Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
- Umschulung über JC
- Umschulungen vom JC
- Voraussetzungen
- Fördermittel des JC
- Tipps für Beratungsgespräch
- Förderumfang
- Prämie bei Umschulung
- ALG2 bei Umschulung
- Umschulungsantrag beim JC
- JC und MIQR
- Angebots-Liste 2023
- Vorsicht: Strafe
- Umschulung abgelehnt
- Umschulung über Arbeitsamt
- Zusammenfassung
Umschulung Jobcenter | über Arbeitsamt | Liste | 2023 | Angebote | Voraussetzungen
Umschulung über das Jobcenter oder durch das Arbeitsamt – Liste 2023
Sie möchten endlich eine neue berufliche Karriere starten, Ihre Langzeitarbeitslosigkeit beenden und wieder in das Berufsleben zurückkehren? Oder vielleicht bietet Ihnen Ihr jetziger Job keine existenzielle Sicherheit mehr? Dann spielen Sie vielleicht mit dem Gedanken, eine Umschulung zu machen. Das Jobcenter (JC) und die Agentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt) unterstützt Sie bei diesem Vorhaben gerne – sowohl durch umfassende Beratungen als auch durch großzügige Fördermittel. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte darüber, wie Umschulungen über das Jobcenter ablaufen und welche beliebten Umschulungsberufe zurzeit angeboten werden.
Umschulung über Jobcenter: Geht das?
Wenn Sie langzeitarbeitslos sind und sich für einen neuen Beruf umschulen lassen möchten, können Sie Hilfe vom Jobcenter erhalten. Eine Umschulung bietet sich vor allem an, wenn:
- Sie einen Beruf erlernt haben, der mittlerweile keine guten Perspektiven mehr bietet oder nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt gesucht wird.
- absehbar ist, dass sich die Situation auch in naher Zukunft nicht bessern wird.
- Ihr bisheriger Job Ihnen keine berufliche Zukunft und somit auch keine finanzielle Sicherheit bietet.
Trifft das auf Sie zu? Dann kann Ihnen eine Umschulung helfen, einen neuen und vor allem aussichtsreichen Karriereweg einzuschlagen. Ziel der Umschulung ist es, ein neues Berufsfeld zu erschließen, das bessere Chancen auf eine tatsächliche Anstellung bietet.
Bei der Wahl eines passenden Umschulungsberufes sollten Sie unbedingt Ihre persönlichen Stärken und Interessen berücksichtigen. Es ist sinnvoll, einen Beruf zu wählen, in dem Sie schon theoretische und/oder praktische Vorkenntnisse haben – vielleicht durch Ihren früheren Job, ein Hobby oder ein Ehrenamt. Um Ihre Eignung für den neuen Beruf sowie die Zukunftsaussichten für diesen zu klären, ist eine detaillierte Beurteilung durch den zuständigen Sachbearbeiter erforderlich.
Umschulungen werden jedoch nicht nur im Falle von Arbeitslosigkeit vom Jobcenter gefördert. Sie werden auch unterstützt, um Arbeitslosigkeit zu verhindern. Es kann auch vorkommen, dass Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, den erlernten Beruf auszuüben.
Wenn das Jobcenter Ihnen die Möglichkeit einer Umschulung anbietet, sollten Sie unbedingt davon Gebrauch machen. Dadurch verbessern sich Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt, sodass Sie Ihre erfolgreiche Wiedereingliederung planen können. Auch für Ihren Lebensunterhalt ist in dieser Zeit gesorgt, denn das Arbeitslosengeld II wird weitergezahlt.
Welche Umschulungen bietet das Jobcenter an?
Die vom Jobcenter angebotenen Dienstleistungen beschränken sich auf die Finanzierung und Vermittlung von Umschulungsplätzen. Mit Ausnahme der Umschulung zum Mitarbeiter beim Jobcenter bzw. bei der Agentur für Arbeit werden alle Umschulungen bei privaten oder öffentlichen Bildungseinrichtungen wie dem Mitteldeutschen Institut absolviert. Zur Auswahl stehen betriebliche, überbetriebliche und schulische Umschulungen, wobei letztere am meisten vertreten sind. Der Theorieunterricht wird dabei direkt im Bildungsinstitut durchgeführt. Für die betriebliche Lernphase werden Sie an einen passenden Arbeitgeber vermittelt.
Das Angebot an Umschulungsberufen und Bildungseinrichtungen ist riesengroß. Das Jobcenter berät und unterstützt Sie dabei, eine Umschulung zu wählen, die Ihren Bedürfnissen und Vorlieben entspricht. Bedenken Sie jedoch, dass Sie auch Eigeninitiative zeigen müssen, um eine Förderung durch das Jobcenter zu erhalten.
