Weiterbildung | Förderung | Zuschüsse | Bundesländer | Bundesprogramm | Selbstzahler | MIQR

Weiterbildungsförderung – Welche Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für Weiterbildungen bei Selbstzahlern?

Sie haben sich für eine Weiterbildung entschieden und stehen nun vor der Frage, wie Sie diese finanzieren sollen? Wenn Sie befürchten, Ihre Fortbildung finanziell nicht stemmen zu können, können wir Sie beruhigen: Es gibt eine Vielzahl an Fördermaßnahmen, die Sie bei Ihrer Weiterbildung unterstützen. Für Weiterbildungen und Kurse, die von Selbstzahlern beim Mitteldeutschen Institut gebucht werden, stehen je nach Bundesland verschiedene Fördermöglichkeiten bereit. Vom Bildungsgutschein, über Bildungsurlaub, bis zum Weiterbildungsbonus – wir möchten Ihnen die unterschiedlichen Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten Ihrer Weiterbildung vorstellen. Nutzen Sie eine geeignete finanzielle Unterstützung und profitieren Sie nachhaltig.

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

 

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) fördert Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit (SaZ) und freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Genaue Möglichkeiten sind beim zuständigen Team des Berufsförderungsdienstes anzufragen. Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie unter: http://www.berufsfoerderungsdienst.org

 

Bildungsurlaub

(für Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Thüringen, andere Bundesländer auf Anfrage)

Bildungsurlaub ist der gesetzlich verbriefte Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmer/innen während der Arbeitszeit. Die Kosten teilen sich Arbeitnehmer (Seminargebühren) und Arbeitgeber (Lohnfortzahlung). Die Bundesländer Bayern und Sachsen sind vom Bildungsurlaub ausgeschlossen. Die Dauer des möglichen Bildungsurlaubs (bei Vollzeit-Beschäftigung) variiert zwischen den Bundesländern von 5 – 10 Tagen pro Jahr.

Um den Bildungsurlaub dann bei Ihrem Arbeitgeber einzureichen, gelten je nach Bundesland unterschiedliche Fristen:

  • 4 Wochen: Bremen, Niedersachsen
  • 6 Wochen: Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein
  • 8 Wochen: Saarland, Thüringen

Mehr Informationen unter: http://www.bildungsurlaub.de

 

Förderung durch die Bundesländer

Der Europäische Sozialfond hat den Bundesländern finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, um berufsbezogene Weiterbildungen von Arbeitnehmern zu fördern. Da Bildung aber Ländersache ist, gibt es kein bundesweit einheitliches Programm.

  • in Nordrhein-Westfalen die Maßnahme „Bildungsscheck“, die bis zu 500,- € der Weiterbildungskosten übernimmt – www.bildungsscheck.de
  • in Hessen die „Qualifizierungsoffensive“- www.qualifizierungsschecks.de
  • die rheinland-pfälzische Landesregierung unterstützt Sie mit dem „QualiScheck“ – www.qualischeck.rlp.de
  • außerdem können kleine und mittlere Unternehmen Bildungszuschüsse in Brandenburg beantragen. Informationen hierzu finden Sie unter: www.lasa-brandenburg.de

 

Sächsische Aufbaubank (SAB)

Ab einer Kursgebühr von 250 € fördert die SAB-Bank jeden, der seinen Betrieb, Praxis oder Anstellung in Sachsen hat. Die Bearbeitungszeit dauert ca. 8 Wochen – daher ist eine rechtzeitige Anmeldung sehr wichtig! Eine Kursanmeldung ist erst möglich, sobald der Antrag bewilligt ist. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie bis zu 80 % der gesamten Kursgebühr erstattet. Für nähere Informationen klicken Sie einfach auf Sächsische AufbauBank.

 

Selbstzahler

Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen sind als Werbungskosten absetzbar. Sie können als Teilnehmer von Weiterbildungen die Gebühren in vollem Umfang als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie eine berufliche Veranlassung der Qualifizierung nachweisen können.

 

Weiterbildungsbonus Hamburg

Mit dem Hamburger Weiterbildungsbonus werden Weiterbildungskosten von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer/innen und Selbstständigen in der Regel mit 50 % gefördert, in Einzelfällen ist eine Förderung von 100 % möglich (max. 1.500 € pro Person).

