Arbeitserprobung | Berufliche Rehabilitation | Reha-Assessment | Wiedereingliederung | Teilhabe am Arbeitsleben | Erfurt

Arbeitserprobung & Reha-Assessment – Berufliche Rehabilitation bzw. Teilhabe am Arbeitsleben & Wiedereingliederung der MIQR in Erfurt

Sie können aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit oder sozialen Erschwernissen nicht mehr in Ihr vorheriges Arbeitsleben zurückkehren und möchten demzufolge an einer Umschulung und Wiedereingliederungsmaßnahmen teilnehmen? Dann ist das Mitteldeutsche Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation Ihr vertrauensvoller Ansprechpartner. Mit Standorten in Erfurt, Suhl, Leipzig, Dresden und Chemnitz sind wir in ganz Mitteldeutschland für Sie da. Unser Unternehmen verfügt über 18 Jahre Erfahrung im Bildungs- und Schulungsbereich sowie in der Erst- und Wiedereingliederung.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles über Umschulungen zur beruflichen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben sowie Wiedereingliederungsmaßnahmen. Sollten Sie noch Fragen an uns haben, dann kontaktieren Sie uns und wir beraten Sie selbstverständlich.

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Zielgruppe & Ziele der MIQR

Zunächst sollte geklärt werden, für welche Zielgruppen solche Maßnahmen in Frage kommen. Einerseits werden Personen mit einer abgeschlossenen oder abgebrochenen bzw. gänzlich fehlenden Berufsausbildung geschult und betreut. Dazu gehören ebenfalls diejenigen, die Vermittlungsschwierigkeiten aufweisen. Andererseits widmen wir uns Rehabilitanden, welche aufgrund von körperlichen oder psychischen Erkrankungen sowie Unfällen ihren Beruf nicht mehr ausüben können und demzufolge Unterstützung für die Wiedereingliederung und Teilhabe ins Arbeitsleben benötigen.

Das Mitteldeutsche Institut unterstützt Arbeitssuchende oder beruflich Hilfesuchende, die einen neuen Berufsabschluss anstreben. Außerdem helfen wir denjenigen, die eine duale Ausbildung, sei es im Betrieb oder Berufsschule, absolvieren möchten sowie berufsbezogene fachliche Hilfen und optional arbeitspsychologische und sozialpädagogische Unterstützung wünschen. Schlussendlich bieten wir den Menschen unsere Hilfe an, die allgemeine Zuwendung und Betreuung hinsichtlich ihres Berufseinstieges benötigen.

Berufliche Rehabilitation & deren Leistungen

Der Begriff berufliche Rehabilitation ist eine zusammengefasste Bezeichnung für bestimmte Sozialleistungen zur Rehabilitation. Laut Gesetz kann auch der sozialrechtliche Begriff „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ verwendet werden. Dies umfasst alle Rehamaßnahmen, die die Arbeits- und Berufstätigkeit von kranken und/ oder behinderten Menschen fördern und neue Berufschancen eröffnen. Diese Art der Rehabilitation ist für die Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit und der Sicherung eines Erwerbseinkommens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verantwortlich (§ 10 Nr. 2 SGB I). Die Leistungen können allein oder auch ergänzend zu einer bereits erfolgten medizinischen Rehabilitation erfolgen.

Die Maßnahmen werden von verschiedenen Trägern übernommen – meistens von der Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträgern oder der Berufsgenossenschaft.

Voraussetzungen für berufliche Rehaleistungen

Sie können eine berufliche Reha erhalten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren derzeitigen Beruf nicht mehr ausüben können. Damit soll erreicht werden, dass die Eingliederung ins Arbeitsleben erhalten oder wieder erreicht wird. Eine weitere Voraussetzung ist die Erfüllung bestimmter versicherungsrechtlicher Bedingungen bei der Antragsstellung. Dabei stellt die Erfüllung der 15-jährigen Wartezeit die am häufigsten erfüllte Voraussetzung dar. Weiterhin darf kein sogenannter Ausschlussgrund vorliegen, wie beispielsweise Ihre Tätigkeit als Beamter, da Sie in diesem Fall keinen Anspruch auf berufliche Rehabilitationsleistungen durch die Rentenversicherung haben.

