Unterschied Pflegehelfer und Pflegefachkraft |  Vergleich | Berufe | Voraussetzungen | Aufgaben | Gehalt

Unterschied Pflegehelfer und Pflegefachkraft – Aufgaben, Voraussetzungen & mehr im Vergleich

Lesezeit: ca. 25 Minuten | Stand: 21.09.2022 | Autor/-in: S. Grober | Co.: S.Lenzner

Pflegefachkraft und Pflegehelfer – zwei Berufe, deren Bedeutung über die Jahre immer weiter zugenommen hat. Doch was steckt hinter diesen Berufen, die sich in ihrem Namen so sehr ähneln? Wir wollen dieser Frage auf den Grund gehen und machen den Vergleich. Lesen Sie hier, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede es zwischen den Beiden Pflegeberufen gibt und welche Entstehungsgeschichte hinter ihnen steht.

 

Die Geschichte der Pflegeberufe in Deutschland

Pflegeberufe sind ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft – doch war das schon immer so? Medizinischer Fortschritt geht Hand in Hand mit der Entwicklung der Menschen. Im Laufe der Zeit bildeten sich unterschiedliche Disziplinen, Schwerpunkte und Teilbereiche heraus, die sich fortlaufend weiterentwickeln. Auch Pflege hat einen weit zurückliegenden Ursprung. Dabei ging es am Anfang hauptsächlich um die Versorgung und das Gesundpflegen von kranken sowie schwächeren Mitgliedern der eigenen Familie oder der Gemeinschaft. Im Rahmen der familiären Pflege versuchte man das körperliche und geistige Wohl mit Hilfe von bewährten Hausmitteln zu verbessern. Doch diese Art der Pflege war in der Regel sehr laienhaft und konnte nur so gut ausgeführt werden, wie es die persönlichen Kompetenzen ermöglichten. Aus einer Form der Nächstenliebe heraus wandte man sich dann bedürftigen Menschen außerhalb des inneren sozialen Kreises zu. Bis sich diese wohltätige Arbeit schließlich zu einer beruflichen Tätigkeit entwickelte, dauerte es jedoch Jahrhunderte. Erst seit etwa Mitte des 20. Jahrhunderts entstanden Berufe für die professionelle Pflege, zum Beispiel:

  • Altenpfleger
  • Krankenpfleger
  • Kinderkrankenpfleger
  • Heilerziehungspfleger

In den folgenden Kapiteln möchten wir Ihnen einen kurzen geschichtlichen Abriss der Krankenpflege zeigen und verdeutlichen, wie sich der Pflegeberuf von den Anfängen der Menschheitsgeschichte bis hin zur Gegenwart entwickelt hat.

Geschichte der Krankenpflege

Hier können Sie die wichtigsten Stationen auf dem Weg zur modernen Krankenpflege nachverfolgen:

JahrGeschichtliche Entwicklung
bis 500 n. Chr.Pflege gilt als ein Bestandteil der Medizin. Die Pflege von Kranken und Schwachen wird im Kreis der Familie und Sippengemeinschaft vollführt.
bis 1200 n. Chr.Mittelalterliche Klostermedizin wird praktiziert. Die Pflege wird innerhalb von Glaubens- beziehungsweise Ordensgemeinschaften ausgeübt. Durch das Aachener Konzil von 817 wird die Heilkunde und Krankenpflege in die professionellen Hände von Mönchen und Nonnen gegeben. Das Berufsbild der Krankenschwester hat hier seinen Ursprung. (Als Arzt und Apotheker durften nur Männer arbeiten.)
ab 1200 n. Chr.Wissenschaftlicher Fortschritt bringt die Trennung von Medizin und Pflege mit sich. Medizinwissenschaftler gehören vorerst noch dem geistlichen Stand an. Nun lassen sich auch erste Pflegegemeinschaften in Deutschland nieder, zum Beispiel der Ritterorden der Johanniter.
1360 bis 1650Weitverbreitete Missstände in der Krankenpflege sorgen für ein schlechtes Ansehen in der Bevölkerung.
Frauen, die außerhalb eines Klosters Heilkunde praktizieren, werden als Hexen verfolgt und erhalten die Todesstrafe. Sogenannte Wärterinnen und Wärter (nichtausgebildete und als korrupt geltende Arbeitskräfte) übernehmen die Krankenpflege in Hospitälern und Fremdenasylen. Dadurch war die Krankenpflege in weiten Teilen des Landes mit negativen Assoziationen behaftet.
1581 bis 1660Erstmals werden Grundregeln pflegerischer Tätigkeiten formuliert.
Der Theologe Vincenz von Paul fördert mit seinem Wirken die Entwicklung der Krankenpflege. Er formulierte Richtlinien für die angemessene Verpflegung von Kranken und Hilfsbedürftigen. Ordensmitglieder lernen diese und wenden sie in der häuslichen Pflege (auch außerhalb des Klosters) an.
ab 1700Die Krankenpflege soll Anerkennung und bessere Ausbildungsmöglichkeiten erhalten.
Der Arzt Johann Storch fordert die Anerkennung der Krankenpflege als Beruf. Bemühungen um eine verbesserte und einheitliche Ausbildung von Krankenschwestern sind ersichtlich. Da das Land von Seuchen, Krankheiten und Kriegen erschüttert wird, kann in den Hospitälern keine geordnete Pflege praktiziert werden.
1781Eine angesehene Krankenpflegeschule wird gegründet.
In Mannheim entsteht eine Krankenwärterschule, gegründet von Franz Anton Mai. Die Ausbildung dauerte drei Monate.
1836Qualifizierte Krankenpflege unter kirchlicher Anleitung.
Der Pfarrer Theodor Fliedner gründet in Kaiserswerth den Evangelischen Verein für christliche Krankenpflege. Die Ausbildung zur Krankenpflegerin oder Gemeindeschwester darf nur von evangelischen Frauen absolviert werden und vereinte theoretischen und praktischen Unterricht. 1861 waren bereits 1.200 „Diakonissen“ ausgebildet und überall in der Welt tätig. (Auch die Berufe Erzieherin und Lehrerin konnten erlernt werden.)
1820 – 1860Florence Nightingale, eine Pionierin der modernen Krankenpflege, betritt die Geschichtsbühne.
Während ihres Aufenthalts in Kaiserswerth, traf Florence Nightingale (Tochter einer angesehenen Londoner Familie) auf Pfarrer Theodor Fliedner. Ihre gesammelten Erfahrungen nutzte sie dann, um die Pflege in englischen Militärkrankenhäusern zu organisieren.
1860Florence Nightingale verschafft der Krankenpflege in England und Deutschland neues Ansehen.
Florence Nightingale will die Krankenpflege in London zu einem anerkannten und angesehenen Ausbildungsberuf machen. Die erste seriöse Krankenpflegeschule wird in England gegründet. Das Angebot richtet sich wieder nur an Frauen. Die Schülerinnen werden länger als ein Jahr von leitenden Krankenschwestern und Ärzten unterrichtet und arbeiten nebenbei auch im Krankenhaus. Nach diesem Beispiel entstehen auch in Deutschland Pflegeschulen.
Ab 1900Bemühung um eine landesweit einheitliche Krankenpflegeausbildung und höhere Pflegestandards.
Die Krankenschwerster Agnes Karll setzt sich in Deutschland für eine dreijährige Krankenpflegeausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung sowie menschenwürdige Arbeitsbedingungen im Pflegeberuf ein.
1909Der erste Entwurf über eine staatliche Regelung des Pflegeberufs wird verfasst.
Die „Vorschrift über die staatliche Prüfung von Krankenpflegepersonen und eines Plans für die Ausbildung in der Krankenpflege.“: Hierbei handelt es sich eher um eine Empfehlung, die eine mindestens einjährige Ausbildung vorsieht.
1920Einheitliche Ausbildungsvorschriften setzen sich landesweit durch.
In fast allen damaligen deutschen Ländern gelten dieselben Ausbildungsvorschriften für die Krankenpflege.
1938Das „Gesetz zur Ordnung der Krankenpflege“ war die Grundlage für Vorschriften und Ausbildungszeit innerhalb des Deutschen Reiches.
1957Verlängerung der Ausbildungszeit und gesetzliche Regelungen für die Berufsbedingungen.
Bundesweit treten eine zweijährige Ausbildung sowie ein Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege in Kraft.
1965Erneute Anpassung der Ausbildungszeit. Die Ausbildungszeit zur Krankenpflegerin wird auf drei Jahre verlängert.
1985Das Krankenpflegegesetz (KrPflG) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) werden erneuert und verabschiedet.
2004Die Krankenpflege befindet sich im Umbruch, da sich die Bedingungen des Gesundheitswesens drastisch geändert haben. Auch die Strukturen der Pflegeausbildung werden abgeändert. Am 01. Januar 2004 tritt ein neues Krankenpflegegesetz in Kraft. Als offizielle Berufsbezeichnungen gelten nun „Gesundheits- und Krankenpfleger/-in“. (Das Ausbildungsangebot richtet sich nicht länger nur an Frauen.) Für die theoretische Ausbildung müssen statt 500 nun 2.100 Unterrichtsstunden absolviert werden.