Voraussetzungen für eine geförderte Umschulung durch Jobcenter
Jobcenter übernehmen die Kosten einer Umschulung nur, wenn eine gewisse Notwendigkeit hierfür nachgewiesen werden kann. Diese ist gegeben, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
Abgeschlossene Berufsausbildung vorhanden
Hier fördert das Jobcenter, wenn …
- Sie Ihren Beruf länger als vier Jahre nicht mehr ausgeübt haben oder Sie in einem Beruf arbeiten, der keine Zukunft hat,
- Sie einen konkreten Berufswunsch haben, für den Sie sich eignen und
- Sie über eine Umschulung bessere Chancen auf eine neue, langfristige Anstellung haben.
Keine abgeschlossene Berufsausbildung vorhanden
Hier fördert das Jobcenter, wenn …
- Sie mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einem Job nachweisen können,
- Sie einen Wunschberuf haben, für den Sie sich eignen und
- Eine Umschulung Ihre Chancen auf eine neue, langfristige Anstellung verbessert.
Jobcenter kann Umschulungen mit Bildungsgutschein unterstützen
Der Bildungsgutschein ist ein Fördermittel, welches speziell vom Jobcenter und von der Bundesagentur für Arbeit vergeben wird. Mit dieser Förderung sollen vor allem Arbeitslose und Arbeitssuchende dabei unterstützt werden, Maßnahmen zur beruflichen Bildung zu ergreifen. Der Bildungsgutschein wird nur ausgegeben, wenn die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Umschulung erfüllt werden.
Wichtig: Sie müssen den Bildungsgutschein bei Ihrem ausgewählten Bildungsinstitut vorlegen, bevor die Umschulungsmaßnahme beginnt. Bei den Bildungsträgern gilt er als Nachweis, da das Jobcenter die Kosten für eine Umschulung übernimmt.
Der Zweck des Gutscheins und eventuelle Einschränkungen sind in § 81 (4) des Sozialgesetzbuches III festgelegt:
„Der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Förderung bescheinigt (Bildungsgutschein). Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Der von der Arbeitnehmerin oder vom Arbeitnehmer ausgewählte Träger hat der Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein vor Beginn der Maßnahme vorzulegen. Die Agentur für Arbeit kann auf die Ausstellung eines Bildungsgutscheins bei beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verzichten, wenn der Arbeitgeber und die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer damit einverstanden sind.“
Notwendigkeit der Umschulung
Bei dem Bildungsgutschein handelt es sich um eine Ermessensleistung (auch Kann-Leistung genannt). Es besteht also kein rechtlicher Anspruch darauf, dass der Gutschein ausgegeben wird. Stattdessen entscheidet das Jobcenter je nach Einzelfall, ob einem Förderantrag zugestimmt wird oder nicht. Generell gilt, dass der Bildungsgutschein bewilligt wird, wenn die Umschulung als notwendig angesehen wird.
Obligatorische Beratung durch Jobcenter/Arbeitsamt
Gerade da es sich um eine Kann-Leistung handelt, muss das Jobcenter erst davon überzeugt werden, als Leistungsträger aktiv zu werden. Sie müssen sich also auf jeden Fall mit Ihrem Sachverständigen vor Ort in Verbindung setzen und einen Termin für eine Beratung bzw. für ein Informationsgespräch vereinbaren.
Wichtige Voraussetzung für die Umschulungsförderung durch das Jobcenter
Die Bildungseinrichtung sowie der Umschulungskurs müssen staatlich akkreditiert sein. Ansonsten ist keine geförderte Umschulung über das Jobcenter möglich. Beim MIQR sind Sie deshalb auf der sicheren Seite. Wir selbst und unsere Schulungsmaßnahmen sind gemäß Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung anerkannt.
4 Tipps für Ihre Beratung beim Jobcenter wegen einer Umschulung
- Stichhaltige Begründung nennen
- Interesse und Motivation für neuen Job beweisen
- Chancen auf Arbeitsmarkt identifizieren
- Umschulungsangebote in der Nähe suchen
Denken Sie über eine Umschulung nach, wissen aber nicht, wie Sie den zuständigen Beamten von der Notwendigkeit überzeugen können? Hier finden Sie einige Tipps und Tricks, wie Sie so überzeugend wie möglich auftreten können:
Stichhaltige Begründung für eine Umschulung nennen
Das Jobcenter kann den Bildungsgutschein ausstellen, wenn die Weiterbildung wirklich notwendig ist, um die Arbeitslosigkeit zu beenden. Sie sollten sich Argumente zurechtlegen, die erklären, warum Sie eine berufliche Umorientierung benötigen und die Ihren Antrag auf den Bildungsgutschein unterstützen. Es ist wichtig, dass Sie objektiv bleiben: Der bloße Wunsch, “etwas Neues auszuprobieren”, wird Ihnen hier nicht weiterhelfen. Nennen Sie klar und deutlich Ihre Gründe. Warum wollen Sie eine Umschulung machen? Was sind Ihre langfristigen Ziele? Was sind Ihre Pläne für die Zeit nach der Umschulung?