Es gibt mehrere Arten beruflicher Rehaleistungen, wie z.B.

  • Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes sowie zur Förderung der Arbeitsaufnahme
  • Wohnungshilfen
  • Berufsvorbereitung
  • Berufliche Bildung
  • Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen
  • Übernahme weiterer Kosten
  • Zuschüsse an den Arbeitgeber

Im Rahmen einer beruflichen Reha können ebenfalls medizinische, psychologische sowie pädagogische Hilfen wahrgenommen werden. Diese Unterstützung  dient der Aktivierung von Selbsthilfepotentialen, der seelischen Stabilisierung und dem Erwerb von Schlüsselkompetenzen.

Wer trägt die Kosten für eine berufliche Rehabilitation?

Die Kosten für Leistungen zur beruflichen Rehabilitation übernimmt Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger. In diesem Fall müssen Sie keine Zuzahlungen leisten. In dem Zeitraum der Maßnahmen zahlt Ihnen die Rentenversicherung ein Übergangsgeld. Sie übernimmt ebenfalls anfallende Reisekosten, die durch eine berufsfördernde Rehabilitation entstehen können oder aber die Kosten für eine Haushaltshilfe bzw. Kinderbetreuung, wenn Sie ansonsten nicht an der beruflichen Rehabilitation teilnehmen könnten. Diese Leistungen gilt es vorab zu beantragen. Während der beruflichen Rehabilitation sind Sie grundsätzlich in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Die Beiträge zur Sozialversicherung und zur Unfallversicherung zahlt Ihr Rentenversicherungsträger.

Leistungen & Ausstattung des MIQR

Das MIQR bietet Ihnen zahlreiche Leistungen, um Sie auf Ihrem Weg zu begleiten. In unserem Stützunterricht vermitteln wir Ihnen zusätzliches Schulwissen, welches durch die verkürzte Ausbildungszeit nicht abgedeckt werden kann. Außerdem kümmern wir uns um die Nachbereitung, Festigung bzw. Koordination des aktuellen Lernstoffes der Berufsschule. Schulische Defizite werden ebenfalls aufgearbeitet und zusätzliches Grundlagenwissen vermittelt. Bei den Prüfungsvorbereitungen werden die bisher erlernten prüfungsrelevanten Lerninhalte gefestigt und gezielte Fragestellungen bearbeitet. Letztendlich unterstützen wir Sie bei Ihrer Arbeitsaufnahme in Form einer umfassenden Beratung oder helfen Ihnen bei der Arbeitsplatzsuche.

Wir verfügen über optimale Bedingungen, wie moderne Internet- und Computerkabinette, Schulungsräume und Übungsfirmen. Hinzu kommen angenehme Beratungs-, Entspannungs- und Sporträumlichkeiten.

Körperlich benachteiligten Menschen ermöglichen wir ein bestmögliches Arbeits- und Lernumfeld, weshalb wir sehr großen Wert auf Barrierefreiheit und eine rehagerechte Ausstattung legen.

Umschulungen

Eine Umschulung ist eine besondere Form der beruflichen Weiterbildung, welche nicht das Ziel verfolgt, bereits bestehende Kenntnisse zu vertiefen, sondern neue Erfahrungen in einem bisher nicht ausgeführten Tätigkeitsfeld zu erlangen. Ziel ist es, dass Arbeitnehmer flexibler auf die Veränderungen des Arbeitsmarktes reagieren können. Eine Umschulung findet in der Regel dann statt, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr in seinem erlernten Beruf tätig sein kann, wofür es  zahlreiche Gründe gibt. Ein Aspekt kann beispielsweise sein, dass eine ungenügende Nachfrage in dem ausgebildeten Berufsfeld herrscht oder der Arbeitnehmer mit seiner Arbeit unzufrieden ist. Weiterhin kann es vorkommen, dass man aufgrund längerer Abwesenheit angesichts Krankheit oder Kindererziehung seinen Tätigkeiten nicht nachkommen konnte. Weitere Gründe für eine Umschulung stellen die Berufsunfähigkeit oder eine technische Neuorientierung des gesamten Berufsfeldes dar.