Separat gibt es auch die staatlichen Ausbildungen zum Alten- und Kinderkrankenbetreuer.
2020Das neue Pflegeberufegesetz (PflBG) tritt in Kraft.Die Ausbildungen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpfleger werden im Rahmen einer generalistischen Pflegeausbildung zusammengefasst. Die neue offizielle Berufsbezeichnung lautet nun „Pflegefachfrau“ beziehungsweise „Pflegefachmann“.

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Die Altenpflege: Ein Abkömmling der Krankenpflege

Unser kurzer Ausflug in die Geschichte zeigt, dass die Entwicklung der Krankenpflege eng mit der Fortentwicklung der Menschen verwoben ist. Doch wie sieht es mit der Altenpflege aus? Hierbei handelt es sich um ein vergleichsweise junges Berufsbild. Wie kam es zu dessen Entstehung?

Die Pflege alter und sterbender Menschen war lange Zeit Familiensache. Dies begründet sich in der Tatsache, dass früher üblicherweise mehrere Generationen unter einem Dach lebten und die Altenpflege schon allein aus Respekt und Verantwortungsgefühl übernommen wurde. Wer keine Angehörigen mehr hatte, der wurde in einem Alten- oder Siechenheim untergebracht. Die Zustände dort waren allerdings katastrophal – was vor allem auf unzureichend ausgebildete Pflegekräfte zurückzuführen war.

Mit dem Zweiten Weltkrieg und dem daraus resultierenden sprunghaften Anstieg an Pflegebedürftigen setzt jedoch ein Umdenken ein, welches nach Kriegsende langsam zu stetigen Verbesserungen im Pflegebereich führte. Doch auch jetzt noch galt die Tätigkeit als reiner Frauenberuf. Zunächst wurden Altenpflegerinnen in internen Schulungen ausgebildet. Ab den 1950er Jahren entstanden dann auch die ersten Pflegezentren unter kirchlicher Leitung, die zugleich als Ausbildungsstätten dienten. Eine offizielle Altenpflegeausbildung existierte zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht. Diese kam erst Ende der 1969er Jahre zustande.

Am 10. Juli 1969 trat die erste staatliche Ausbildungsordnung in der Altenpflege bundesweit in Kraft. Hier wurden Dauer, Inhalte und Ziele der Berufsausbildung verbindlich festgelegt. In den nächsten Jahren wurde das Konzept der Altenpflegeausbildung weiter verfeinert, inhaltlich ergänzt und zeitlich verlängert – in den 80er Jahren auf zwei und Mitte der 90er Jahre auf drei Jahre. Von nun an wurde auch die medizinische Behandlungspflege als Kernkompetenz vermittelt.

Entwicklung_Kranken_und_Altenpflege_in_Deutschland

2003 wurde ein neues Altenpflegegesetz erlassen, wodurch die Ausbildung zum Altenpfleger bundesweit einheitlich geregelt wurde. Diese Regelung war bis 2020 geltend. Von da an bezeichnet die Altenpflege keine eigenständige Berufsausbildung mehr, sondern eine Wahlqualifikation in der neuen generalistischen Pflegeausbildung.

 

Abgrenzung zwischen Alten- und Krankenpflege

Die Berufsgruppen sind sich in ihren Tätigkeitsbereichen recht ähnlich und folgen denselben ethischen und pflegerischen Prinzipien. Dennoch gibt es einige wesentliche Unterschiede, die wir Ihnen hier kurz und knapp verdeutlichen möchten.

