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Einstiegsgeld vom Jobcenter – Antragstellung leicht gemacht
Stand: 21.10.2024 | Lesezeit: 15 min | Autor/-in: S. Grober / H. Hildebrandt
Sind Sie bereit, eine neue Stelle anzutreten, brauchen aber ein wenig finanzielle Unterstützung? Das Einstiegsgeld der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters könnte die Lösung sein. Informieren Sie sich hier, wie Sie das Fördergeld beantragen können und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Sie die benötigten Mittel erhalten. Mit der richtigen Unterstützung können auch Sie Ihren Traum von einer neuen Arbeitsstelle verwirklichen.
Was ist Einstiegsgeld?
Zielpublikum: Arbeitnehmer
Ganz gleich wie schwierig es ist, als Langzeitarbeitsloser eine neue Stelle zu finden – verzweifeln Sie nicht! Es gibt immer Möglichkeiten und Unterstützung für Sie – z.B. das Einstiegsgeld. Anders als der Eingliederungszuschuss wird das Einstiegsgeld direkt an Sie – den Arbeitnehmer – gezahlt, so dass Sie es nutzen können, um wieder auf die Beine zu kommen. Scheuen Sie sich nicht, die Ihnen zur Verfügung stehenden Mittel in Anspruch zu nehmen!
Das Einstiegsgeld (kurz: ESG) ist eine staatliche Sozialleistung für arbeitssuchende Menschen, die vom Jobcenter ausgezahlt und Arbeitslosengeld-II-Empfängern gewährt werden kann. Vorausgesetzt Sie wollen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Gehalt von mehr als 450 Euro im Monat aufnehmen oder planen eine hauptberufliche Selbstständigkeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche. Ziel der Leistung ist es, die Hilfebedürftigkeit der Empfänger zu beenden und ihre Integration in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.
Gut zu wissen: Das Arbeitslosengeld II (ALG II) wurde 2005 durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe geschaffen. Wenn Sie noch kein Empfänger von ALG II bzw. Hartz IV sind, sollten Sie zunächst Ihren Anspruch auf diese Grundsicherung klären, bevor Sie Einstiegsgeld beantragen.
Voraussetzungen für Einstiegsgeld
Die Grundvoraussetzung für das Einstiegsgeld ist, dass Sie unmittelbar vor der Aufnahme einer Beschäftigung Arbeitslosengeld II beziehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Lebensunterhalt ausschließlich mit ALG II bestreiten oder Ihr Einkommen aufstocken. Außerdem müssen Sie die folgenden zusätzlichen Voraussetzungen erfüllen:
- Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig. Von Ihrem Lohn werden also Beiträge an die Sozialversicherung abgeführt.
- Die Beschäftigung bietet Ihnen gute Aussichten, nicht mehr auf Arbeitslosengeld II angewiesen zu sein.
- Sie beantragen das Einstiegsgeld, bevor Sie die neue Stelle antreten.
Wichtig: Sie können den Antrag nicht im Nachhinein stellen!
Das Einstiegsgeld wird generell auch denjenigen gezahlt, die sich hauptberuflich selbstständig machen wollen. In diesem Fall müssen Sie allerdings nachweisen, dass Ihr Unternehmen wirtschaftlich lebensfähig sein wird. Hierfür ist es von Vorteil, wenn Sie über entsprechende Branchen- und Fachkenntnisse verfügen und auch einen Businessplan vorzeigen können.
Die Arbeitsaufnahme einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) wird allerdings nicht durch ein Einstiegsgeld unterstützt.
Leistungsdauer und Verlängerung des Einstiegsgeldes
Die Prämie wird für maximal 24 Monate gewährt, zunächst jedoch in der Regel für einen Zeitraum von sechs Monaten gezahlt. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen. Einmal gewährt, endet die Zahlung selbst dann nicht, wenn Ihre Hilfsbedürftigkeit endet. Die monatlichen Zahlungen des Einstiegsgeldes laufen bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weiter.
Anders verhält es sich, wenn Sie die bezuschusste Tätigkeit vorzeitig beenden. Wenn dieser Zeitpunkt innerhalb des Förderzeitraums liegt, müssen Sie Ihr Jobcenter informieren und die Zahlung Ihres Einstieggeldes wird eingestellt.
Antrag auf Einstiegsgeld stellen: Was gibt es zu beachten?