Aussichtslose Perspektiven im alten Job vorstellen
Wenn Sie erst seit kurzer Zeit arbeitslos sind, wird Ihr Sachbearbeiter Sie höchstwahrscheinlich auffordern, sich zunächst für Stellen zu bewerben, die Ihrem Abschluss entsprechen. Sie sollten sich deshalb gute Argumente überlegen, warum eine Rückkehr in Ihren alten Job nicht möglich ist. Im Idealfall haben Sie sich bereits auf einige Stellen beworben und Absagen als Antwort erhalten. Wenn Ihre Bewerbung von vornherein abgelehnt wurde, können Sie die Ablehnung als Argument für eine Umschulung mit einem Bildungsgutschein nutzen. Sie können auch Stellenausschreibungen recherchieren, um herauszufinden, wie die Nachfrage für Ihren alten Beruf ist. Gibt es hier nur wenige Ergebnisse, ist das auch ein gutes Argument für eine Umorientierung.
Interesse und Motivation für den neuen Job beweisen
Spricht Sie ein Beruf an, der besonders oft gesucht wird? Dann sollten Sie sich über die Voraussetzungen informieren, die für den Job notwendig sind. Welche schulischen und persönlichen Anforderungen werden hier gestellt? Passen diese ungefähr mit Ihren Erfahrungen und Stärken zusammen? Beweisen Sie, dass Sie qualifiziert sind. Eine Umschulung ist nicht immer eine Option für jeden. Wenn Sie über die erforderlichen Qualifikationen verfügen, sollten Sie dies hervorheben. Zeigen Sie dem zuständigen Beamten, dass Sie das Zeug dazu haben, in Ihrem gewählten Bereich erfolgreich zu sein.
Chancen auf Arbeitsmarkt identifizieren
Wenn Sie einen Karrierewechsel in Erwägung ziehen, ist es sogar noch wichtiger, sich zu informieren. Wie sind die Berufsaussichten in dem neuen Bereich? Welche Fähigkeiten müssen Sie erlernen? Die Einstufung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt für das neue Tätigkeitsfeld kann Ihnen helfen, zu begründen, warum eine Umschulung eine gute Investition ist. Schauen Sie sich zunächst die Branchen an, die am schnellsten wachsen. Dies sind die Branchen, die in Zukunft wahrscheinlich die meisten neuen Arbeitsplätze schaffen werden. Auch ein Blick in die aktuellen Stellenanzeigen kann Ihnen helfen, sich einen Überblick über die Nachfrage am Arbeitsmarkt zu verschaffen.
Umschulungsangebote in der Nähe suchen
Darüber hinaus sollten Sie prüfen, ob es in Ihrer Gegend geeignete Umschulungsmöglichkeiten gibt. Wenn Sie bereits einen Seminaranbieter im Auge haben, teilen Sie dies Ihrem Sachbearbeiter mit. Achten Sie darauf, dass der Anbieter akkreditiert ist und Schulungen anbietet, die durch den Bildungsgutschein bezuschusst werden. Falls es keinen passenden Schulungsträger in der Nähe gibt, müssen Sie darüber nachdenken, ob ein Umzug oder Pendeln für Sie in Frage kommt.
Seien Sie darauf vorbereitet, Fragen zu beantworten. Der zuständige Beamte könnte Fragen zu Ihren Zielen, Ihrer Motivation oder Ihren Qualifikationen haben. Bereiten Sie sich am besten auf alle möglichen Fragen vor, damit Sie im Gespräch sicher und stichhaltig antworten können. Je konkreter Sie sich bereits mit einem neuen Beruf beschäftigt haben, desto überzeugender werden Sie auf Ihren Sachverständigen wirken. Überlegen Sie vor allem, wie Sie Ihre Stärken und Ihr bereits erworbenes Wissen einbringen können. Es ist auch ratsam, so viel wie möglich über die möglichen Tätigkeiten in dem neuen Berufsfeld zu wissen. Je kompetenter Sie in dieser Hinsicht sind, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Kosten für die Umschulung übernommen werden.