KrankenpflegeAltenpflege
Aufgabengebiet- Fokus liegt auf der Akut- und Behandlungspflege
- medizinische Assistenz und postoperative Pflege
- auf Heilung ausgerichtet
- Langzeitpflege
- Lebensqualität von Senioren trotz körperlicher und geistiger Einschränkungen verbessern/ den Lebensabend so angenehm wie möglich gestalten
- Sozialpflegerische Tätigkeiten
Beschäftigungsmöglichkeiten- Krankenhäuser
- Facharztpraxen
- Gesundheitszentren
- Altenwohn- und Pflegeheime
- Wohnheime für Menschen mit Behinderung
- Einrichtungen für Kurzzeitpflege
- Ambulante Pflegedienste
- Altenwohn- und Pflegeheime
- Ambulante Altenpflege- und Betreuungsdienste
- Geriatrische und gerontopsychiatrische Abteilungen von Krankenhäusern
- Pflege- und Rehabilitationskliniken
- Hospize
- Privathaushalte

Fazit: Alten- und Krankenpflege bezeichnen zwei verschiedene Spezialgebiete in der Pflege, die jedoch beide aus dem gleichen Ursprung hervorgehen. Aufgrund der Standardisierung der Krankenpflege konnten einheitliche Regelungen in der Altenpflege formuliert werden. Dadurch war es wiederum möglich, ein gemeinsames theoretisches Ausbildungsfundament zu finden, welches 2020 zu der Realisierung der generalistischen Pflegeausbildung mit Wahlqualifikationen führte.

Die Erweiterung der Pflegeberufe um qualifizierte Hilfskräfte

Die 1950er Jahre markieren einen Wendepunkt in der Geschichte der Pflegeberufe in Deutschland. Wie wir jetzt wissen, wird die Pflege von da an immer weiter professionalisiert. Die Altenpflege emanzipiert sich von der Krankenpflege und entwickelt sich in den kommenden Jahren zu einem eigenständigen Berufsbild mit separater Ausbildung. Zumindest bis 2020, wo dann eine generalistische Pflegeausbildung in Kraft tritt und Kranken- sowie Altenpflege jeweils als Spezialisierungen gewählt werden können.

1950 bringt jedoch noch eine weitere Entwicklung in der Pflegebranche in Gang: Neben den Fachberufen in der Alten- und Krankenpflege entstehen nun auch entsprechende Helferberufe. Begründet ist auch dies durch die Kriegswirren und das wachsende Ausmaß an Pflegebedürftigkeit, das von den damaligen Pflegekräften nicht mehr gestemmt werden konnte.

Durch die Einbindung von Hilfskräften sollte erstens schnell für mehr Personal gesorgt und zweitens Unterstützung für die überlasteten Pflegefachkräfte bereitgestellt werden.

Die konkreten Ausbildungsverordnungen für Helferberufe unterschieden sich je nachdem, ob man in der DDR oder der BRD lebte. Seit 1951 gab es in der DDR eine einjährige elementare Krankenpflegeausbildung, nach deren Ende man den Abschluss als Krankenpflegehelfer erwarb. In der BRD wurde 1965 ein Krankenpflegegesetz verabschiedet, welches die Ausbildung des Krankenpflegehilfsberufes bundesweit regelte. Dieses Gesetz blieb selbst nach der Vereinigung Deutschlands wirksam. Seit 2003 wurde keine neue, einheitliche Verordnung für die Helferberufe in der Pflege verfasst. Die Ausbildung der Assistenzberufe folgte von nun landesrechtlichen Regelungen – und das bis heute.

Gut zu wissen: Die Helferberufe werden nun seit fast 20 Jahren nicht mehr bundesrechtlich geregelt. Dennoch sind sie indirekt von den neuen Bundesgesetzen für Pflegeberufe betroffen. So kann durch eine abgeschlossene Assistenzausbildung die Ausbildungsdauer der generalistischen Pflegeausbildung verkürzt werden. Zudem werden Helferberufe auch von der Pflegekommission berücksichtigt, wenn es um Mindestlohnerhöhungen in der Pflege geht. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Kapitel zum Gehalt für Pfleger und Pflegehelfer.

 

Ausbildung: Pflegefachkraft versus Pflegehelfer

In den vorherigen Kapiteln wurden bereits viele wichtige Aspekte hinsichtlich der Ausbildungen zur Pflegefachkraft und zum Pflegehelfer beziehungsweise Pflegeassistenten angesprochen. Hier möchten wir die wichtigsten Informationen noch einmal für Sie zusammenfassen und die Unterschiede der beiden Ausbildungswege übersichtlich vorstellen:

Ausbildung zur Pflegefachkraft

Schon an den Zugangsvoraussetzungen wird deutlich, an welche Zielgruppen sich die Ausbildungsangebote richten und bis zu welchem Kenntnisstand ausgebildet wird. Die generalistische Pflegeausbildung richtet sich an sozial engagierte Menschen, die ein gutes bis sehr gutes schulisches Vorwissen nachweisen können und sich auf einen Pflegeberuf mit höherem Schwierigkeitsgrad vorbereiten möchten.

Die generalistische Pflegeausbildung ist eine staatlich geregelte Berufsausbildung. Sie dauert drei Jahre in Vollzeit und bis zu fünf Jahre in Teilzeit. Sie wird dual durchgeführt: Der theoretische Unterricht erfolgt in den Berufsschulen und die praktische Ausbildung in einer gewünschten Ausbildungsstätte. Die Bewerbung wird an den Ausbildungsbetrieb adressiert, da diese der primäre Ausbilder ist. Wird die Bewerbung akzeptiert und der Ausbildungsvertrag gültig unterschrieben, erfolgt die Einschreibung und Vermittlung an eine entsprechende Berufsschule.

Die Ausbildung wird vergütet, in welcher Höhe ist vom Bundesland und der Größe der Pflegeeinrichtung abhängig. Nach der Hälfte der Ausbildungszeit muss eine Zwischenprüfung absolviert werden, in welcher der Leistungsstand abgefragt wird. Nach dem zweiten Ausbildungsjahr (in Vollzeitteilnahme) besteht für die Auszubildenden die Möglichkeit, die weitere Ausbildung individuell zu gestalten. Sie haben die Wahl, ob sie die generalistische Richtung fortführen und sich allgemein für die Arbeit im Pflegebereich ausbilden möchten oder eine Spezialisierung anstreben. Eine Pflegeausbildung gewährt also drei mögliche Abschlüsse: zum/-r Pflegefachmann/-frau oder zum/-r Altenpfleger/-in oder zum/-r Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in.

