht auszuwählen und entsprechend der Situation einzusetzen. Sollten jedoch Schwierigkeiten bei Lernenden auftreten, müssen die Ausbilder darauf entsprechend reagieren können. Hier sollten Angebote für Beratungen, individuelle Hilfen oder andere Schritte zur Förderung zur Verfügung gestellt werden. Unter Umständen ist auch die Organisation von arbeitsbegleitenden Hilfen (abH) oder die Verlängerung der Ausbildungszeit sinnvoll. Die Lernfortschritte der Schüler im Blick zu behalten gehört zu den wesentlichen Verpflichtungen eines Ausbilders. Sollten Lernende mit besonderen Fähigkeiten auffallen, können diese im Idealfall durch entsprechende Zusatzqualifikationen gefördert oder durch eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung in die Arbeitswelt entlassen werden. Neben der fachlichen Förderung gilt es auch, die soziale und persönliche Entwicklung der Auszubildenden zu unterstützen. Daher sollten Probleme, Konflikte und andere Lernhemmnisse erkannt und mit entsprechender Hilfe überwunden werden. Zudem müssen Ausbilder über die Fähigkeit verfügen, interkulturelle Kompetenzen von Auszubildenden herauszuarbeiten und positiv zu stärken.
Ausbildung abschließen
In diesem letzten Handlungsfeld lernen die angehenden Ausbilder, wie sie die Schüler zu einem erfolgreichen Abschluss führen. Des Weiteren klären sie darüber auf, welche beruflichen Perspektiven und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung offenstehen.
Ausbilder müssen dazu in der Lage sein, die Lehrlinge auf die Abschluss- oder Gesellenprüfung vorzubereiten. In diesem Zusammenhang können Sie beispielsweise Gliederungen der Prüfung darlegen und Lernhilfen für die Prüfungsvorbereitung anbieten. Außerdem sind Ausbilder für die Anmeldung der Auszubildenden zur Prüfung zuständig. Hierbei geht es nicht nur darum, die zuständige Stelle zu kontaktieren, sondern auch besondere Vorschriften, beispielsweise für schwangere oder behinderte Personen, zu beachten. Außerdem sollten die rechtlichen Bedingungen für eine vorzeitige Zulassung oder für das Wiederholen der Prüfung bekannt sein. Nach Beendigung der Lehre haben die Absolventen der Ausbildung das Recht, ein schriftliches Arbeitszeugnis anzufordern. Es liegt in der Verantwortung des Ausbilders, dieses ordnungsgemäß zu erstellen.
Nachdem alle vier Handlungsfelder erfolgreich abgeschlossen wurden, stehen jetzt noch zwei Prüfungen an, die ebenfalls bestanden werden müssen, bevor der Ausbilder-Schein ausgestellt werden kann.
Wenn Sie mehr über das Umschulungsangebot und die Möglichkeit zur AEVO-Vorbereitung beim MIQR erfahren möchten, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen dabei, den idealen Bildungsweg zu finden. Kontaktieren Sie uns einfach online über unser Anfrageformular oder telefonisch unter der 0800 77 89 100.
Aufbau der Prüfung
Um sich für die Betreuung von Auszubildenden zu qualifizieren, ist laut Berufsbildungsgesetz der Nachweis einer arbeitspädagogischen Eignung zu erbringen. Diese wird in Form der Ausbildereignungsprüfung von der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise Handwerkskammer (HwK) absolviert. Diese Prüfung setzt sich aus einem schriftlichen und praktischen Teil zusammen, die beide bestanden werden müssen, um den Qualifikationsnachweis zu erwerben.
Die schriftliche Prüfung erfolgt in Form von Multiple-Choice-Aufgaben. In dieser müssen Sie aus jeweils fünf Antwortalternativen die richtige Wahl treffen.
In der praktischen Prüfungsphase werden Ihre Fähigkeiten zur Planung, Durchführung und Kontrolle einer Ausbildungssituation getestet. Hier müssen Sie Ihre Fertigkeiten entweder mittels einer Präsentation oder anhand der Durchführung einer betrieblichen Ausbildungssituation (Unterweisung) unter Beweis stellen. Insofern die zweite Option gewählt wird, muss die Ausbildungssituation zusammen mit einem Partner durchgeführt werden. Neben der Veranschaulichung Ihrer praktischen Kompetenzen ist in diesem Prüfungsteil zudem ein abschließendes Fachgespräch vorgesehen.
