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Fragen & Antworten
Das Arbeitsamt kann jeden Umschulungsberuf fördern, solange er zu einem anerkannten Beruf führt und bei einem zertifizierten Umschulungsanbieter absolviert wird. Die Chancen, eine Förderung durch das Jobcenter zu erhalten, sind in der Regel sehr gut, wenn die Berufe auf dem Arbeitsmarkt stark nachgefragt sind.
Während Ihrer Umschulung können Sie von einer Weiterbildungsprämie in Höhe von 2.500 Euro profitieren. Diese Prämie wird nur für Zwischen- und Abschlussprüfungen vor einer Kammer gezahlt, z.B. von den Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Handwerkskammern (HWK).
Während einer schulischen oder überbetrieblichen Umschulung gibt es grundsätzlich keine Bezahlung durch den Umschulungsanbieter. Bei einer betrieblichen Umschulung ist jedoch eine Vergütung möglich. Diese ist meistens aber sehr gering und reicht in der Regel nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern. Während der Umschulung zahlt das Jobcenter jedoch weiterhin ALG II. Auf diese Weise können Sie Ihre Fix-Kosten wie gewohnt begleichen.
Wenn Sie Hartz 4 beziehen und einen neuen Beruf erlernen möchten, können Sie bei Ihrem örtlichen Jobcenter einen Antrag auf Finanzierung einer Umschulung stellen. Dazu müssen Sie einen Termin mit dem zuständigen Experten vereinbaren und einhalten. Der Antrag auf Finanzierung wird während des Beratungsgesprächs gestellt. Dabei dient das Gespräch weniger einer Beratung – vielmehr als Chance, Ihren Sachbearbeiter von Ihrem Umschulungsvorhaben zu überzeugen. Wenn Sie das schaffen, wird Ihnen eine Förderung für den gewünschten Umschulungsberuf bewilligt.
Das Jobcenter unterstützt Umschulungen mit einem sogenannten Bildungsgutschein. Dieser muss vor Umschulungsstart bei dem gewünschten Bildungsträger eingelöst werden. Durch diesen Gutschein werden die Teilnahme- und Prüfungskosten, mögliche Fahrtkosten sowie die Kosten für die Kinderbetreuung, Verpflegung und auswärtige Unterkunft übernommen.
Wenn Sie langzeitarbeitslos sind und eine Umschulung anstreben, machen Sie sich vielleicht Sorgen, wie Sie in dieser Zeit Ihren Lebensunterhalt bestreiten sollen. Sie erhalten jedoch weiterhin ALG II in der Höhe des Regelsatzes. Auf diese Weise können Sie Ihren Lebensunterhalt wie gewohnt abdecken. Da Sie bei einer Umschulung über das Jobcenter außerdem einen Bildungsgutschein erhalten, müssen Sie sich auch keine Gedanken um große Zusatzkosten machen. Der Gutschein deckt so gut wie alle Gebühren ab, die mit der Umschulung einhergehen.