Am Ende des dritten Ausbildungsjahres müssen die Lehrlinge eine Abschlussprüfung ablegen.

 

Hier die wichtigsten Eckdaten zur generalistischen Pflegeausbildung im Überblick:

  • duale Berufsausbildung inkl. Ausbildungsvergütung
  • 3 bis 5 Jahre Ausbildungsdauer
  • 2.100 Theoriestunden und min. 2.500 Praxisstunden
  • verbindliche Zwischenprüfung in der Mitte der Ausbildungszeit
  • nach 2 Jahren Vollzeitausbildung 3 Wahlmöglichkeiten:
    • Fortsetzen der generalistischen Ausbildung
    • Spezialisierung zum Fachaltenpfleger
    • Spezialisierung zum Fachkrankenpfleger/Fachkinderkrankenpfleger
  • verbindliche staatliche Abschlussprüfung

Aufgepasst: In Einzelfällen kann der Abschluss der Zwischenprüfung mit dem Abschluss einer Helferausbildung gleichgesetzt werden. Diese Information ist vor allem dann interessant, wenn die Ausbildung aus dringenden Gründen abgebrochen werden muss. So haben Ausbildungsabbrecher zumindest die Chance, die Ausbildung mit einer Helferqualifikation zu verlassen.

 

Ausbildung zum Pflegehelfer

Anders als bei der generalistischen Pflegeausbildung ist der Zugang zu den Helfer- und Assistenzausbildungen grundsätzlich jedem möglich. Als Mindestanforderung gilt ein erfolgreicher Hauptschulabschluss. Wer keinen Hauptschulabschluss nachweisen kann, hat andere Möglichkeiten, um sich für den Zugang zur Helferausbildung in der Pflege zu qualifizieren:

Damit können Sie sich für eine Pflegehelfer-Ausbildung qualifizieren:

  • Nachweis von Bildungsmaßnahmen, in denen Inhalte der Helferausbildung vermittelt oder eigenständig angeeignet wurden
  • Nachweis einer Sanitätsdienstzeit
  • Nachweis des Absolvierens eines Zivildienstes, Freiwilligen Sozialen Jahres oder Bundesfreiwilligendienstes
  • Abgeschlossene Ausbildung in einem anderen Gesundheitsberuf
  • Mehrjährige Berufserfahrung in der Pflege

Manchmal wird eine schriftliche Aufnahmeprüfung durchgeführt, um das Vorwissen einzuschätzen und passende Kandidaten auszuwählen. Wer unter 18 Jahre alt ist, muss unter Umständen ein ärztliches Attest vorlegen. Da es sich bei der Ausbildung zum Pflegehelfer um eine landesspezifische handelt, können die schulischen Voraussetzungen je nach Bundesland variieren. Auch das Ausbildungskonzept sowie die Berufsbezeichnung sind je nach Land verschieden, auch wenn gewisse allgemeine Qualitätsstandards gelten.

Für Pflegehelfer-Ausbildungen gelten Mindestanforderungen in den folgenden Punkten:

  • Berufsbild (relevante Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten)
  • Ausbildungsdauer (mindestens ein Jahr in Vollzeit)
  • Ausbildungsumfang (mindestens 700 Theoriestunden und 850 Stunden praktische Ausbildung)
  • Praxisausbildung (in mindestens zwei Versorgungsbereichen/Einrichtungen)
  • Zugangsvoraussetzungen (Schulabschluss)
  • Abschlussprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil)

 

Wichtige Information: Die Pflegeausbildungen wurden so konzipiert, dass weitere Aus- und Weiterbildungen darauf aufbauen können. Was heißt das konkret? Die Helfer- und Assistenzausbildungen wurden von 2016 bis 2020 so aufbereitet, dass sie als Zugangsvoraussetzung für die dreijährige Pflegeausbildung anerkannt wird – selbst, wenn man keinen mittleren Schulabschluss hat. So können auch Ungelernte mit geringem oder keinem Bildungsabschluss die Qualifikation zur Pflegefachkraft schaffen.

 

 

Suchen Sie nach einem passenden Bildungsangebot, um sich zeitnah für einen Helferberuf zu qualifizieren? Dann sind Sie beim Mitteldeutschen Institut genau an der richtigen Adresse! Wir bieten einen Pflegehelferkurs an, über den Sie sich alle wichtigen Kenntnisse und Fertigkeiten aneignen können. Nach dem erfolgreichen Abschluss können Sie entweder sofort als Quereinsteiger in der Pflegebranche durchstarten oder sich Zugang zu einer weiterführenden Ausbildung in der Pflege verschaffen.

Sind Sie neugierig geworden? Mehr Informationen zu unserem Kursangebot finden Sie in dem Kapitel „Qualifikation zum Pflegehelfer über das MIQR“. Sie können sich natürlich auch persönlich von uns beraten lassen. Schicken Sie Ihre Fragen online über unser Kontaktformular oder rufen Sie an unter 0800 77 89 100.

 

Aufgaben: Pfleger versus Pflegehelfer

Pflegefachkräfte sind durch ihre Berufsausbildung für viele Arbeitsgebiete qualifiziert. Aufgrund der umfangreichen allgemeinen Ausbildungsinhalte können die Fachkräfte sowohl in der Kranken- als auch in der Altenpflege (sogar in der Kinderkrankenpflege) arbeiten. Die Tätigkeitsbereiche einer Pflegefachkraft sind somit breit gefächert. Ihre Kompetenzen sind vor allem in instabilen Pflegesituationen gefragt, wo beispielsweise Akutpflege oder Rund-um-die-Uhr-Betreuung nötig ist. Sie müssen den Gesundheitszustand ihrer Patienten genau im Auge behalten, um Veränderungen sofort bemerken und dementsprechend reagieren zu können.