Eine Umschulung kann auf unterschiedlichen Wegen finanziert werden. Dabei haben diejenigen einen Vorteil, die sich für eine betriebliche Umschulung entscheiden, da sie ein Recht auf Ausbildungsgehalt haben. Alle anderen Umschulungsteilnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, eine Umschulung finanziert zu bekommen.

  • Bildungsgutschein (BGS)

Der Bildungsgutschein ist eine Form der Zusage der Bundesagentur für Arbeit, die Kosten für eine Weiterbildung zu übernehmen. Diese Regelung ist seit 2003 im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Dieser Gutschein ist jedoch eine „Kann-Leistung“ und wird nur gezahlt, wenn die Umschulung dringend benötigt wird.

Hier ist geregelt, dass die gesetzliche Rentenversicherung für die Finanzierung von „berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation“ mitverantwortlich ist, insofern man seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen kann.

In diesem Sozialgesetzbuch ist festgelegt, dass die gesetzliche Unfallversicherung bzw. die zuständige Berufsgenossenschaft zur finanziellen Unterstützung herangezogen werden kann. Dies kann nur in Anspruch genommen werden, wenn die Umschulung aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer berufsbedingten Krankheit notwendig wird.

Eine Umschulung kann je nach Berufsfeld und Vorkenntnissen zwischen neun Monaten und zwei Jahren beanspruchen. Sie kann entweder rein schulisch, dual bzw. rein betrieblich durchgeführt werden, wobei wir uns in diesem Beitrag auf die betriebliche Umschulung konzentrieren.

Dauer & Ablauf betreuter betrieblicher Umschulungen

Eine betriebliche Umschulung teilt sich in einen praktischen Ausbildungsteil im Unternehmen und einen theoretischen in einer Berufsschule.

Zu Beginn der betreuten betrieblichen Umschulung können Sie einen Vorbereitungslehrgang besuchen, welche in der Regel im November und April stattfinden. Die Zeiträume sind abhängig von der Ausbildung. Die bbU (betreute betriebliche Umschulung) an sich beginnt je nach Ausbildung im Februar oder Juli. Diese Umschulung läuft wie folgt ab: zunächst besucht man den Vorbereitungslehrgang in Vollzeit für drei Monate. Danach erfolgt die betriebliche Umschulung, welche üblicherweise zwei Jahre in Anspruch nimmt und in anerkannten Ausbildungsbetrieben stattfindet. Des Weiteren werden Sie die zuständige Berufsschule besuchen und eine durchgehend begleitenden Betreuung sowie Stützunterricht erhalten. Der Umschulung schließt sich eine 6-monatige Nachbetreuung an, bei der Ihre Integration im neuen Arbeitsumfeld gesichert wird. Dabei können Sie zwischen zahlreichen berufsschulischen und schulischen Ausbildungsrichtungen, wie z.B. kaufmännisch, verwaltend, medial-gestaltend, technisch, handwerklich, Service-und Dienstleistungsberufe und sozial-medizinische Berufe wählen.

 

Umschulungs- und Reha Angebote

Unsere Angebote sind darauf ausgerichtet, die Teilnehmer so schnell wie möglich wieder in ein Arbeitsverhältnis zu vermitteln bzw. zu schulen sowie zu stabilisieren und berufsorientiert zu lenken.

  • 2-6 wöchiges Reha-Assessment an, bei dem eine Berufsfindung, Arbeits- und Belastungserprobung stattfindet.
  • 3-monatiger Vorbereitungskurs für alle kaufmännischen Umschulungen (April/ Mai; November)
  • 3-monatiger Vorbereitungskurs für betrieblich begleitende Umschulungen bbU (April/Mai; November)
  • 2-jährige Umschulung zum Kaufmann für Büromanagement Plus (IHK) mit zukunftsorientieren Mehrfachabschlüssen (Februar/ Juli)
  • 2-jährige Umschulung Industriekaufmann/-frau Plus (IHK) mit zukunftsorientieren Mehrfachabschlüssen (Februar/ Juli)
  • 2-jährige betrieblich begleitende Umschulungen bbU (Februar/ Juli oder August)