Den Antrag auf Einstiegsgeld müssen Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter einreichen. Hier wird geprüft, inwieweit die Unterstützung dazu beitragen kann, den Leistungsbezug des Antragstellers im Sinne des SGB II zu beenden und ob die Unterstützung notwendig ist, um eine Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen.
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Sie müssen wissen, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf das Einstiegsgeld haben. Ob Sie es erhalten, wird von Ihrem Ansprechpartner beim Jobcenter entschieden. Aus diesem Grund spricht man beim Einstiegsgeld auch von einer sogenannten „Kann-Leistung“.
Hier sehen Sie auf einen Blick, was Sie für die Antragstellung brauchen und was es hierbei zu beachten gilt, damit Ihr Antrag schnell bearbeitet werden kann:
- Den Antrag vollständig ausfüllen.
- Einen lückenlosen Lebenslauf mit allen Daten zur beruflichen Ausbildung und fachlichen Qualifikation beilegen.
Wer bald eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung beginnt, der muss außerdem noch diese Unterlagen hinzufügen:
- Den aktuellen Arbeitsvertrag mit dem Nachweis des baldigen Berufseinstiegs.
Für alle Arbeitssuchenden, die planen, sich hauptberuflich selbständig zu machen, sind außerdem noch diese folgenden Unterlagen erforderlich:
- Ein Geschäftsplan, der die Reife des Unternehmens nachweist.
- Ein Sachverständigengutachten über die Tragfähigkeit Ihres Gründungsvorhabens.
- Möglicherweise eine Gewerbenachweis
Höhe und Bemessung des Einstieggeldes
Die Höhe des Einstiegsgeldes ist von Ihren persönlichen Umständen abhängig. So wird beispielsweise berücksichtigt, ob Sie allein oder mit anderen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Es hängt auch davon ab, wie lange Sie schon arbeitslos sind und wie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt stehen.
Die Höhe der Prämie liegt im Ermessen Ihres Sachbearbeiters. Die Entscheidung richtet sich nach der Einstiegsgeld-Verordnung, die sich auf § 16b des SGB II bezieht. Hierin steht geschrieben:
„Bei der Bemessung der Höhe des Einstiegsgeldes sollen die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit sowie die Größe der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden, in der die oder der erwerbsfähige Leistungsberechtigte lebt. “
„Bei der Bemessung ist neben der Berücksichtigung der [oben] genannten Kriterien auch ein Bezug zu dem für die oder den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten jeweils maßgebenden Regelbedarf herzustellen.“
Zusammenfassend heißt das, dass die Verordnung zwei verschiedene Bemessungsmöglichkeiten vorsieht:
- Die individuelle Bemessung
- Die pauschale Bemessung
Die individuelle Bemessung
Bei der Einzelfallprüfung wird das Einstiegsgeld zusätzlich zu der monatlichen Regelleistung des ALG-II-Empfängers gewährt. Der Grundbetrag Ihres Einstiegsgeldes wird auf der Grundlage der bisherigen monatlichen Regelleistung berechnet,
Wichtig: Der Grundbetrag darf 50 % der jeweiligen Regelleistung nicht überschreiten.
Einem alleinstehenden Leistungsempfänger, der die volle Regelleistung von 449 Euro erhält, würden zusätzlich 224,50 Euro zustehen. Insgesamt würde er also 673,50 Euro erhalten. Der Grundbetrag kann jedoch noch durch Zusatzbeträge aufgestockt werden. Diese richten sich nach der Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe des Haushalts.
Diese Ergänzungsbeträge gibt es:
Die Höhe des Einstiegsgeldes kann sich im Laufe der Unterstützung ändern. So kann es sein, dass Sie in den ersten Monaten des neuen Jobs mehr Geld erhalten als am Ende des Förderzeitraums. Ihr Ansprechpartner im Jobcenter wird dies zu Beginn der Förderung festlegen.
Das Einstiegsgeld wird für maximal 24 Monate gezahlt. Es wird zu Beginn eines jeden Monats gezahlt und unterliegt keinen Abzügen. Das bedeutet, dass das Einstiegsgeld ohne Abzüge an Sie ausgezahlt wird und nicht auf Ihr Arbeitslosengeld II angerechnet wird.
Die pauschale Bemessung
Die pauschale Bemessung Ihres Einstiegsgeldes wird Ihnen in der Regel nur gewährt, wenn Sie zu einer Gruppe von Personen gehören, die besondere Unterstützung benötigen. Dabei handelt es sich um die Integration von Menschen, die:
- schon sehr lange arbeitslos sind.