Unter ärztlicher Anleitung führen Sie medizinische Behandlungen durch. Sie helfen auch dabei, Patienten auf diagnostische, therapeutische und operative Maßnahmen vorzubereiten. Unter Umständen assistieren die Fachkräfte bei diesen Eingriffen. Darüber hinaus sind sie selbst für die Planung, Steuerung und Durchführung von diversen Pflegemaßnahmen zuständig. Pflegefachkräfte werden jedoch nicht nur in komplexen Pflegesituationen gebraucht, sie übernehmen auch Aufgaben in der Grundpflege, etwa Unterstützung bei der Körperpflege und Nahrungsaufnahme.

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Die Aufgabenbereiche von Pflegehelfern sind ähnlich vielfältig. Sie übernehmen auch pflegerische Versorgungsmaßnahmen, allerdings vorrangig in der Grundpflege. Unter Anleitung der Pflegefachkräfte und Stationsleiter unterstützen sie bei der Patientenverpflegung und beim Durchführen gewisser ärztlicher Verordnungen. In Bezug auf die Verantwortlichkeiten werden jedoch Abgrenzungen zwischen Fachkraft und Hilfskraft gezogen. Beispielsweise dürfen Pflegehelfer nicht selbstständig in der Behandlungspflege tätig sein, da ihnen während der Ausbildung keine medizinischen Kernkompetenzen vermittelt werden. In komplexen Fällen (etwa in der Notfall- und Intensivpflege) wirken sie höchstens unterstützend für die Pflegefachkräfte. Normalerweise werden Pflegehelfer nur in stabilen Pflegesituationen eingesetzt. Hier interagieren sie direkt mit den Pflegebedürftigen und helfen durch aktive Pflege und Betreuungsarbeit dabei, die Lebensqualität von alten, kranken und behinderten Menschen zu verbessern.

Generell haben die Aufgabenbereiche eines Pflegehelfers viele Berührungspunkte mit denen einer Pflegefachkraft, etwa die Pflegeplanung, die Unterstützung bei der Alltagsgestaltung, die Sterbebegleitung und Durchführung von lebensrettenden Maßnahmen. Der maßgebliche Unterschied zwischen den Tätigkeiten liegt im Grad der Verantwortlichkeit und Selbstständigkeit. So agieren Pflegehelfer auf einem vergleichsweise niedrigeren Anforderungsniveau als Pflegefachkräfte.

Aufgabenbereiche_von_Pflegehelfer_und_Pflegefachkraeften

 

Zukunftsaussichten: Pflegefachkraft versus Pflegehelfer

Egal, ob Sie Ihre Karriere als Pflegehelfer oder als Pflegefachkraft beginnen, so oder so haben Sie eine gute Entscheidung für Ihre berufliche Zukunft getroffen. Bei beiden Berufsbildern handelt es sich um aktuell sehr gefragte Jobs mit einer hohen Zukunftssicherheit. Die demografischen Entwicklungen zeigen dies nur zu deutlich. Vor allem für die Altenpflege lässt sich der gegenwärtige und zukünftige Pflegebedarf sehr gut ermitteln. Warum? Mit dem Voranschreiten der Lebensjahre erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, auf fremde Hilfe angewiesen zu sein. Ab einem Alter von 65-Jahren machen sich bei vielen Menschen körperliche oder geistige Einschränkungen bemerkbar. Viele können ihren Alltag dann nicht mehr problemlos selbst bewältigen und nicht immer können Angehörige aushelfen. In welchem Ausmaß sich die Pflegebedürftigkeit in den jeweiligen Altersgruppen zeigt, wird regelmäßig durch Statistiken erfasst. Solche gibt es in großem Rahmen (für das Land), aber auch in kleinem Rahmen (für Bundesländer oder Städte/Regionen).

Das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung berechnete im Jahr 2021, wie sich die Anzahl der Pflegebedürftigen bis 2060 höchstwahrscheinlich entwickeln wird. Die Prognose zeigt, dass 2040 etwa 5,37 Millionen ältere Menschen auf Pflegeleistungen angewiesen sein werden. Bis 2060 wird mit einem Anstieg auf 6,19 Millionen gerechnet. Um dieser großen Nachfrage gerecht werden und professionelle Pflege gewährleisten zu können, braucht es genügend Pfleger und Pflegehelfer. Wenn Sie sich jetzt also für diesen Karriereweg entscheiden, können Sie sich darauf verlassen, dass Sie jahrzehntelang in dieser Branche tätig sein können. Denn die Fürsorge und Kompetenz einer Pflegekraft kann nicht von Maschinen ersetzt werden.

Pflegebeduerftige_nach_Altersgruppen

Doch der Beruf als Pflegehelfer oder Pfleger muss noch lange nicht die Endstation Ihrer Laufbahn sein! Die Pflegebranche bietet vielseitige Aufstiegschancen und Möglichkeiten für zusätzliche Qualifizierungen. Es gibt zahlreiche Fort- und Weiterbildungen, über die Sie Ihr Fachwissen erweitern und zu einem echten Spezialisten in einem Teilbereich der Pflege werden können. Hier möchten wir Ihnen einen kleinen Überblick geben, welche Perspektiven Ihnen nach der Qualifikation zum Pflegehelfer oder zur Pflegefachkraft offenstehen:

Top10-Weiterbildungen nach der Ausbildung zum Pflegehelfer:

  1. Kommunikation und Beratung
  2. Konfliktmanagement
  3. Palliativ-/Hospizpflege
  4. Behandlungspflege
  5. Wundversorgung
  6. Schmerztherapie
  7. Demenzbegleitung
  8. Sturzprophylaxe und Präventionsberatung
  9. Alltagsbegleitung/Betreuung
  10. Hauswirtschaft und Ernährungsberatung

 

Top10-Fortbildungen nach der Ausbildung zur Pflegefachkraft:

  1. Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
  2. Betriebswirt für Management im Gesundheitswesen
  3. Pflegeexperte für Stoma, Kontinenz und Wunde
  4. Fachaltenpfleger für Klinische Geriatrie
  5. Fachkrankenpfleger für Onkologie
  6. Fachkrankenpfleger für Palliativ- und Hospizpflege
  7. Fachkrankenpfleger für Operations-/Endoskopiedienst
  8. Fachkrankenpfleger für Anästhesie/Intensivpflege
  9. Pflegedienstleister
  10. Praxisanleiter/Ausbilder

 

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Branchen und Arbeitsstellen: Pfleger versus Pflegehelfer

Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Pflegefach- und -hilfskräfte sind im Grunde die gleichen, immerhin arbeiten sie sehr oft sogar Hand in Hand zusammen, um die Grundversorgung in einer Pflegeeinrichtung abzudecken. Sie arbeiten dort, wo die Patienten ihre Unterstützung brauchen, sei es im häuslichen Umfeld, als Unterstützung bei einer ärztlichen Untersuchung im Stationszimmer oder in der ambulanten Betreuung.