Diese Kosten übernimmt das Jobcenter mit dem Bildungsgutschein
Umschulungsprogramme, die vom Arbeitsamt finanziert werden, sind in der Regel schulische Ausbildungsprogramme. Diese dauern in der Regel sehr lange – etwa zwei Jahre in Vollzeit. Während dieser Zeit fallen einige Kosten an. Neben den laufenden Kosten, die Sie sowieso jeden Monat zahlen müssen (Miete, Strom, Lebenshaltungskosten usw.), kommen zusätzliche Gebühren auf Sie zu, die durch eine Umschulung entstehen:
Doch keine Sorge. Ein Großteil der Kosten wird durch den Bildungsgutschein abgedeckt. Welche Leistungen der Gutschein genau übernimmt, schauen wir uns nachstehend im Einzelnen an:
Teilnahmekosten
Vom Jobcenter geförderte Umschulungen sind in der Regel ein rein schulisches Programm, welches durch eine betriebliche Lernphase ergänzt wird, damit die Umschüler sich auch praktisches Anwendungswissen aneignen. Für die Teilnahme an diesen Kursen ist natürlich auch ein Schulgeld fällig. Immerhin müssen die Lehrkräfte auch bezahlt werden. Diese Gebühren werden laut § 84 SGB III komplett über den Bildungsgutschein abgedeckt. Das beinhaltet auch die Kosten für notwendige Lernmittel, für Arbeitskleidung sowie für die Zwischen- und Abschlussprüfungen bei der Kammer.
Hinweis: Es gibt auch die Möglichkeit einer betrieblichen Umschuluhttp://§ 84 SGB III nachlesenng, die einer Berufsausbildung ähnlich ist. In der Regel fallen keine Kursgebühren an, aber Sie erhalten eine Vergütung, weil Sie im Unternehmen selbst aktiv mitarbeiten.
Eine betreute betriebliche Umschulung (title: Betriebliche Umschulungen beim MIQR) können Sie auch über das MIQR absolvieren. Wir koordinieren für Sie alle wichtigen organisatorischen Angelegenheiten, die während der Umschulung anfallen und fördern Sie zusätzlich durch individuellen Stützunterricht. Sprechen Sie uns bei Interesse gerne direkt an und wir beantworten Ihnen alle Fragen persönlich.
Fahrtkosten
Kosten für Fahrten sind im Rahmen des Bildungsgutscheins erstattungsfähig. Die Erstattung von Fahrtkosten ist in § 63 SGB III geregelt, wonach Fahrtkosten in den folgenden zwei Fällen vom Amt übernommen werden können:
- Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Fahrten mit dem eigenen Auto oder einem anderen Verkehrsmittel
Die betreffenden Fahrten müssen zwischen Wohnung und Bildungseinrichtung bzw. zwischen auswärtiger Unterkunft und Bildungseinrichtung stattfinden. In diesen Fällen sind sowohl die Hinfahrten als auch die Rückfahrten pro Tag erstattungsfähig. Findet die Schulung in der Nähe Ihres Wohnorts statt, wird Ihnen möglicherweise ein Monatsticket finanziert, sodass Sie nicht Tag für Tag ein neues Ticket kaufen müssen.
Wenn der Kurs jedoch in einer anderen Stadt stattfindet und sich das Pendeln nicht lohnt, kann ein Umzug erforderlich sein. In diesem Fall übernimmt das Jobcenter einmalig die Umzugskosten. Auch die Reise zum früheren Wohnort des Umschülers wird einmal im Monat bezahlt. Dies ermöglicht Ihnen, Familie und Freunde kostenlos für ein Wochenende zu besuchen.
Kosten für eine auswärtige Unterkunft und Verpflegung
Von einer „auswärtigen Unterkunft“ spricht man, wenn Sie näher an den Ort ziehen müssen, wo die Umschulung stattfindet, da die Anreise sonst zu lang und/oder zu teuer wäre. Dieser Umzug in ein Wohnheim oder ähnliches ist jedoch nur zeitweilig. Sie behalten also Ihre alte Wohnung an Ihrem Wohnort und haben nur übergangsweise einen Zweitwohnsitz bei Ihrem Kursort. Ob das Pendeln zwischen Wohnung und Bildungseinrichtung zumutbar ist, wird nach § 140 (4) SGB III festgelegt.
Unverhältnismäßig lange Pendelzeiten sind:
- Mehr als 2,5 Stunden bei einer Teilnahmezeit von mehr als sechs Stunden
- Mehr als 2 Stunden bei einer Teilnahmezeit von sechs Stunden oder weniger
Wenn die Notwendigkeit der auswärtigen Unterbringung bejaht wird, können nach § 86 SGB III die Kosten in folgendem Umfang übernommen werden:
- Für die Unterkunft ein Betrag von 60 Euro pro Tag, jedoch nicht mehr als 420 Euro pro Monat.
- Für die Verpflegung ein Betrag von 24 Euro pro Tag, jedoch höchstens 168 Euro pro Monat.
Die erstattungsfähigen Gesamtkosten für eine auswärtige Unterbringung und Verpflegung belaufen sich also auf maximal 588 Euro pro Monat (Stand: Mai 2023).
