Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben | Umschulung Rentenversicherung | Antrag | Angebote

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung Rentenversicherung) – Antrag, Angebote & Co.

Inhaltsverzeichnis
Was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?
Was ist die gesetzliche Rentenversicherung?
Angebote beim MIQR
Wie fördert die Rentenversicherung?
Berufsvorbereitung
Berufliche Bildung
Hilfen am Arbeitsplatz
Weitere Kosten
Voraussetzungen
Antrag
Fazit

Sie wollen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen und möchten erfahren, welche Maßnahmen Sie damit beim Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) absolvieren können? Hier haben wir Ihnen alle wichtigen Informationen über die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zusammengefasst und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie beim MIQR haben. Wenn Sie ausführlichere Informationen zum Thema der Umschulung über die Rentenversicherung haben wollen, gelangen Sie hier zu unserem Blogbeitrag.

Was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?

Die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Synonym mit Maßnahmen zur Beruflichen Rehabilitation verwendet werden. Das bedeutet, dass damit all jene Maßnahmen beschrieben werden, die für Menschen zur Verfügung gestellt werden, deren Berufstätigkeit durch Krankheit oder Behinderung bedroht ist. Mit Hilfe von Weiterbildungen, Umschulungen, Arbeitserprobungen etc. sollen neue berufliche Perspektiven eröffnet werden. Getragen werden diese Leistungen meist von der gesetzlichen Rentenversicherung. Festgehalten sind die Bestimmungen hierfür im Sozialgesetzbuch unter §42 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation SGB IX und unter §49 SBG IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung.

Was ist die gesetzliche Rentenversicherung?

Die gesetzliche Versicherung ist ein Bereich der Sozialversicherungen, in die Sie automatisch einzahlen, wenn Sie einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis nachgehen. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist hierbei die Deutsche Rentenversicherung, die sowohl regionale als auch Träger des Bundes in sich vereint. Dabei kümmert sich die Rentenversicherung nicht nur darum, dass Sie nach dem Eintritt ins Rentenalter eine monatliche finanzielle Unterstützung erhalten, sondern auch schon vor Beginn der Rente können Sie Leistungen von der Rentenversicherung beziehen. Hierbei handelt es sich um eine Wiederherstellung, Erhaltung oder Verbesserung der Erwerbsfähigkeit vor Eintritt ins Rentenalter, damit Sie davor geschützt werden, in Frührente zu gehen.

Angebote beim MIQR

Mögliche Maßnahmen über die Deutsche Rentenversicherung sind beim MIQR:

Berufliche Rehabilitation

Weiterbildung & Arbeitsmarktintegration:

Wie fördert die Rentenversicherung?

Die Rentenversicherung fördert auf verschiedene Arten und ermöglicht den Versicherten auf diese Weise eine Rückkehr ins Berufsleben. Dafür können unterschiedliche Maßnahmen in Anspruch genommen werden, die dabei helfen, eine möglichst gute Rehabilitation zu erreichen. Hierzu gehören Hilfen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes sowie zur Förderung der Arbeitsaufnahme, Berufsvorbereitung, berufliche Bildung und die Übernahme weiterer Kosten.

Berufsvorbereitung

Im Bereich der Berufsvorbereitung haben Sie auch beim Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und Rehabilitation (MIQR) die Möglichkeit, Maßnahmen zu wählen. Mit deren Hilfe soll Ihnen der Wiedereinstieg in das Berufsleben erleichtert werden. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, auf einen aktuellen Kenntnisstand gebracht zu werden, um sich zu orientieren. Im Anschluss können Sie eine Maßnahme im Bereich der beruflichen Bildung durchführen, wenn festgestellt wird, dass Sie dafür geeignet sind.

Berufliche Bildung

Mit Umschulungen oder Weiterbildungen beim MIQR haben Sie die Möglichkeit, in einen neuen Beruf einzusteigen, wenn nach Ihrer medizinischen Reha-Maßnahme eine Rückkehr in Ihre alte Anstellung nicht mehr möglich ist. Beim MIQR können Sie zwischen verschiedenen Angeboten wählen und somit den Beruf finden, der zu Ihren krankheitsbedingten Möglichkeiten und Interessen passt.

Hilfen am Arbeitsplatz

Wenn Sie aufgrund Ihrer vorangegangenen Erkrankung nicht ohne Hilfsmittel an Ihrem Arbeitsplatz tätig sein können, erhalten Sie von der Rentenversicherung eine Bezuschussung für Hilfsmittel. Manchmal werden die Kosten für die benötigten Hilfsmittel auch übernommen. Hierzu zählt nicht die Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes, da dies zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört. Alles, was darüber hinaus von Ihnen für die Erfüllung Ihrer Aufgaben benötigt wird, übernimmt die Rentenversicherung finanziell komplett oder in Teilen.

Weitere Kosten

Daneben übernimmt die Rentenversicherung auch weitere Kosten. Hierbei handelt es sich um Lehrgangskosten, anfallende Prüfungsgebühren, die Ausgaben für Lernmittel, Arbeitskleidung inklusive Schuhe und Schutzkleidung, benötigte Arbeitsgeräte, die nicht gestellt werden, und Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn Sie als Teilnehmer außerhalb des eigenen Haushalts untergebracht werden müssen. Auf diese Weise fallen für Sie keine Kosten für die berufliche Maßnahme an, wenn Sie von der Rentenversicherung unterstützt werden.

Voraussetzungen

Damit Sie eine Reha-Maßnahme bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst gilt, dass Ihre Erwerbstätigkeit durch Krankheit oder körperliche/seelische/geistige Behinderung gefährdet oder gemindert ist. Wenn Sie die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten möchten, ist es notwendig, dass Ihre Arbeitsfähigkeit gefährdet ist. Außerdem müssen Sie eine Mindestversicherungszeit erreicht haben: dabei gilt, dass Sie bereits seit 15 Jahren Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Damit die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährleistet werden, muss außerdem ersichtlich sein, dass die Erwerbsfähigkeit verbessert, wiederhergestellt oder erhalten werden kann. Das bedeutet, dass der Erfolg der Teilhabe am Arbeitsleben ersichtlich ist.

Antrag

Um die Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie einen Antrag stellen und dieser muss von der Deutschen Rentenversicherung überprüft werden. Erst nach der Bewilligung dieses Antrags kann die berufliche Reha durchgeführt werden. Den Antrag hierfür erhalten Sie online auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung hier oder vor Ort bei der Rentenversicherung, aber auch bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. An allen Stellen helfen Ihnen die Mitarbeiter auch beim Ausfüllen der Formulare, so dass Sie nicht auf sich allein gestellt sind.

Fazit

Über eine Förderung der Rentenversicherung haben Sie die Möglichkeit von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu profitieren. Hierbei können Sie verschiedene Angebote des Mitteldeutschen Instituts für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) in Anspruch nehmen, um beruflich wieder durchstarten zu können. Wir begleiten Sie gerne dabei, denn eine berufliche Reha ist keine Endstation der Karriere, sondern eine weitere Chance.