  • Krankenhäuser
  • Facharztpraxen
  • Gesundheitszentren
  • Alten-, Pflege- und Behindertenwohnheime
  • Wohnheime für Menschen mit Behinderung
  • Einrichtungen für Kurz- oder Langzeitpflege
  • Ambulante Altenpflege- und Betreuungsdienste
  • Pflege- und Rehabilitationskliniken
  • Hospize
  • Privathaushalte

Branchen_Pfleger_und_Pflegehelfer

Wie bereits erwähnt, werden die jeweiligen Spezialkräfte dann für verschiedene Verantwortungsbereiche und Abteilungen eingeteilt. Pflegehelfer dürfen beispielsweise keine komplexen Fälle übernehmen, das bleibt den Fachkräften und Ärzten überlassen.

 

Gehalt: Pfleger versus Pflegehelfer

Gehaltstechnisch hat sich im Pflegebereich einiges getan. Aus unserem geschichtlichen Rückblick sollte klar geworden sein, dass die Pflegeberufe lange Zeit nicht genügend wertgeschätzt und dementsprechend auch zu gering entlohnt wurden. Es dauerte einige Zeit und bedurfte auch einiger Proteste, bis Bemühungen um eine angemessene Mindestlohnerhöhung angehört und umgesetzt wurden. 2020 setzte die Pflegekommission eine stufenweise Mindestlohnerhöhung durch, von der sowohl ungelernte Hilfskräfte als auch qualifizierte Hilfskräfte und Pflegefachkräfte profitieren sollten. Seit April 2022 gelten diese Mindeststundenlöhne:

  • Für ungelernte Pflegehelfer (ohne Ausbildung): 12,55 € brutto
  • Für Qualifizierte Pflegehelfer (mit Ausbildung): 13, 20€ brutto
  • Für Pflegefachkräfte: 15,40 € brutto

Weitere Erhöhungen werden derzeit angestrebt. So empfiehlt die Pflegekommission einen erneuten Phasen-Plan, der in diesen Schritten erfolgen soll:

Plan zur schrittweisen Mindestlohnerhöhung für Pflegeberufe:

Mindestlohnerhoehung

Die nähere Zukunft wird zeigen, ob diese Ziele wie gewünscht umgesetzt werden.

Der tariflich festgelegte Mindestlohn für Pflegeberufe sichert Ihnen bereits jetzt ein gutes Einkommen, egal ob Sie als Fachkraft oder Assistent arbeiten. Wie hoch das Gehalt letztendlich ausfällt, ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle: Handelt es sich um eine private oder um eine öffentliche Pflegeeinrichtung? Wie groß ist das Unternehmen? In welcher Region beziehungsweise in welchem Bundesland liegt die Arbeitsstelle? Verfügen Sie über zusätzliche Qualifikationen oder einschlägige Berufserfahrung? Auch wie Sie sich während der Gehaltsverhandlung präsentieren, hat Einfluss auf das Endergebnis. In unserem Ratgeber zu diesem Thema geben wir Ihnen 15 hilfreiche Tipps an die Hand, wie Sie sich verhalten sollten, sei es beim Einstellungsgespräch oder beim Aushandeln einer Gehaltserhöhung.

 

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Qualifikation zum Pflegehelfer über das MIQR

Sie können keinen Hauptschulabschluss nachweisen oder wurden nicht zu einer Pflegehelfer-Ausbildung zugelassen? Das ist kein Grund, den Traum von einer Karriere in der Pflege aufzugeben. Wir vom Mitteldeutschen Institut helfen Ihnen gerne dabei, Fuß in der Pflegebranche zu fassen und sich über einen Quereinstieg nach oben zu arbeiten.

Wir vom Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation haben uns darauf spezialisiert, Arbeitslosen und Arbeitssuchenden mit Qualifikationswunsch bei ihrer beruflichen (Um-) Orientierung zu helfen, damit Sie sich zeitnah (wieder) in den Arbeitsmarkt integrieren können. Wir bieten Schulungen in den unterschiedlichsten Branchen an. Darunter befindet sich auch der Fachbereich Pflege. Über unser Kursprogramm „Modulare Weiterbildung“ können Sie sich in wenigen Wochen zum Helfer in der Altenpflege qualifizieren.

Beim MIQR besteht für Sie die Möglichkeit, sich umfangreiche Fach- und Anwendungskenntnisse anzueignen: Während Ihrer Qualifizierung zum Pflegehelfer können Sie sich tätigkeitsspezifisches Know-how sowie allgemeine Kompetenzen aneignen, die für Sie beim Lernen und im späteren Bewerbungsprozess von Vorteil sein werden.

 

Ihre Vorteile beim MIQR

Wir stehen Ihnen als professioneller Bildungsträger zur Verfügung. Sie können von unserer jahrlangen Expertise in der Erwachsenenbildung profitieren und über uns Ihren Berufseinstieg in die Pflege planen! Was Sie bei uns erwartet, das verraten wir Ihnen hier!

  • Präsenz oder lieber Online?

Wir bieten diese Schulung sowohl als Präsenzveranstaltung oder auch als Online-Schulung an. Jedes Unterrichtsmodell für sich bietet eigene Vorteile. Durch unsere Vor-Ort-Schulung haben Sie den persönlichen Kontakt zu unseren Lehrern und auch zu den übrigen Kursteilnehmern. So können im interaktiven Gespräch alle Fragen und mögliche Wissenslücken angesprochen und geklärt werden. Durch Ihre Anwesenheit in unserem Institut haben Sie außerdem Zugang zu unseren zahlreichen Zusatzangeboten, beispielsweise die oder der Gesundheitssport.
Die Online-Unterrichtung kann standortunabhängig besucht werden, so sparen Sie sich die Anreise zu unserem Institut. Außerdem haben Sie die Wahl, ob Sie in Voll- oder Teilzeit teilnehmen möchten. Wir gewähren Ihnen ein individuelles Zeitmanagement, deshalb bleibt es Ihnen überlassen, wann sie lernen und wie viele Wochenstunden Sie absolvieren. Natürlich können Sie sich auch während Ihrer Online-Teilnahme stets an uns wenden und eine Beratung anfordern.