Kosten für Lebensunterhalt
Menschen, die arbeitslos sind und eine Umschulung absolvieren, machen sich oft Sorgen, dass sie in dieser Zeit nicht über die Runden kommen werden. Das Arbeitslosengeld (ALG II) wird jedoch auch in dieser Zeit zum Regelsatz ausgezahlt. Für die Dauer der Zahlungen gibt es sogar eine Sonderregelung: Der Bezugszeitraum des Arbeitslosengeldes ist normalerweise begrenzt. Wenn Sie jedoch als ALG-II-Empfänger an einer Umschulung teilnehmen, wird nur die Hälfte der Kursdauer auf den eigentlichen Bezugszeitraum angerechnet. So wird sichergestellt, dass der Lebensunterhalt während der gesamten Umschulungsmaßnahme gesichert ist.
Mehr erfahren:
Arbeitslosengeld II beantragen – Höhe, Anspruch & Co.
Kosten für Kinderbetreuung
Kinder, die jünger als 15 Jahre sind, müssen oft noch betreut werden. In der Regel machen das die Eltern selbst. Wenn Sie jedoch als Elternteil an einer Umschulung teilnehmen möchten, stehen Sie plötzlich vor der Frage, wer in Ihrer Abwesenheit auf Ihr Kind bzw. Ihre Kinder aufpasst? Die Betreuung über einen Kindergarten, eine Tagesmutter oder andere Aufsichtspersonen ist eine Mehraufwendung, die erst einmal bezahlt werden muss. Auch hier kann Ihnen der Bildungsgutschein aushelfen. Dieser regelt auch die Kosten für die Kinderbetreuung.
Weiterbildungen und Umschulungen während der Elternzeit
Zu den erstattungsfähigen Kinderbetreuungskosten gehören gemäß den Regelungen zur Arbeitsförderung:
- Kindergarten- und Hortgebühren
- Kosten für eine Kinderbetreuerin bzw. Tagesmutter
- Zusätzliche Kosten für die Kinderbetreuung bei Verwandten, Freunden oder Nachbarn
Nach § 87 SGB III wird die Kinderbetreuung mit bis zu 160 Euro im Monat gefördert (Stand: Juni 2023). Dieser Betrag wird pauschal gezahlt, also unabhängig von der Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten.
Weitere Prämien und Fördermittel bei Umschulung
Der Weg zu einer beruflichen Veränderung ist lang und erfordert viel Durchhaltevermögen. Die Weiterbildungsprämie bietet allen, die sich auf diese Reise begeben, eine zusätzliche Motivation. Diese Prämie ist ein finanzieller Anreiz für Menschen, die den Bildungsgutschein nutzen, um einen neuen Beruf zu erlernen. Die Weiterbildungsprämie wird nur für Prüfungen bei einer Kammer gezahlt, z.B. bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern (HWK). Um den Bonus für die Zwischenprüfung zu erhalten, muss diese auch in der jeweiligen Ausbildungsverordnung vorgeschrieben sein. Ist sie das nicht, kann der Weiterbildungsbonus nur für die Abschlussprüfung beansprucht werden.
Mehr erfahren:
Der Weiterbildungsbonus beträgt 1.500 Euro für eine erfolgreiche Abschlussprüfung und 1.000 Euro für eine erfolgreiche Zwischenprüfung. Im besten Fall können Sie also von 2.500 Euro profitieren. Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei der Weiterbildungsprämie auch um eine Ermessensleistung handelt. Sie haben also keinen rechtlichen Anspruch auf diese. Bei Fragen sollten Sie sich direkt an Ihren Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter wenden.
ALG2/Hartz4 trotz Umschulung: Geld und Gehalt während der Umschulung übers Jobcenter
Im Gegensatz zu ALG1-Empfängern haben Hartz4-Empfänger, die eine Umschulung machen, nur Anspruch auf den allgemeinen Freibetrag von 100 Euro. Dieser Freibetrag kann jedoch für zusätzliches Einkommen, zum Beispiel aus einem Nebenjob, verwendet werden. Einkommensbezogene Ausgaben sind bereits in der Pauschale von 100 Euro enthalten. Für Beträge, die darüber hinausgehen, wird der Berechnungsschlüssel von § 11b SGB II angewendet:
- 20 Prozent eines Einkommens zwischen 100 und 1.000 Euro
- 10 Prozent eines Einkommens zwischen 1000 und 1.200 Euro
Beim Jobcenter Umschulung beantragen: Wie geht das?
Der Antrag auf eine geförderte Umschulung durch das Jobcenter ist kein aufwändiger bürokratischer Prozess. Im Großen und Ganzen geht es darum, Ihren Sachbearbeiter von der Notwendigkeit der Umschulung zu überzeugen. Das muss Ihnen während eines persönlichen Beratungsgesprächs gelingen. Sie können telefonisch oder online einen Termin bei Ihrem örtlichen Jobcenter vereinbaren. Allerdings sollten Sie nicht unvorbereitet beim Jobcenter auftauchen. Seien Sie gut vorbereitet und legen Sie sich bereits einen groben Plan zurecht, welche Richtung Ihre berufliche Neuorientierung einschlagen soll.
Hier haben wir Ihnen einige Tipps zusammengestellt, wie Sie am besten vorgehen sollten, wenn Sie eine Umschulung über das Jobcenter beantragen.
Tipps für den Antrag auf Umschulung durch Jobcenter
- Tipp 1: Informieren Sie sich zunächst über den Beruf, für den Sie sich interessieren, über eine Agentur für Arbeit oder online. Wenn möglich, versuchen Sie, durch ein Praktikum Erfahrungen zu sammeln, um sicherzustellen, dass der Beruf zu Ihnen passt.
- Tipp 2: Recherchieren Sie die Voraussetzungen, die für den von Ihnen gewählten Beruf erforderlich ist, um sicherzustellen, dass Sie der Herausforderung gewachsen sind und dass die Inhalte Sie interessieren.
- Tipp 3: Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem Berater beim Jobcenter. Erzählen Sie ihm von Ihrem Wunsch nach einer Umschulung. Anschließend wird er Ihre Eignung für den neuen Beruf beurteilen und Ihnen im besten Fall einen Bildungsgutschein ausstellen.
- Tipp 4: Suchen Sie auf KURSNET nach einer akkreditierten Bildungseinrichtung, die Kurse entsprechend Ihren Interessen anbietet. Beachten Sie dabei, dass der Bildungsgutschein in der Regel nur für drei Monate gültig ist.
- Tipp 5: Lösen Sie den Bildungsgutschein dann bei einer Stelle Ihrer Wahl ein. Oft ist es ratsam, sich vorher einen persönlichen Eindruck von der Einrichtung zu verschaffen. Sie können auch die von den jeweiligen Einrichtungen angebotenen Beratungsdienste in Anspruch nehmen.
Das Jobcenter ist Kostenträger des MIQR
Das Jobcenter ist ein Ort, an den sich Arbeitssuchende wenden können, um Leistungen und Unterstützung zu erhalten. Die Mitarbeiter des Jobcenters helfen Ihnen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und bei der Gewährung von Leistungen. Sie helfen Ihnen auch, den Prozess der Stellensuche zu verstehen und eine Stelle zu finden, die Ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten entspricht.
Für die Aufnahme einer neuen Arbeit ist es oft erforderlich, dass sich die Betroffenen noch einmal beruflich qualifizieren müssen, um den aktuellen Anforderungen gerecht zu werden. Auch bei der Suche und Vermittlung von beruflichen Bildungsmaßnahmen ist das Jobcenter der richtige Ansprechpartner. Die Behörde kennt die lokalen Bildungsträger und kann daher sehr gut beurteilen, welche Bildungsmaßnahme bei welchem Institut Ihnen weiterhelfen kann.
Auch wir vom Mitteldeutschen Institut stehen mit dem Jobcenter in Kontakt – und zwar an all unseren Standorten in Berlin, Chemnitz, Erfurt, Dresden, Leipzig, Döbeln und Suhl. Als Kostententräger vermitteln die ansässigen Jobcenter diverse Interessenten an uns, je nachdem, welche Form der beruflichen Bildung angestrebt wird.
Wir bieten unterschiedlich geförderte Umschulungen und Weiterbildungen, über die unsere Teilnehmer verschiedene anerkannte Abschlüsse erwerben können. In verschiedenen Schulungen können Sie sogar Mehrfachabschlüsse erwerben. Sogar einige unserer Integrationsmaßnahmen werden durch das Jobcenter mit einem Bildungsgutschein gefördert, etwa unsere MIBO: eine Schulung für Migranten in Integration und beruflicher Optimierung.
Berufliche Bildung wird durch das Jobcenter auf verschiedene Weisen durchgeführt. Neben dem Bildungsgutschein für Umschulungen und Weiterbildungen, gibt es noch ein anderes Fördermittel: den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Dieser kann für spezielle Weiterbildungsmaßnahmen vergeben werden. Mehr Informationen dazu, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag zu diesem Thema (AVGS beantragen und einlösen).
MIQR-Weiterbildungen/Umschulungen gefördert über Jobcenter: Liste der Top-Angebote
Diese Top-10 Umschulungen und Weiterbildungen des MIQR werden durch das Jobcenter gefördert:
- Umschulung Kaufmann/-frau für Büromanagement
- Umschulung Industriekaufmann/-frau
- Umschulung Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen
- Umschulung Kaufmann/-frau für E-Commerce
- Pflegehelfer/Helfer in der Altenpflege
- Alltagsbegleiter/Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI
- Wach und Sicherheitsdienst mit optionaler Sachkundeprüfung § 3a GewO
- IHK-Fachkraft für Lohn- und Gehaltsabrechnung
- IHK-Fachkraft für Buchführung
- kaufmännische Grundlagen
Wussten Sie schon? Viele unserer Weiterbildungen können auch online und in Teilzeit absolviert werden. Bei Interesse schauen Sie gerne beim MIQR online vorbei, um sich einen eigenen Eindruck unseres Online-Angebots zu machen. Oder Sie lassen sich direkt und persönlich von uns beraten. Rufen Sie einfach an unter 0800 77 89 100 oder schicken Sie Ihre Fragen über unser Kontaktformular.
Mehr erfahren:
Online-Unterricht beim MIQR – So läuft er ab
Warum das MIQR der richtige Partner für Ihre Umschulung ist:
- Wir sind ein anerkanntes und AZAV-zertifiziertes Bildungsinstitut.
- Wir sind sehr versiert und haben jahrelange Erfahrung in der Erwachsenenbildung.
- Unsere Kurse können durch verschiedene Zuschüsse finanziert werden.
- Wir garantieren eine persönliche Betreuung durch unsere Dozenten und Berater.
- Unsere Berufsvorbereitung findet auf drei Ebenen statt: nachhaltige Wissensvermittlung, praktischer Kompetenzaufbau, individuelle Beratung.
- Wir bieten verschiedene Unterstützungsmaßnahmen und individuelle Hilfe an.
Das MIQR ist für Sie da und hilft Ihnen bei allem, was Sie brauchen. Bei uns erhalten Sie individuelle Unterstützung und eine Vielzahl von Dienstleistungen, die Ihnen zum beruflichen Erfolg verhelfen. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, können Sie uns gerne fragen. Wir erzählen Ihnen gerne mehr über unser Angebot.
Aufgepasst! Strafe bei Nichtteilnahme an Umschulung
Wenn Ihnen die Teilnahme an einer Umschulung angeordnet wird oder sie freiwillig an einer Umschulung teilnehmen möchten, diese dann aber nicht aktiv und regelmäßig besuchen, sind auch Hartz-IV-Sanktionen denkbar. Insbesondere wenn bereits in der Eingliederungsvereinbarung schriftlich festgelegt wurde, dass der Arbeitssuchende an einer solchen Umschulungsmaßnahme teilnehmen soll, ist dies ein klarer Verstoß.
Als Hartz-4-Empfänger sind Sie verpflichtet, alle Umschulungsangebote anzunehmen, die Ihnen gemacht werden. Wenn Sie dies nicht tun, riskieren Sie eine Kürzung Ihrer Leistungen. Die Eingliederungsvereinbarung ist ein verbindlicher Vertrag. Es ist daher wichtig, dass Sie sie sorgfältig lesen, bevor Sie sie unterschreiben. Wenn Sie Fragen haben, sollten Sie sich umgehend mit Ihrem Sacharbeiter beim Arbeitsamt in Verbindung setzen.
Die Strafzahlungen werden prozentual zu Ihrem Regelsatz gekürzt. Wird Ihnen eine Pflichtverletzung nachgewiesen, werden Ihnen in einem ersten Schritt 30 Prozent des Regelsatzes sanktioniert. Bei einem weiteren Vertragsbruch können bis zu 60 Prozent der Leistungen einbehalten werden. Allerdings wird dadurch niemand obdachlos, die Miete wird weitergezahlt. Weigert sich der Hartz-IV-Empfänger jedoch wiederholt, zu der Umschulung zu erscheinen, kann das ALG II sogar komplett gestrichen werden. Diese Sanktionen gelten für einen Zeitraum von drei Monaten.
Übrigens: Auch Termine beim Jobcenter müssen unbedingt wahrgenommen werden. Bleibt der Empfänger bei einem dieser Termine unentschuldigt aus, kann dies zu einer zehnprozentigen Leistungskürzung führen.
Umschulung durch Jobcenter abgelehnt: Was tun?
Neuen Antrag stellen
Es gibt keine spezifischen Vorschriften, die vorschreiben, wann eine Umschulung finanziert werden muss. Diese Entscheidung beruht hauptsächlich auf der persönlichen Einschätzung des Sachbearbeiters. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, können Sie Ihre Chancen auf Bewilligung verbessern, indem Sie ihn neu formulieren und erneut einreichen. Wenn Sie zum Beispiel deutlicher erklären, warum Sie in Ihrem bisherigen Beruf keine Perspektive haben und warum Sie durch eine Umschulung wieder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können, kann dies Ihre Chancen auf eine Bewilligung erhöhen. Auch wenn Sie die Initiative ergreifen, indem Sie beispielsweise ein Praktikum absolvieren, zeigt dies, dass Sie sich intensiv mit dem neuen Berufsfeld auseinandersetzen, was Ihre Chancen auf eine Bewilligung erheblich verbessern kann.
