Agentur für Arbeit | Umschulung | Weiterbildung | Förderung

Agentur für Arbeit – Umschulung & Weiterbildung – Förderung, Voraussetzung & Co.

Sie interessieren sich für eine Umschulung oder Weiterbildung, die von der Agentur für Arbeit gefördert wird? Dann erhalten Sie hier einen Überblick über die Maßnahmen, die sich beim Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) mit einer Förderung durch die Agentur für Arbeit durchführen lassen.

 

Inhaltsverzeichnis
Was ist die Agentur für Arbeit?
Welche Aufgaben hat die Agentur für Arbeit?
Förderungen der Agentur für Arbeit
Bildungsgutschein
Weiterbildungsprämie
AVGS
Qualifizierungschancengesetz
Voraussetzungen für die Förderung
Geförderte Berufe
Weitere Leistungen der Agentur für Arbeit
Fazit

 

Was ist die Agentur für Arbeit?

Die Agentur für Arbeit ist eine örtliche Niederlassung der Bundesagentur für Arbeit. Diese hat ihren Sitz in Nürnberg, während die Agenturen für Arbeit in vielen deutschen Städten zu finden sind, um dort als Beratungsstelle verfügbar zu sein. Als öffentlich-rechtliche Einrichtungen sind die Agenturen für Arbeit für die Verwaltung, Beseitigung und Vermeidung von Arbeitslosigkeit verantwortlich.

Welche Aufgaben hat die Agentur für Arbeit?

Die Agenturen für Arbeit dienen als erste Anlaufstelle für Arbeitssuchende und Unternehmen. Arbeitssuchende können in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit versuchen, die drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, während die Unternehmen von vermittelbaren Arbeitnehmern profitieren können. Denn die Agentur für Arbeit knüpft Kontakte zwischen Arbeitssuchenden und Unternehmen, um Arbeitnehmer für freie Stellen zu finden. Auch wenn dies nicht gelingt, bleibt die Agentur für Arbeit für die dann arbeitslos Gewordenen verantwortlich. Mit Hilfe von finanziellen Leistungen und weiteren Förderungen unterstützt die Agentur für Arbeit arbeitslose Personen mit ALG I, um diese vor einem monetären Notstand zu bewahren. Außerdem können so Umschulungen und Weiterbildungen absolviert werden, die letztlich eine Rückkehr in das Arbeitsleben bewirken.

Umschulungen & Weiterbildungen beim MIQR

Mögliche Maßnahmen sind:

Umschulungen:

Weiterbildung & Arbeitsmarktintegration:

Arbeitserprobung & Reha-Assessment:

Deutsch- & Integrationskurse:

Förderungen der Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit bietet diverse Möglichkeiten, um Weiterbildungen und Umschulungen zu fördern. Hier erfahren Sie mehr über die einzelnen Fördermöglichkeiten und welche Kurse Sie beim Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und Rehabilitation (MIQR) damit absolvieren können. Am Anfang jeder Erklärung finden Sie einen Link zu einem ausführlichen Blogbeitrag zu den einzelnen Maßnahmen, so dass Sie rundum informiert sind.

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein dient als Förderung der Agentur für Arbeit für Weiterbildungen und Umschulungen. Wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten, müssen Sie keine Kosten für eine Umschulung oder Weiterbildung übernehmen. Stattdessen werden die Ausgaben von der Agentur für Arbeit getragen. Die Förderung mit dem Bildungsgutschein hat zum Ziel, Arbeitslose und Arbeitssuchende in den Arbeitsmarkt zu integrieren, indem neue Kenntnisse erlangt werden, die den Einstieg in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis erleichtern.

Folgend finden Sie einen Überblick unserer für Förderung mit Bildungsgutschein zugelassenen Maßnahmen beim MIQR:

Umschulungen:

Weiterbildung & Arbeitsmarktintegration

Deutsch- & Integrationskurse

Weiterbildungsprämie

Die Weiterbildungsprämie erhalten Sie bei bestandener Zwischen- und Abschlussprüfung. Hierzu gilt, dass Sie eine Umschulung oder Weiterbildung absolvieren, die mindestens 2 Jahre lang dauert und die Sie dazu befähigt, in einem Ausbildungsberuf zu arbeiten. Zudem müssen die Zwischen- und die Abschlussprüfung in der gesetzlichen Ausbildungsverordnung festgelegt sein und in einer Industrie- und Handels- oder einer Handwerkskammer abgenommen werden. Wenn dies zutrifft, erhalten Sie bei bestandener Zwischenprüfung 1.000€ und bei bestandener Abschlussprüfung 1.500€. Dafür müssen Sie bei der Agentur für Arbeit nachweisen, dass Sie diese Prüfungen bestanden haben. Erst dann können Sie ein Anrecht auf die Weiterbildungsprämie wirksam machen.