Somit werden im Rahmen der Eignungsprüfung sowohl Ihre theoretischen als praktischen und kommunikativen Kompetenzen überprüft.
Falls Sie einen Prüfungsteil nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit, die Ausbilder-Eignungsprüfung zweimal innerhalb von zwei Jahren zu wiederholen. Allerdings muss im Rahmen der Wiederholungsprüfung eine anteilige Gebühr bezahlt werden. Die Kostenhöhe richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen IHK beziehungsweise HwK sowie danach, ob der schriftliche oder praktische Teil wiederholt wird. Erst wenn Sie auch beim letzten Versuch den fehlerhaften Prüfungsteil nicht bestehen, gelten Sie als durchgefallen. In diesem Fall müssen Sie sich erneut bei der IHK oder HwK zur AEVO-Prüfung anmelden sowie erneut den kompletten Betrag für die Vollprüfung zahlen.
Tipps zum Fachgespräch
Das Fachgespräch ist unvermeidbar und wird innerhalb der praktischen AEVO-Prüfung genauso gewichtet wie die Präsentation oder Unterweisung. Die Absolvierung des praktischen beziehungsweise mündlichen Prüfungsteils gestaltet sich für viele herausfordernd. Hier zählen nämlich neben Ihren fachlichen Kompetenzen, auch das persönliche Auftreten. Wir verraten Ihnen hilfreiche Tipps, wie Sie Ihre Prüfungssituation positiv beeinflussen und die Erwartungen Ihrer Prüfer erfüllen können.
Erscheinungsbild
Das äußere Erscheinungsbild spielt auch bei Prüfungen eine wichtige Rolle. Zwar hat das Aussehen nichts mit dem Nachweis von fachlichen Qualitäten zu tun, allerdings spiegeln sich auf diese Weise Ihre sozialen Kompetenzen wider. Da Sie als angehender Ausbilder einen Beruf mit viel Menschenkontakt anstreben, ist es wichtig auch über die entsprechenden Softskills zu verfügen. Durch eine seriöse Kleidung, eine selbstbewusste Körperhaltung sowie durch einen freundlichen Gesichtsausdruck, können Sie eine gute Wirkung hinterlassen und Ihre Prüfer positiv einstimmen. Ein informelles Outfit oder ablenkende Accessoires können dahingegen einen schlechteren Eindruck machen.
Durchführung des Fachgesprächs
Das Fachgespräch werden Sie nur im direkten Austausch mit einem Prüfer führen, während die übrigen Prüfer die Gesprächssituation beobachten und dokumentieren. Dennoch sollten Sie sich nicht alleine auf den fragenden Prüfer konzentrieren, sondern auch hin und wieder Blickkontakt zu den übrigen Gutachtern herstellen. Die Durchführung des Fachgesprächs ist in der AEVO von 2009 festgesetzt. Diese schreibt vor, dass während des Fachgesprächs keine reinen Wissensfragen gestellt werden dürfen, insofern sie keinen Bezug zur Auswahl oder Gestaltung zur vorherigen Präsentation oder Unterweisung herstellen. Der Dialog soll Ihnen als Prüfling die Möglichkeit bieten, die berufstypische Ausbildungssituation näher zu erläutern und Ihre eigene Performance zu verteidigen.
Reaktion auf Impulsfragen
Anstatt Faktenfragen, werden Sie während des Fachgesprächs mit Impulsfragen konfrontiert. Natürlich ist auch hier inhaltliches Wissen notwendig, damit Sie in der Prüfungssituation entsprechend reagieren können. Rückblickend auf Ihre Leistung bei der Präsentation oder Unterweisung, werden Ihnen Anreize geboten, bestimmte Punkte näher auszuführen beziehungsweise zu konkretisieren. Hier können Sie gerne umfangreicher antworten. Indem Sie eine ausführliche Stellung einnehmen, beweisen Sie Standfestigkeit und Souveränität. Knapp formulierte Aussagen wirken eher negativ, da so der Anschein entsteht, dass Sie nur begrenzte Kenntnisse besitzen. Dieser Prüfungsteil ist kein Frage-Antwort-Spiel, sondern ein offenes Gespräch, welches Sie selbstständig gestalten können. Reden Sie so viel wie möglich von sich aus. Ihre Prüfer greifen im Normalfall erst dann ein, wenn sie das Gefühl haben, dass Sie zu ausschweifend werden. Nichtsdestoweniger bietet sich Ihnen die optimale Möglichkeit das Gespräch zu leiten. Nutzen Sie also die Chance, selbstständig zu einem anderen Themenbereich zu wechseln. Auf diese Weise können Sie ein paar Pluspunkte erzielen.
