Qualifizierungschancengesetz | Weiterbildung | MIQR | Qualifikation
Arbeitswelt 4.0 – Neue Chancen auf Qualifizierung im MIQR
Der demografische und technologische Wandel erhöht die Anforderungen an Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Digitalisierung und Automatisierung schreitet eilig voran und bedingt eine permanente Anpassung an neue Systeme, Kommunikationsmittel und Programme. Das Mitteldeutsche Institut bietet Ihnen in Thüringen, Sachsen und Berlin verschiedene Weiterbildungsmaßnahmen zur optimalen Vorbereitung auf die Arbeitswelt 4.0.
Der Gesetzgeber hat im Zuge des strukturellen Wandels am 01.01.2019 das Qualifizierungschancengesetz initiiert. Es unterstützt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Vorbereitung auf die Digitalisierung. Unternehmen und Arbeitnehmer können die Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten beantragen und sich im MIQR optimal auf den digitalen Fortschritt vorbereiten.
„Die Veränderungen durch die Digitalisierung werden in der Wirtschaft, am konkreten Arbeitsplatz kommen. Und die hält auch niemand auf […].“, so der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise. Arbeitsminister Heil hat angekündigt, dass die Digitalisierung bis zum Jahr 2025 in Deutschland 2,3 Millionen neue Jobs bringen soll. Dabei werden aber auch 1,6 Millionen Arbeitsplätze, ja ganze Branchen, verschwinden. Beschäftigte müssen sich also neu orientieren und für die digitale Arbeitswelt qualifizieren.
Welche Ausbildungs- und Umschulungsmaßnahmen werden durch das Qualifizierungschancengesetz gefördert?
Das Qualifizierungschancengesetz fördert folgende Umschulungen des Mitteldeutschen Institutes, die Ihnen zukunftssichere Qualifikationen vermitteln:
- Fachkraft Handel im Internet (IHK)
- Fachkraft E-Commerce/Onlinehandel
- Fachkraft Marketing & Vertrieb (IHK)
- Fachkraft Buchführung (IHK)
- Fachkraft Lohn & Gehalt (IHK)
- Fachkraft Einkauf & Logistik (IHK)
- Fachkraft Personaldienstleistungen (IHK)
- Fachkraft Immobilienwirtschaft (IHK)
- Fachkraft Gesundheits- und Sozialdienstleistungen (IHK)
- Fachkraft Steuern (IHK)
- Fach-Kaufmännischer Assistent Automobil
- Fach-Kaufmännischer Assistent Groß- und Außenhandel
- Fach-Kaufmännischer Assistent und Tourismus
- Fach-Kaufmännischer Assistent Sport und Fitness
Das Qualifizierungschancengesetz fördert zusätzlich diese Ausbildungen im MIQR:
Unterschied Industriekauffrau & Kauffrau für Büromanagement
Wer kann die Förderung auf Qualifikation beantragen?
- Beschäftigte unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße
- Beschäftigte, die innerhalb des Unternehmens umsteigen oder sich weiterentwickeln möchten
- Beschäftigte, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind
- Menschen in Berufen, in denen Fachkräftemangel besteht
Voraussetzung für eine Förderung
- Ihr Arbeitgeber muss sich, abhängig von der Betriebsgröße, angemessen an den Lehrgangskosten beteiligen
- Ihre Weiterbildung erfüllt die oben genannten Voraussetzungen
- Ihr Berufsabschluss liegt mindestens 4 Jahre zurück
- Sie haben in den letzten 4 Jahren keine geförderte Weiterbildung wahrgenommen
Zusammensetzung der Förderung
- Übernahme der Weiterbildungskosten:
Zwischen 15 % und 100 % je nach Betriebsgröße und Alter des Mitarbeiters - Ältere oder schwerbehinderte Menschen:
Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 % - Berufsabschlussbezogene Weiterbildungen:
Übernahme von Weiterbildungskosten und Arbeitsentgelt bis zu 100 % - Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Weiterbildung:
zwischen 25 % und 75 % je nach Betriebsgröße
Wie können Sie eine Förderung beantragen?
Die Beantragung erfolgt entweder über den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Der Antrag wird bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt. Vorab haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf eine Beratung in der Agentur oder im Jobcenter. Gern berät Sie das Mitteldeutsche Institut zum Thema Qualifizierungschancengesetz und freut sich auf Ihre Anfrage! Sie finden uns an einem unserer Standorte in Erfurt, Suhl, Chemnitz, Dresden, Leipzig oder Berlin.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern per Mail oder Telefon unter: info@miqr.de oder 0800 – 77 89 100 zur Verfügung.
Wenn Sie Fragen zu unserem Angebot haben oder eine persönliche und individuelle Beratung wünschen, senden Sie uns gerne eine Anfrage.