- unter gesundheitlichen Einschränkungen leiden.
- einen Migrationshintergrund haben.
- aufgrund des fortgeschrittenen Alters Vermittlungsschwierigkeiten haben.
- alleinerziehend sind.
- in Partner-Bedarfsgemeinschaften leben (mit und ohne Kind).
In diesen Fällen ist der Betrag nicht gesetzlich geregelt und wird vom zuständigen Jobcenter nach eigenem Ermessen festgelegt.
Die Höchstgrenze für die Finanzierung des pauschalen Einstiegsgeldes liegt bei 75 % der jeweiligen Regelleistung der hilfebedürftigen Person.
Wenn Sie Ihren Leistungsbezug beenden wollen, indem Sie sich selbstständig machen, können Sie zusätzliche Zuschüsse in Form von Sachgütern oder Beratungsleistungen, wie z.B. eine Gründungsberatung, erhalten. Voraussetzung dafür ist die Höhe der zusätzlichen Investitionszuschüsse.
Sonderfall: Einstiegsgeld für Existenzgründung
Für Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, ist das ALG II oft eine notwendige Ressource, um sich über Wasser zu halten. Leider reicht es nicht aus, um in die eigene Ausbildung oder den Aufbau eines eigenen Unternehmens zu investieren. An dieser Stelle kann das Einstiegsgeld hilfreich sein. Diese zusätzliche Leistung wurde geschaffen, um denjenigen zu helfen, die nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um eine neue Karriere zu starten. Dazu müssen Sie allerdings nachweisen, dass Ihr Projekt tragfähig ist und Aussicht auf Erfolg hat. Welche Unterlagen und Nachweise Sie als angehender Unternehmer benötigen, um das Einstiegsgeld zu beantragen, haben wir bereits im vorherigen Kapitel über die Voraussetzungen geklärt.
Wenn Sie bereits ein etabliertes Unternehmen führen, gilt das Einstiegsgeld nicht für Sie. Ihre neuen Mitarbeiter haben jedoch weiterhin Anspruch auf diese Unterstützung. Oder Sie beantragen als Arbeitnehmer den Eingliederungszuschuss für Ihre zukünftigen Mitarbeiter. Dieser Zuschuss kann bis zu zwölf Monate gezahlt werden und gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren angehenden Arbeitnehmern eine maßgeschneiderte Berufsvorbereitung zu ermöglich, bevor Sie ihre Stelle bei Ihnen antreten.
Top-3 Zuschüsse zur Arbeitsaufnahme im Vergleich
Es gibt drei Zuschüsse, von denen angehende Arbeitnehmer während der Übergangszeit in ihre neue Anstellung profitieren können. Neben dem Einstiegsgeld gibt es außerdem die Einstiegsprämie und den Eingliederungszuschuss.
Diese drei Förderungen werden oft verwechselt. Wir möchten etwas Licht ins Dunkle bringen und zeigen Ihnen hier die wichtigsten Unterschiede im Überblick:
Die Einstiegsprämie ist ein neues Förderprogramm, welches 2019 startete und bis Ende Oktober 2024 läuft. Dieses soll vor allem Menschen mit Rehabilitationsbedarf, Langzeitarbeitslosen und Berufsrückkehrern dabei helfen, den Einstieg ins Berufsleben und die damit anfallenden Kosten – z.B. für eine Monatskarte oder angemessene Arbeitskleidung – zu bewältigen.
Möchten Sie mehr über dieses Fördermittel erfahren und wissen, ob auch Sie es erhalten können? Dann lesen Sie jetzt unseren Wissensbeitrag zu diesem Thema.
Zusammenfassung
Das Einstiegsgeld steht unter bestimmten Voraussetzungen ehemaligen ALG-II-Empfängern zu, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen oder selbständig tätig werden wollen. Das Fördergeld soll ihnen helfen, sich erfolgreich in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren.
Wir vom Mitteldeutschen Institut sind der Meinung, dass jeder die Chance verdient, am Arbeitsalltag teilzunehmen und sein Leben unabhängig von seinem Bildungshintergrund selbst zu gestalten. Deshalb bemühen wir uns, Menschen eine bessere berufliche Perspektive zu bieten. Ganz gleich, welche Qualifikationen Sie mitbringen, wir heißen Sie willkommen und möchten Ihnen mit unseren Bildungs- und Servicemaßnahmen helfen, Ihre beruflichen Ziele zu erreichen.
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