Vorbereitung auf das Fachgespräch
Sie müssen sich nicht unvorbereitet dem Fachgespräch stellen, sondern können bestimmte inhaltliche Schwerpunkte im Vorfeld erproben. Jeweils mit Bezug auf Ihre Präsentation oder Unterweisung, könnten Sie beispielsweise darum gebeten werden folgende Inhalte näher auszuführen:
- Ausbildungsordnung, Ausbildungsberufsbild, Ausbildungsrahmenplan,
- sachliche und zeitliche Gliederung sowie betrieblicher Ausbildungsplan,
- der persönliche Unterweisungsentwurf,
- Richtlernziel, Groblernziel, Feinlernziel, Lernzieltaxonomie,
- Adressatenanalyse,
- kognitiver Lernbereich, psychomotorischer Lernbereich, affektiver Lernbereich,
- Ausbildungsmethoden, Ausbildungsmedien oder pädagogische Grundsätze.
Obwohl die Eignungsprüfung vor der IHK beziehungsweise vor der HwK erbracht wird, kann der Lehrgang zur Prüfungs- und Berufsvorbereitung an diversen Bildungsinstituten absolviert werden. Das Mitteldeutsche Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) ist der ideale Partner, wenn Sie eine nachhaltige und zeitnahe Qualifizierung anstreben. Lesen Sie jetzt weiter und erfahren Sie mehr zu unserem Schulungsangebot!
Umschulungsangebot beim MIQR
Das Mitteldeutsche Institut bietet Ihnen diverse Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung und Qualifikation. Unser Ziel ist es, unseren Teilnehmern eine zeitnahe und nachhaltige Eingliederung in die Berufswelt zu ermöglichen. Aus diesem Grund bieten wir gegenwarts- und zukunftsorientierte Umschulungen sowie Qualifikationslehrgänge an, die sich auf die Nachfrage des Arbeitsmarkts ausrichten. Zudem offerieren wir diverse Maßnahmen zur beruflichen Orientierung, damit Sie ein Berufsbild finden, welches sicher zu Ihren Voraussetzungen passt. Hierzu stehen Ihnen unterschiedliche Kursangebote zur Arbeitserprobung zur Auswahl.
Sie möchten eine berufliche Neuorientierung verwirklichen? Dann werfen Sie doch einen Blick auf unser umfangreiches Umschulungsangebot! Hier haben Sie die Auswahl aus insgesamt fünf Berufsbildern, in denen sie jeweils eine staatlich anerkannte Qualifikation erwerben können. Die Rückkehr in ein Schul- und Lernumfeld fällt nicht jedem leicht. Aus diesem Grund bieten wir verschiedene Vorbereitungslehrgänge an. Während der gesamten Umschulung steht Ihnen unser engagiertes Fachpersonal zur Seite. Bei Bedarf können Sie auch eine arbeitspsychologische und sozialpädagogische Unterstützung sowie zusätzliche umschulungsbegleitende Maßnahmen wahrnehmen.
Maßnahme | Dauer | Abschluss | Beginn |
---|---|---|---|
Kaufmännischer Vorbereitungslehrgang | 3 Monate | Teilnahmezertifikat | April & November |
Vorbereitungslehrgang für die betreute betriebliche Umschulung (VL) | 3 Monate | Teilnahmezertifikat | Mai & November |
Kaufmann/-frau für Büromanagement (KBM) | 24 Monate | Mehrfachabschluss (IHK) | Februar & Juli |
Industriekaufmann/-frau (IK) | 24 Monate | Mehrfachabschluss (IHK) | Februar & Juli |
Umschulung Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen (KiG) | 24 Monate | Mehrfachabschluss (IHK) | Februar & Juli |
Umschulung Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement (KGA) | 24 Monate | Mehrfachabschluss (IHK) | Februar & Juli |
Umschulung Kaufmann/-frau im E-Commerce (K E-Com) | 24 Monate | Mehrfachabschluss (IHK) | Februar & Juli |
Betreute betriebliche Umschulung (bbU) | 24 Monate | Abschluss (Handwerkskammer, IHK, etc.) | Februar & August |
Umschulungsbegleitende Hilfen (ubH) | 24 Monate | Abschluss (Handwerkskammer, IHK, etc.) | Februar & August |
Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge | 5 bis 10 Tage | Teilnahmerzertifikat | Nach Absprache |
Durch einen solchen zweiten Bildungsweg wird es Ihnen ermöglicht, die Zusatzqualifikation eines Ausbilder-Scheins für den gewünschten Beruf zu erwerben. Mit dem Berufsabschluss, den Sie nach einer erfolgreichen Umschulung erhalten, erfüllen Sie bereits die fachlichen Voraussetzungen, die für die Zulassung zur Eignungsprüfung festgesetzt sind. Sie verfügen nun sowohl über eine abgeschlossene Berufsausbildung als auch über das notwendige Fachwissen im gewünschten Karrierefeld. Auf Anfrage können Sie die AEVO-Vorbereitung in Kombination mit unseren Umschulungen absolvieren. Bei Interesse informieren Sie sich dafür bei Ihrem nächst gelegenem MIQR-Standort.
