Deutschkurs | Integrationskurs | BAMF | SAB
Deutsch- & Integrationskurse (BAMF & SAB) beim MIQR im Überblick
Sie möchten Ihre Fähigkeiten und Kompetenzen individuell fachlich beurteilen, sich fort- oder weiterbilden, Ihre sprachliche Fähigkeiten ausbauen oder sich sozialpädagogisch, psychisch oder fachlich helfen lassen? Dann bietet Ihnen das Mitteldeutsche Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation umfangreiche Sprach- und Integrationskurse, damit Ihrer beruflichen Zukunft nichts im Weg steht. Im Folgenden finden Sie die angebotenen Kurse im Überblick.
Migranten in Integration und Beruflicher Optimierung MIBO
- Dauer: 8 Monate oder bis zur Integration, Theorie: Montag bis Freitag 8-15:00 Uhr
- Beginn: stetiger Einstieg nach Absprache
- Voraussetzungen: Arbeits- bzw. beruflich Hilfesuchende mit Migrationshintergrund oder Migranten mit Aufenthaltserlaubnis/-gestattung, die
- eine Fachqualifikation/Schulung wünschen
- eine fachliche Beurteilung ihrer Fähigkeiten und
- Kompetenzen wünschen
- durch Qualifikation Unterstützung für ihre berufliche Eingliederung benötigen
- Inhalte:
Lernfeld 1 | berufliche Sprachförderung und kaufmännischer Schriftverkehr |
Lernfeld 2 | Bürokommunikation und -organisation |
Lernfeld 3 | Buchführung/Rechnungswesen |
Lernfeld 4 | Wirtschaftslehre/-prozesse |
Lernfeld 5 | IT-Anwendungen |
Migranten in Integration, Schulung und Orientierung MISO
- Dauer: 52 Wochen oder bis zur Integration
- Beginn: stetiger Einstieg nach Absprache mit Ihrem Berater
- über Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS (AA/JC)
- Voraussetzungen:
- anerkannte Asylbewerber, leistungsberechtigte Personen mit Migrationshintergrund
- Migranten mit Aufenthaltserlaubnis/-gestattung, die sich Unterstützung/Begleitung für die berufliche Eingliederung wünschen, verschiedene Berufsfelder erproben oder in einen erlernten Beruf oder ein neues Tätigkeitsfeld eingegliedert werden möchten
- Inhalte:
- berufsbezogenes Profiling und individuellen Maßnahmenplanung
- individuelles Bewerbungscoaching/Jobcoaching
- Kenntnisvermittlung
- Praktika
Integrationskurse/Deutschkurse BAMF
- Dauer: 8 Monate – 600 Stunden Sprachkurs, 100 Stunden Orientierungskurs
- Beginn: stetiger Einstieg nach Absprache
- Über Berechtigungsschein für Integrationskurse (BAMF-Förderung)
- Voraussetzungen:
- Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung gem. § 55 Abs. 1 AsylG
- Ausländer mit einer Duldung gem. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG
- Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 5 AufenthG
- Aussiedler
- Inhalte:
- Sprach-/Deutschkurs
- Orientierungskurs/Exkursionen
Deutsch sofort – Aufbaukurs SAB
- Dauer: 3 Monate, 200 Unterrichtseinheiten
- Beginn: stetiger Einstieg nach Absprache
- Voraussetzungen:
- Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung gem. § 55 Abs. 1 AsylG
- Personen mit Migrationshintergrund, die gemäß §43 des AufenthG keinen Deutsch-Integrationskurs belegen dürfen
- sofern kein Fall des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 und 2 Aufenthaltsgesetz vorliegt
- sofern Sie Asylsuchende sind oder Ihr Asylantrag erfolglos war, einem Landkreis oder einer Kreisfreien
Stadt im Freistaat Sachsen zugewiesen sind und Sie nicht Staatsangehörige eines sicheren
Herkunftsstaates nach § 29a des Asylgesetzes sind, es sei denn, sie sind Inhaber einer Duldung nach §
60a Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 2b des Aufenthaltsgesetzes.
- Inhalte:
- Sprach-/Deutschkurs
Deutsch qualifiziert – Abschluss Deutschtest für Zuwanderer SAB
- Dauer: 400 Unterrichtseinheiten, ca. 6 Monate
- Beginn: stetiger Einstieg nach Absprache mit Ihrem Berater
- Voraussetzungen:
- Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung gem. § 55 Abs. 1 AsylG
- Personen mit Migrationshintergrund, die gemäß §43 des AufenthG keinen Deutsch-Integrationskurs belegen dürfen
- sofern kein Fall des § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1 und 2 Aufenthaltsgesetz vorliegt
- sofern Sie Asylsuchende sind oder Ihr Asylantrag erfolglos war, einem Landkreis oder einer Kreisfreien
Stadt im Freistaat Sachsen zugewiesen sind und Sie nicht Staatsangehörige eines sicheren
Herkunftsstaates nach § 29a des Asylgesetzes sind, es sei denn, sie sind Inhaber einer Duldung nach §
60a Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 2b des Aufenthaltsgesetzes.
- Inhalte:
- Sprach-/Deutschkurs mit Prüfung DTZ
Unsere Schulungsstätten sind modern ausgestattet und überzeugen vor allem durch ihre angenehme Arbeits- und Lernatmosphäre. Unser Bildungsprogramm gestalten wir außerdem so abwechslungsreich wie möglich. Wenn Sie sich genauer über eines unserer Angebote informieren möchten oder weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch.