Jugendarbeitsschutzgesetz in der Pflege | Feiertage | Informationen
Das Jugendarbeitsschutzgesetz in der Pflege – Alles, was du als Azubi und Ausbilder wissen musst zu Arbeitszeiten, Feiertagen & Co.
Stand: 13.01.2025 | Lesezeit: 10 Minuten | Autor: A. Sternberg
Die Arbeit in der Pflege ist nicht nur ein Beruf – sie ist eine Berufung. Gerade für junge Menschen, die den Einstieg in die Pflege wagen, sind die Anforderungen hoch: körperliche Belastung, emotionale Herausforderungen und häufig auch Schichtarbeit. Damit die jungen Fachkräfte von Anfang an in einem geschützten Umfeld arbeiten können, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das spezifische Regelungen für Azubis in der Pflege vorsieht.
In diesem Beitrag erfährst du als Auszubildender oder Ausbilder alles Wesentliche über das Jugendarbeitsschutzgesetz in der Pflege. Wir behandeln Themen wie Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Berufsschulzeiten und Urlaub, damit du deine Ausbildung erfolgreich und sicher absolvieren kannst. Zusätzlich bieten wir dir Einblicke in spezialisierte Ausbildungsmöglichkeiten, die dir helfen, deinen Weg in der Pflege optimal zu gestalten.
Warum das Jugendarbeitsschutzgesetz in der Pflegebranche besonders wichtig ist
Der Pflegeberuf bringt physische und mentale Herausforderungen mit sich, die junge Menschen oft unterschätzen. Hier greift das Jugendarbeitsschutzgesetz, um sicherzustellen, dass Azubis weder überlastet noch gesundheitlich gefährdet werden. Die Regelungen fördern eine gesunde Balance zwischen praktischer Arbeit und Erholung, sodass die Lernenden sich voll auf den Beruf konzentrieren und langfristig in der Branche bleiben können.
Ziele des Jugendarbeitsschutzgesetzes
- Schutz vor Überlastung: Begrenzte Arbeitszeiten und klare Pausenregelungen schützen Azubis davor, durch Überarbeitung in den Beruf einzusteigen.
- Gesundheitliche Prävention: Regelmäßige Erholungszeiten fördern die physische und psychische Gesundheit und sorgen dafür, dass Azubis ihre Aufgaben optimal erfüllen können.
- Berufliche Orientierung: Dank der Regelungen zur Berufsschule bleibt den Azubis genügend Zeit, sich auf den theoretischen Teil ihrer Ausbildung zu konzentrieren und somit auf eine solide Basis für den Beruf.
Arbeitszeiten in der Pflege – Wie viel dürfen Azubis arbeiten?
Ein zentraler Schutzaspekt des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind die Arbeitszeitregelungen. In der Pflege sind Arbeitszeiten oft flexibel und schichtbasiert, was insbesondere für Azubis eine Herausforderung darstellen kann. Damit die Balance zwischen Arbeit und Erholung gesichert ist, legt das Gesetz maximale Arbeitszeiten und Mindestpausen fest.
Maximale Arbeitszeiten und Ruhepausen für Azubis
Für Azubis gilt eine tägliche Arbeitszeit von maximal 8 Stunden und 40 Stunden pro Woche. Mehrschichtige Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Altenpflegeheime dürfen die Arbeitszeit in Ausnahmefällen auf 10 Stunden täglich ausdehnen, wenn der wöchentliche Durchschnitt nicht über 48 Stunden innerhalb von zwei Wochen liegt. Diese Regelung ist wichtig, um den Schichtanforderungen gerecht zu werden, ohne die Gesundheit der Auszubildenden zu gefährden.
In unseren speziellen Pflegehelfer-Ausbildungen und Pflegehelfer-Kursen lernst du nicht nur den praktischen Umgang mit Patienten, sondern erfährst auch, wie du mit den Anforderungen des Schichtsystems umgehen kannst und welche Arbeitszeiten dir gesetzlich zustehen. Diese Programme geben dir die Möglichkeit, von Anfang an eine gesunde Balance zwischen Arbeit und Freizeit zu finden.
Schichtarbeit in der Pflege – Was ist erlaubt?
In der Pflege ist Schichtarbeit allgegenwärtig. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten, wenn der Betrieb dies erfordert. In Einrichtungen ohne Schichtbetrieb sind die Arbeitszeiten jedoch strikt auf die Zeit zwischen 6 und 20 Uhr begrenzt. Diese Vorschrift schützt die Gesundheit der Jugendlichen und fördert einen geregelten Tagesablauf.
Da gerade die Anforderungen in der Pflege besondere Arbeitszeiten erfordern, bereiten wir in der Ausbildung zum Alltagsbegleiter die Teilnehmer
gezielt auf die Betreuung von Pflegebedürftigen im Schichtsystem vor. Die Inhalte des Kurses umfassen nicht nur die fachlichen, sondern auch die organisatorischen Fähigkeiten, die dich in deiner Rolle als Alltagsbegleiter erfolgreich machen.
Arbeiten am Wochenende
Grundsätzlich gilt für Jugendliche ein Beschäftigungsverbot an Samstagen und Sonntagen. In mehrschichtigen Pflegeeinrichtungen gibt es jedoch Ausnahmen: Hier dürfen Azubis an Wochenenden arbeiten, wenn sie dafür innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag erhalten. Diese Regelung sorgt dafür, dass Azubis ausreichend Zeit zur Erholung bekommen und gleichzeitig den speziellen Anforderungen der Pflege gerecht werden.
Berufsschule und Prüfungen – Deine Rechte als Azubi in der Pflege
Die theoretische Ausbildung in der Berufsschule ist ein integraler Bestandteil jeder Pflegeausbildung. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht spezielle Regelungen vor, die sicherstellen, dass Azubis genug Zeit für ihre schulische Ausbildung haben und sich auf Prüfungen vorbereiten können.
Freistellung für die Berufsschule
Azubis haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für den Besuch der Berufsschule. Dies bedeutet:
- Kein Einsatz an einem Tag mit Berufsschulbeginn vor 9 Uhr.
- Eine Freistellung für den gesamten Tag, wenn mindestens 5 Unterrichtsstunden à 45 Minuten anstehen.
- Eine vollständige Freistellung während einer Blockunterrichtswoche von mindestens 25 Stunden.
In der Umschulung zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann im Gesundheitswesen vertiefen die Teilnehmer
ihr Verständnis für die berufliche Theorie und werden umfassend auf das organisatorische und administrative Arbeiten im Gesundheitswesen vorbereitet. Hier lernen Azubis auch, wie wichtig es ist, die eigenen Rechte während der Berufsschule zu kennen und die Zeit optimal für den schulischen und beruflichen Fortschritt zu nutzen.
Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen
Auch in Prüfungsphasen greift das Jugendarbeitsschutzgesetz, um Azubis die nötige Zeit für die Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen zu geben:
- Azubis werden für Prüfungen und für außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen freigestellt. Diese Zeit wird als Arbeitszeit angerechnet.
- Die Freistellung stellt sicher, dass die Lernenden sich voll auf ihre Prüfungen konzentrieren und ihren Lernerfolg langfristig absichern können.
Pausen und Ruhezeiten – Deine Erholungszeit
Die Arbeit in der Pflege kann körperlich und seelisch sehr fordernd sein. Aus diesem Grund schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz regelmäßige Pausen und Ruhezeiten für Azubis vor. Nur so können sich die jungen Fachkräfte ausreichend erholen und fit für die täglichen Anforderungen bleiben.
Pausenregelung für Azubis
Je nach Dauer der täglichen Arbeitszeit gelten für Azubis folgende Pausenregelungen:
- Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden muss eine Pause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden.
- Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden sind mindestens 60 Minuten Pause vorgeschrieben.
Diese Pausenregelungen verhindern körperliche und psychische Überlastungen und fördern eine gesunde Arbeitsweise.
Tägliche Freizeit und Nachtruhe
Nach einem Arbeitstag müssen Azubis mindestens 12 Stunden ununterbrochene Freizeit haben, bevor sie zur nächsten Schicht antreten. Diese Nachtruhe ist essentiell, um sicherzustellen, dass sich Jugendliche ausreichend erholen und eine optimale Leistungsfähigkeit aufrechterhalten.
Urlaub und Feiertagsregelungen für Azubis in der Pflege
Auch während der Ausbildung haben Azubis Anspruch auf Erholungsurlaub. Die Anzahl der Urlaubstage hängt vom Alter des Jugendlichen ab und sollte idealerweise in die Berufsschulferien gelegt werden:
An gesetzlichen Feiertagen gilt für Jugendliche ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot. Pflegeeinrichtungen mit Mehrschichtbetrieb dürfen Azubis jedoch an Feiertagen beschäftigen, sofern ein Ersatzruhetag innerhalb der folgenden Woche gewährt wird.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz Bildet für Ihre Urlaubs- und Feiertagsregelung, durch dessen Gesetzliche Lage, die Grundvoraussetzungen und Pflichten eines jeden Arbeitnehmers/-gebers.
Die passende Ausbildung für eine sichere Karriere in der Pflege
Eine fundierte Ausbildung ist der Grundstein für eine erfolgreiche Karriere im Pflegebereich. Mit unserem Pflegehelfer-Kurs, dem Alltagsbegleiter-Kurs und der Umschulung zur Kauffrau/zum Kaufmann im Gesundheitswesen erhältst du nicht nur das theoretische Wissen, sondern auch das praktische Verständnis, das für den Pflegealltag notwendig ist.
Durch unsere Kurse und Schulungen wirst du umfassend auf den Arbeitsalltag in der Pflege vorbereitet und lernst, wie du deine Rechte und Pflichten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz wahrnimmst. Diese Programme bieten dir einen sicheren und strukturierten Einstieg in die Pflege, damit du deine beruflichen Ziele mit einem soliden Fundament erreichen kannst.
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