  • Praxisorientierter Unterricht

Egal ob online oder in Präsenz, alle unsere Unterrichtsmodelle haben einen hohen praktischen Anteil. Uns ist wichtig, dass Sie die Theorieinhalte wirklich verinnerlichen können. Nichts hilft da besser, als regelmäßige Übungen und das Bearbeiten berufsbezogener Fallbeispiele. Wenn Sie sich für die Präsenzveranstaltung entscheiden, helfen wir Ihnen sogar dabei, ein mehrwöchiges Arbeitgeberpraktikum in der Nähe zu organisieren. Hier können Sie dann aus erster Hand erfahren, wie der Berufsalltag eines Pflegehelfers in der Altenpflege abläuft.

  • Persönliche Betreuung durch Fachdozenten

Während der gesamten Schulungszeit stehen Ihnen unsere kompetenten Fachdozenten als persönliche Ansprechpartner zu Verfügung. Stets können Sie persönliche Beratungstermine vereinbaren und sich in einer Einzelsprechstunde austauschen. Das funktioniert für Online-Teilnehmer auch digital. Hier besteht dann kein Zeitdruck. Falls Sie Probleme beim Verstehen der Kursinhalte oder beim Lösen einer Aufgabe haben, werden gemeinsame Lösungsansätze besprochen. Unter Umständen kann das Lerntempo auch angepasst werden. Uns ist wichtig, dass jeder seinen Abschluss schafft und selbstbewusst in die Arbeitswelt treten kann.

  • Zielgruppenorientierte Kurskonzepte

Wir bieten unseren Kurs „Helfer in der Altenpflege“ in verschiedenen Varianten an. Je nachdem, ob Sie arbeitslos sind beziehungsweise besondere Unterstützung bei der Arbeitsvermittlung benötigen oder als Privatzahler an unserer Schulung teilnehmen möchten, bieten wir entsprechende Konzepte an. Belegen Sie unseren Kurs im Rahmen der Arbeitsförderung, stellen wir Ihnen verschiedene Individualhilfen zur Verfügung. Hier können Sie unter professioneller Anleitung an Ihrem Selbstvertrauen und Auftreten im Bewerbungsprozess arbeiten. Möchten Sie den Pflegehelfer stattdessen als freiwillige Zusatzqualifikation erwerben oder einfach Ihre Fachkenntnisse auffrischen, dann stufen wir Sie als Privatzahler ein. In diesem Fall fällt Ihre Teilnahmedauer kürzer aus, sodass Sie sich zielgerichtet weiterbilden können.

  • Förderbar durch verschiedene Leistungsträger

Unser Bildungsangebot wird durch verschiedene Kostenträger gefördert. Kunden der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters können unseren Pflegehelferkurs über einen Bildungsgutschein belegen. Somit ist die Teilnahme für sie vollkommen kostenfrei, da alle Weiterbildungskosten mit diesem Fördermittel abgedeckt werden. Privatzahler können von verschiedenen landesspezifischen Zuschüssen und Förderprogramen, wie dem Bildungscheck, profitieren. So kann ihnen ein Großteil der Gebühren erstattet werden.

  • Möglichkeit zum Mehrfachabschluss

Wer möchte, kann nach dem Pflegehelferkurs auch unseren Aufbaukurs „Alltagsbegleiter/Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53 b SGB XI“ besuchen. So können Sie zusätzlich eine bundesweit anerkannte Qualifikation erwerben und sich hinterher auf dem Arbeitsmarkt als echtes Allroundtalent in der Pflegeassistenz und Betreuung präsentieren!

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Sind Sie neugierig geworden? Wenn Sie möchten, können Sie unsere Schulung gerne einmal online austesten. Die Teilnahme an unserem Schnupperkurs ist vollkommen unverbindlich und kostenfrei.

 

»Jetzt am kostenlosen Schnupperkurs „Helfer in der Altenpflege“ teilnehmen«

 

Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu unserem Kursangebot. Sie können uns jetzt eine Anfrage für eine individuelle Beratung senden oder Sie rufen direkt an unter der 800 77 89 100. Wir freuen uns auf Sie!

 

Pfleger oder Pflegehelfer: Wo liegen die Unterschiede?

Der größte Unterschied zwischen Pflegern und Pflegehelfern liegt in der Ausbildung. Pflegefachkräfte durchlaufen eine staatliche Berufsausbildung. Diese ist bundesweit einheitlich geregelt, dauert drei Jahre und läuft dual ab. Die Pflegehelfer-Ausbildung ist hingegen keine bundesweit geregelte Berufsausbildung, stattdessen folgt hier jedes Bundesland seinem eigenen Konzept. Zwar gelten hier Mindestanforderungen, damit die Bildungsmaßnahme als qualifizierende Ausbildung anerkannt wird, doch in den Details gibt es von Land zu Land Unterschiede. In diesen Punkten gehen die Pflegehelfer-Ausbildungen auseinander: Dauer der Ausbildung, Möglichkeit zur Teilzeitteilnahme und welche Berufsbezeichnung man am Ende erwirbt.

Gut zu wissen: Es ist auch länderspezifisch, ob sich die Ausbildungsinhalte auf die Alten- oder auf die Krankenpflege konzentrieren. Einige Bundesländer bieten sogar beide Ausbildungsrichtungen an. Hierzu gehören Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Im Berufsalltag zeigen sich die Unterschiede zwischen Pflegefachkräften und Pflegehelfern in den Aufgabenbereichen. Zwar haben beide die gleichen Beschäftigungsmöglichkeiten, allerdings wird den Fachkräften mehr Verantwortung und Selbstständigkeit zugestanden. Grund dafür ist, dass sie umfangreicher ausgebildet wurden und über medizinische Kernkompetenzen verfügen. Pflegehelfer haben im Vergleich dazu eher eine Basisausbildung absolviert, um die Grundversorgung abdecken zu können. Trotzdem dürfen auch die Hilfskräfte die professionelle Betreuung von Pflegebedürftigen übernehmen. Sie werden jedoch nur Patienten zugeteilt, deren Gesundheitszustand relativ stabil ist. Pflegefachkräfte kümmern sich um komplexe Fälle.