Mehr Informationen finden Sie hier.

 

Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein

Mit dem Weiterbildungsbonus werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte, Auszubildende, Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler gefördert. Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds umfasst 50 % der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 2.000 € der Gesamtmaßnahme. (Auszug aus: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/W/weiterbildung/Weiterbildungsbonus_HT.html)

 

Weiterbildung DIREKT Sachsen-Anhalt

Arbeitnehmer/innen mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 € und Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III können sich mit WEITERBILDUNG DIREKT Sachsen-Anhalt fördern lassen. Der Zuschuss ist abhängig vom Einkommen und kann bis zu 90 % der Gesamtkosten decken. Zu beachten ist, dass die Zuwendung mindestens sechs Kalenderwochen vor der geplanten Anmeldung zur Weiterbildung schriftlich und formgebunden zu beantragen ist.

Für nähere Informationen klicken Sie einfach auf Weiterbildung DIREKT Sachsen-Anhalt.

 

Weiterbildungsförderung in Niedersachsen

Gefördert werden Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen sowie Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen mit weniger als 50 Beschäftigten. Die Förderung zielt auf individuelle Weiterbildungsmaßnahmen ab. Ein Zuschuss ist bis zu 50 % mit mindestens 1.000 € möglich und hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Weitere Informationen unter: www.nbank.de

 

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU)

Diese Förderung erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit. Es bestehen drei Möglichkeiten:

  1. Qualifizierung von Beschäftigten in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern: Hierbei werden die Lehrgangskosten teilweise erstattet. Diese erhalten zusätzlich einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten (z.B. Fahrkosten). Bei Beschäftigten, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Betrieb mindestens 50 % der Lehrgangskosten tragen.
  2. Abschlussbezogene Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter: Gefördert werden Personen ohne Berufsabschluss oder mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihren erlernten Beruf nicht mehr ausüben können.
  3. Abschlussorientierte berufsqualifizierende Ausbildung: Die Zielgruppe entspricht der, der zweiten Möglichkeit. Die Förderbedingungen sind allerdings offener gestaltet.

Informationen finden Sie hier: www.arbeitsagentur.de

 

Weiterbildungsscheck Sachsen

Mit dem Weiterbildungsscheck Sachsen werden Arbeitnehmer des Bundeslandes Sachsen, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, zur Verbesserung ihrer beruflichen Chancen gefördert. Die Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – einzureichen. Mehr Information finden Sie unter: www.sab.sachsen.de

 

Weiterbildungsscheck Thüringen

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen (Sitz des Unternehmens muss in Thüringen sein) und Selbständige mit Geschäftssitz in Thüringen können sich mit dem Weiterbildungsscheck selbst organisierte Weiterbildungen fördern lassen. Es wird grundsätzlich ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Ausgaben einer beruflichen Weiterbildung gewährt. Der Zuschuss ist auf 1000 Euro im Kalenderjahr begrenzt. Sollte der Zuschuss mit einer Weiterbildung nicht ausgeschöpft sein, kann für eine zweite Weiterbildung im selben Kalenderjahr erneut ein Zuschuss beantragt werden (jedoch nur bis insgesamt die 500 € ausgeschöpft sind). Mehr Information finden Sie unter: https://www.gfaw-thueringen.de

 

Weiterbildungsscheck (Europäischer Sozialfonds – ESF)

Der Weiterbildungsscheck der GFAW Thüringen fördert Vorhaben zur individuellen Weiterbildung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in einem Thüringer Unternehmen tätig sind. Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die individuelle Weiterbildung bis zur Höhe von 1.000,00 €. Eine Förderung mit dem Weiterbildungsscheck ist alle zwei Kalenderjahre möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Stipendienprogramm für begabte junge Fachkräfte. Dieses gibt es unter anderem für berufsbegleitende Studiengänge, fachbezogene Weiterbildungen und Aufstiegsfortbildungen. Mehr Informationen finden Sie unter: www.sbb-stipendien.de

 

Weiterbildungsstipendium für junge Absolventen einer Berufsausbildung

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. (Auszug aus https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html)