Kosten und Förderung
Es gibt keine bundesweit festgelegten Teilnahme- oder Prüfungsgebühren. Die Höhe der Kosten ist sowohl von dem jeweiligen Bildungsinstitut abhängig, als auch von der zuständigen Prüfungsstelle. Somit handelt es sich hierbei um eine Ermessenssache. Allerdings stehen für jede Maßnahme, die dem Zweck der Berufsbildung dient, diverse Fördermöglichkeiten zur Auswahl. Schulungen, die auf den Erwerb des AdA-Scheins vorbereiten, können im Normalfall durch folgende Finanzmittel gefördert werden.
Bildungsgutschein
Bei dem Bildungsgutschein handelt es sich um ein Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise des Jobcenters. Mithilfe dieser Finanzierungsmöglichkeit können die gesamten Maßnahmenkosten abgedeckt werden. Allerdings müssen Sie als Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit Ihnen der Bildungsgutschein bewilligt wird. So wird dieses Fördermittel primär an Personen ausgegeben, die nicht berufstätig beziehungsweise von Arbeitslosigkeit bedroht oder aus Eigeninitiative in das Berufsleben zurückkehren möchten. Eine Genehmigung ist jedes Mal eine Einzelfall-Entscheidung. Um Ihre Chancen positiv zu verstärken, sollten Sie deshalb gut vorbereitet in das Beratungsgespräch mit Ihrem Sachbearbeiter gehen.
Aufstiegs-Bafög (Meister-BAföG)
Für einen AdA-Schein können Sie auch Aufstiegs-BAföG (AFBG), früher auch bekannt als Meister-BAföG, bekommen. Mit diesem Fördermittel können Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Materialkosten bei Voll- und Teilzeit-Weiterbildungen gefördert werden.
Förderprogramme der Länder
Verschiedene Bundesländer bieten spezielle Förderprogramme an, die dazu dienen, einen individuellen Zugang zur finanziellen Unterstützung von Einzelpersonen zu schaffen, damit diese an einer beruflichen Weiterbildung teilnehmen können. Im Folgenden haben wir Ihnen eine Liste diverser Programme zusammengestellt:
- Weiterbildungsbonus (Hamburg, Schleswig-Holstein, Bayern),
- Bildungscheck (Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Bayern, Berlin),
- Qualifizierungscheck (Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bayern, Hessen).
Zusammenfassung
Ausgestattet mit dem AdA-Schein können Sie einen wertvollen Beitrag dafür leisten, die hohe Qualität des deutschen Bildungssystems aufrechtzuerhalten und die Arbeitswelt mit fähigen Fachkräften zu versorgen. Sie erhalten diesen Qualitätsnachweis nach einer erfolgreichen Ausbildung zum Ausbilder, die sich aus einem obligatorischen Vorbereitungskurs und einer zweigeteilten Abschlussprüfung zusammensetzt. Die Prüfungszulassung erhalten Sie jedoch erst, wenn Sie beweisen konnten, dass Sie über das notwendige berufsfachliche Wissen verfügen. Dieser Nachweis erfolgt, indem Sie einen staatlich anerkannten Abschluss oder langjährige Praxiserfahrung im entsprechenden Beruf haben. Der Vorbereitungslehrgang dient dazu, Ihnen alle wichtigen Kenntnisse sowie Fertigkeiten zu vermittelt, die Sie für die Ausbilder-Tätigkeit benötigen. Mit diesem Wissen sind Sie optimal für die AEVO-Prüfung vorbereitet!
Egal ob Sie sich für eine Umschulung oder die Möglichkeit zur AEVO-Vorbereitung beim MIQR interessieren, wir beraten Sie in jedem Fall gerne. Kontaktieren Sie uns einfach online über unser Anfrageformular oder telefonisch unter der 0800 77 89 100.
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