Einen anderen Umschulungsberuf wählen
Die Kostenträger kontrollieren zunächst einmal, ob Sie als Antragsteller für eine geförderte Umschulung überhaupt in Frage kommen. Erst wenn die jeweiligen Voraussetzungen des Kostenträgers erfüllt werden, wird die Umschulung genehmigt. Wenn Sie eine Umschulung über das Jobcenter finanzieren möchten, müssen Sie zudem angeben und begründen, welchen Beruf Sie erlernen möchten. Sicherlich ist es sinnvoll, einen Job zu wählen, der Ihnen auch Spaß macht. Das allein reicht aber nicht aus. Die Sachbearbeiter legen vor allem Wert darauf, dass das gewünschte Berufsfeld auch eine hohe Nachfrage und gute Zukunftsaussichten hat. Wenn Ihre erste Wahl also abgelehnt wird, sollten Sie Ihre Berufswahl noch einmal überdenken und sich nach einem anderen, passenden Umschulungsberuf erkundigen.
Anderen Leistungsträger suchen
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, liegt das vielleicht auch daran, dass Sie den Antrag bei der falschen Institution gestellt haben. Es gibt verschiedene Kostenträger, die für spezifische Zielgruppen zuständig sind. Überprüfen Sie Ihre persönliche Situation und schauen Sie, ob Sie eine andere Stelle um eine Umschulungsförderung bitten können. Auch die Deutsche Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft oder der Kommunale Sozialverband fördern berufliche Bildungsmaßnahmen. Informieren Sie sich zu den unterschiedlichen Kostenträgern und lassen Sie sich bestenfalls persönlich beraten.
Mehr Infos zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten für Umschulungen erfahren Sie auf unserer praktischen Übersichtsseite.
Umschulung über Arbeitsagentur gibt es auch: Das müssen Sie beachten
Wer ALG-1-Empfänger ist und eine Umschulung plant oder arbeitssuchend ist und eine Umorientierung anstrebt, sollte sich an die Agentur für Arbeit wenden. Auch diese unterstützt Bildungswillige bei einem beruflichen Neuanfang.
Wann die Agentur für Arbeit als Kostenträger einspringt und weitere wichtige Informationen, erhalten Sie in unserem Blogbeitrag zu diesem Thema: Umschulung mit IHK-Abschluss über die Agentur für Arbeit
Zusammenfassung
Das Jobcenter kann Ihnen beim Wiedereinstieg in das Berufsleben durch eine Umschulung helfen. Vor allem wenn Sie eine neue Karriere starten und Ihre Langzeitarbeitslosigkeit beenden wollen, ist eine subventionierte Umschulung eine sehr gute Lösung. Damit Ihnen diese bewilligt wird, müssen Sie jedoch Überzeugungsarbeit leisten. Wen Sie von Ihrem Umschulungswunsch überzeugen müssen? Ihren zuständigen Sachbearbeiter beim Jobcenter. Damit Ihnen das gelingt, haben wir Ihnen in unserem Beitrag verschiedene, wertvolle Tipps und Hinweise zusammengestellt, die Ihnen beim Beratungsgespräch und dem Antrag auf Umschulung helfen sollen. Wird Ihnen eine Umschulung durch das Jobcenter bewilligt, erhalten Sie einen Zuschuss in Form eines Bildungsgutscheins. Dieses Fördermittel deckt viele Kosten rund um die Umschulung ab: Die Teilnahme an Kursen und Prüfungen, die Kinderbetreuung, Kosten für die Verpflegung und Unterbringung sowie die Fahrtkosten für eine längere Anreise. Außerdem erhalten Sie während der Umschulung weiterhin Ihre üblichen ALG-II-Zahlungen, damit Sie Ihren gewohnten Lebensunterhalt finanzieren können.
Die Umschulung kann beim Mitteldeutschen Institut durchgeführt werden und wird vom Jobcenter vermittelt und bezuschusst. Schauen Sie sich also gerne in unserem Kurskatalog um, ob nicht auch ein passender Umschulungsberuf für Sie dabei ist! Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu unseren Schulungen und Zusatzleistungen. Rufen Sie uns einfach an unter 0800 77 89 100 oder schreiben Sie uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular.
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Wenn Sie Fragen zu unserem Angebot haben oder eine persönliche und individuelle Beratung wünschen, senden Sie uns gerne eine Anfrage.