Wiedereingliederung

Die sogenannte Stufenweise Wiedereingliederung wird oftmals auch als Hamburger Modell bezeichnet. Diese Maßnahme wird meist für die Zeit nach einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit empfohlen. Durch eine schrittweise Wiedereingliederung soll der erneute Einstieg in das Arbeitsleben erleichtert werden. Das Programm ist in § 74 SGB V geregelt und ist in Deutschland grundsätzlich nur für Mitglieder einer Gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Der Arbeitnehmer stimmt mit seinem Arzt einen Eingliederungsplan ab, welcher dem Genesungsfortschritt entspricht und Angaben über die Stundenanzahl und eine Prognose über den Zeitpunkt der zu erwartenden Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit enthält. Außerdem hält er Beginn und Ende der Maßnahme fest sowie Einzelheiten über verschiedenen Stufen und die Höhe eines möglichen Arbeitsentgeltes. Eine Prognose ist in diesem Zusammenhang aber nicht zwingend anzugeben. Die Dauer der Maßnahme kann einige Wochen, aber auch mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Damit eine stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf überhaupt vollzogen werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Der Arbeitnehmer und Arbeitgeber muss sich mit der Maßnahme der medizinischen Rehabilitation einverstanden erklären. Vor und während dieser Vorkehrung gilt der Arbeitnehmer als arbeitsunfähig und wird am bisherigen Arbeitsplatz eingesetzt.

Eine schrittweise Wiedereingliederung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer wieder völlig belastbar ist. Sollte die Maßnahme vorzeitig abgebrochen werden, gilt der Arbeitnehmer weiterhin als arbeitsunfähig.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass diese Wiedereingliederungsvorkehrungen ein Rechtsverhältnis eigener Art sind, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer freiwillig eingehen. Währenddessen ruht das eigentliche Arbeitsverhältnis, da der Arbeitgeber begrenzte Verpflichtungen eingeht. In dieser Zeit wird das jeweilige Krankengeld von Rentenversicherungsträgern übernommen. Im Gegenzug passt sich der Arbeitnehmer wieder langsam an das Arbeitspensum eines Vollzeitarbeitenden.

Warum das MIQR?

Das Mitteldeutsche Institut ist eine moderne und hervorragend ausgestattete Schulungsstätte, die über eine langjährige Erfahrung in Profiling, Schulung und Integration verfügt. Bei uns erhalten Sie erstklassigen, praxisnahen und handlungsorientierten Unterricht sowie eine angenehme Arbeits- und Lernatmosphäre. Durch unser hochengagiertes Team werden Sie individuell gefördert. Das MIQR kann außerdem ausgezeichnete Schulungs- und Integrationsergebnisse in allen Wirtschaftsbereichen verbuchen. Wir garantieren Ihnen eine fachkompetente arbeitspsychologische Unterstützung, da wir erstklassige Mitarbeiter beschäftigen. Während Ihrer betrieblichen Umschulung oder beruflichen Rehabilitation führen wir regelmäßig Betreuungs- und Verlaufsgespräche mit Ihnen und beraten bzw. helfen Ihnen bei allen Fragen und Problemen.

Zusammenfassung

Betriebliche Umschulungen und Rehabilitationsmaßnahmen sind von großer Wichtigkeit, um nach einem Unfall oder einer längerfristigen Krankheit wieder ins Arbeitsleben zurückkehren bzw. einsteigen zu können. Das MIQR unterstützt Sie dabei sehr gern.

Das Mitteldeutsche Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation bietet Ihnen darüber hinaus etliche Zusatzangebote, wie psychologisch-arbeitsbezogenes Stressmanagement, Meditation und Konfliktbewältigung für den Arbeitsprozess sowie Gesundheitssport und Entspannungstraining.

Sollten Sie noch weitere Fragen zu betreuten betrieblichen Umschulungen, Wiedereingliederungsmaßnahmen und/ oder beruflicher Rehabilitation haben, dann melden Sie sich und wir helfen Ihnen selbstverständlich weiter.

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