Gehaltstechnisch lassen sich natürlich auch Unterschiede erkennen. Pflegefachkräfte durchlaufen eine längere und komplexere Ausbildung als Pflegehelfer. Dadurch können Sie später mehr Verantwortung im Berufsalltag übernehmen und werden dementsprechend höher vergütet. Das heißt aber nicht, dass Pflegehelfer schlecht bezahlt werden. In den letzten Jahren hat sich in diesem Bereich viel getan. Mittlerweile zählt das Gesundheitswesen mit zu den sichersten und lukrativsten Branchen für Quereinsteiger!

 

 

Der Vergleich im Überblick: Pflegefachkraft versus Pflegehelfer

Abschließend haben wir für Sie nochmal die wichtigsten Fakten zu den Berufsbildern „Pfleger“ und „Pflegehelfer“ zusammengefasst und vergleichend gegenübergestellt:

Pfleger/PflegefachkraftPflegehelfer
Ausbildung- staatlich geregelt
- 3 Jahre in Vollzeit oder 5 Jahre in Teilzeit
- mind. 2.100 Theoriestunden und 2.500 Praxisstunden
- dual
- vergütet
- Zwischen- und Abschlussprüfung
- 3 mögliche Abschlüsse (Pflegefachmann/-frau, Fachkrankenpfleger, Fachaltenpfleger)
- landesrechtlich geregelt
- mindestens 1 Jahr in Vollzeit

- mindestens 700 Theoriestunden und 850 Praxisstunden)
- schulisch
- unvergütet
- Abschlussprüfung

- Berufsabschluss je nach Bundesland

(Neben den Helferausbildungen gibt es auch berufliche Schulungen bei Bildungsinstituten, die zeitnah wichtige Berufsinhalte vermitteln und auch ohne Berufsabschluss den Quereinstieg in die Pflege ermöglichen.)
Aufgaben- höheres Schwierigkeitsniveau
- Grund- und Behandlungspflege
- Unterstützung von Ärzten
- Pflegeplanung und -bericht
- Planung, Steuerung, Durchführung und Anleitung von Pflegemaßnahmen
- Umsetzen ärztlicher Verordnungen
- Hilfe bei Alltagsgestaltung
- Betreuung
- Erste Hilfe
- Sterbebegleitung
- niedrigeres Schwierigkeitsniveau
- Unterstützung von Pflegefachkräften und Ärzten
- Planung und Durchführung leichter Pflegemaßnahmen
- Umsetzen spezieller ärztlicher Verordnungen
- Grundversorgung
- Pflegeplanung und -bericht
- Hilfe bei Alltagsgestaltung
- Betreuung
- Erste Hilfe
- Sterbebegleitung
Zukunftsaussichten- zukunftssicherer Job
- Anpassungsweiterbildungen zum Aktualisieren und Erweitern von Fachkenntnissen
- Aufstiegsfortbildungen zur Erlangung einer Führungsposition
- zukunftssicherer Job
- Zugang zur generalistischen Pflegeausbildung
- Anpassungsweiterbildungen zum Aktualisieren und Erweitern von Fachkenntnissen
- Zusatzqualifikationen im Bereich Pflege
Arbeitsstellen- Krankenhäuser
- Facharztpraxen
- Gesundheitszentren
- Altenwohn- und Pflegeheime
- Wohnheime für Menschen mit Behinderung
- Einrichtungen für Kurzzeitpflege
- Ambulante Altenpflege- und Betreuungsdienste
- Pflege- und Rehabilitationskliniken
- Hospize
- Privathaushalte
- Senioren- und Pflegeheime
- Wohnanlagen für Senioren und Tagespflegestätten
- Geriatrische und gerontopsychiatrische Abteilung von Krankenhäusern
- Ambulante Altenpflege- und Altenbetreuungsdienste
- Hospize
- Privathaushalte
Gehalt (Mindestlohn seit April 2022)- nach abgeschlossener Berufsausbildung: 15,40 € brutto die Stunde- ohne abgeschlossene Ausbildung: 12,55 € brutto die Stunde
- mit abgeschlossener Ausbildung: 13,20 € brutto die Stunde

 

Fazit

Die Geschichte der Pflegeberufe war sehr holprig und mit einigen Hürden verbunden. Es bedurfte des Engagements herausragender Persönlichkeiten, um die Entwicklung der Pflegeberufe über die Jahrhunderte hinweg positiv voranzutreiben. Nun sind wir an einem Punkt angelangt, wo der Pflegebereich geradezu aufblüht und sozial engagierten Menschen vielseitige und profitable Beschäftigungsmöglichkeiten bietet.

Die Berufe „Pflegefachkraft“ und „Pflegehelfer“ gehören dabei zu den gefragtesten Berufen in der Pflege. In unserem Beitrag haben wir uns diese Berufsbilder etwas genauer angeschaut: angefangen von den historischen Ursprüngen bis hin zur gegenwärtigen Entwicklung. Zusammenfassend lässt sich nun sagen, dass diese Berufe eng miteinander verknüpft sind. Ohne die helfenden Hände der Pflegehilfskräfte könnten die Fachkräfte die Grundpflege alleine gar nicht stemmen. Und die Pflegehelfer sind auf fachliche Anleitung angewiesen, wenn es um medizinische Pflege geht. Zudem können die Hilfskräfte von den Spezialisten lernen und sich bei Bedarf sogar selbst zu einem qualifizieren. Genau das macht diese Branche so reizvoll: Sie heißt im Grunde jeden Bewerber willkommen und bietet unterschiedliche Chancen zur Qualifikation sowie zur Weiterentwicklung. So können sogar Ungelernte zur Fachkraft aufsteigen.

Das Mitteldeutsche Institut unterstützt Sie gern auf Ihrem Weg zum Berufseinstieg in die Pflegebranche. Bei uns können Sie in wenigen Wochen wichtige pflegerische Schlüsselkompetenzen erwerben und sich zum Helfer in der Altenpflege qualifizieren. Dieser Schulungsabschluss ist Ihre Eintrittskarte in den Pflegebereich. Von da an können Sie Ihre Karriere selbst gestalten. Egal, wie Ihre Berufsziele aussehen, bei uns finden Sie definitiv den richtigen Startpunkt.

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