AVGS

AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Diese Förderung der Agentur für Arbeit dient dazu, arbeitslose Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür können verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden. Mit dem AVGS kann eine Weiterbildung, ein Coaching oder eine private Jobvermittlung durchgeführt werden. Die Ausrichtung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins richtet sich je nach Notwendigkeit der jeweiligen Maßnahme. Auf den AVGS gibt es keinen Rechtsanspruch, außer Sie beziehen Arbeitslosengeld I und konnten seit mindestens 3 Monaten nicht erfolgreich vermittelt werden. In diesem Fall erhalten Sie einen AVGS, der Ihnen rechtlich zusteht.

Folgend finden Sie einen Überblick unserer für Förderung mit AVGS zugelassenen Maßnahmen beim MIQR:

Arbeitserprobung & Reha-Assessment

Weiterbildung & Arbeitsmarktintegration

Deutsch- & Integrationskurse

Qualifizierungschancengesetz

Das Qualifizierungschancengesetz löst seit dem 01. Januar 2019 die „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) ab. Dadurch soll es auch Arbeitnehmern ermöglicht werden, eine Weiterbildung gefördert zu bekommen. Dies ist möglich, wenn die aktuelle Tätigkeit von den Veränderungen, die durch die Digitalisierung der Arbeitswelt eintreten, bedroht wird. Weiterbildungen mit dem Qualifizierungschancengesetz sollen also dazu dienen, Arbeitsplätze zu erhalten und Mitarbeiter für die Neuerungen in der Arbeitswelt zu qualifizieren.

Folgend finden Sie einen Überblick unserer für Förderung mit Qualifizierungschancengesetz zugelassenen Maßnahmen beim MIQR:

Umschulungen

Weiterbildung & Arbeitsmarktintegration

Geförderte Berufe

Mit den hier aufgezeigten Förderungsmöglichkeiten können Sie sich in verschiedenen Berufen weiterbilden bzw. umschulen lassen. Wichtig ist generell, dass durch eine Umschulung oder Weiterbildung eine Arbeitslosigkeit abgewendet oder beendet werden kann. Es muss somit ersichtlich sein, dass die Weiterbildung oder Umschulung hilft, in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu gelangen.

Beim Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) können Sie mit den Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit in unterschiedliche Berufe einsteigen. Bei der Berufspraktischen Weiterbildung (BPW) haben Sie die Möglichkeit, in die Fachbereiche Pflege, Lager, Hauswirtschaft oder Bewachung einzusteigen. Außerdem ist es möglich, eine Weiterbildung zur Fachkraft E-Commerce/Online-Handel (E-Com) zu machen, um auf diese Weise mit der Digitalisierung mitzugehen, die auch vor dem Handel nicht Halt macht. Zudem können Sie eine Umschulung zum/r Kaufmann/-frau für Büromanagement (KBM) absolvieren und somit in verschiedene Bereiche des Verwaltungswesens einsteigen. Außerdem können Sie sich für eine Umschulung zum/r Industriekaufmann/-frau (IK) entscheiden und sich auch hier auf bestimmte Unternehmensbereiche spezialisieren, die Sie am meisten interessieren.

Weitere Leistungen der Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit bietet neben den Förderungsmöglichkeiten auch den Bezug von Arbeitslosengeld 1. Dieser gilt jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine davon besteht in der Dauer eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses, dem Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit nachgegangen sein müssen. Dies hängt damit zusammen, dass es sich bei Arbeitslosengeld 1 um eine Versicherungsleistung handelt, die Sie nur erhalten können, wenn Sie innerhalb der letzten 30 Monate mindestens für 12 Monate Beiträge dafür geleistet haben. Weitere Informationen zum Bezug von Arbeitslosengeld 1 erhalten Sie in unserem Blogbeitrag zu „Arbeitslosengeld“.

Fazit

Beim Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Maßnahmen  mit der Förderung durch die Agentur für Arbeit zu absolvieren. Voraussetzung dafür ist selbstverständlich, dass Ihnen die Förderung von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter zugesprochen wird. Aber wenn dies der Fall ist, begleiten wir vom MIQR Sie gerne bei einer Umschulung oder Weiterbildung in unserem Institut.

 


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