Jobcenter | Umschulung | Weiterbildung | Bildungsprämie | Voraussetzungen

Jobcenter – Umschulung & Weiterbildung – Bildungsprämie & Co. 

Inhaltsverzeichnis
Was ist das Jobcenter?
Umschulungen & Weiterbildungen beim MIQR
Förderungen des Jobcenters
AVGS
Bildungsgutschein
Weiterbildungsprämie
Voraussetzung für Förderung
Welche Berufe?
Antrag
Fazit

Einleitung

Sie sind arbeitslos, aber möchten sich beruflich weiterbilden lassen, um wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden? Mit einer Förderung durch das Jobcenter können Sie hierfür eine Chance erhalten, so dass keine Kosten für Maßnahmen für Sie anfallen. Wir vom Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) stellen Ihnen hier kurz die Fördermöglichkeiten durch das Jobcenter vor.

Was ist das Jobcenter?

Das Jobcenter ist eine Einrichtung, die Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch II betreut. Das bedeutet, dass sich all jene Personen an das Jobcenter wenden müssen, die Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV erhalten. Neben diesen finanziellen Leistungen kümmert sich das Jobcenter auch um die Vermittlung in Arbeitsverhältnisse. Wenn es nötig ist, werden hierfür auch Förderungen eingesetzt, um arbeitslose Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dadurch ist es möglich, dass berufliche Weiterbildungen und Umschulungen absolviert werden können.

Umschulungen & Weiterbildungen beim MIQR

Mögliche Maßnahmen beim MIQR mit einer Förderung durch das Jobcenter sind:

Umschulungen:

Weiterbildung & Arbeitsmarktintegration:

Arbeitserprobung & Reha-Assessment:

Deutsch- & Integrationskurse:

Förderungen des Jobcenters

Mit einer Förderung des Jobcenters haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Umschulungs- und Weiterbildungsangebote sowie Arbeitserprobungen und Deutsch- bzw. Integrationskurse durchzuführen. Hierfür gibt es unterschiedliche Arten der Förderung, die wir vom Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und Rehabilitation (MIQR) Ihnen hier kurz vorstellen möchten.

AVGS

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderung, die vom Jobcenter ausgestellt werden kann. Hiermit können Maßnahmen im Bereich der Weiterbildung, des Coachings oder auch private Arbeitsvermittlungen in Anspruch genommen werden, ohne dass Sie hierfür für die Kosten aufkommen müssen. Bei den Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen wird dabei zwischen drei verschiedenen Typen unterschieden. Mit dem AVGS MPAV kann eine private Arbeitsvermittlung mit der Suche nach einem passenden Arbeitgeber beauftragt werden. Hiermit können Kosten in Höhe von 2.000 bzw. 2.500 € abgedeckt werden. Bei dem AVGS MAT für berufliche Bildungsmaßnahmen und professionelles Coaching sowie beim AVGS MAG für Arbeitserprobungen gibt es keine Grenze für die anfallenden Kosten.

Wenn Sie mehr über die verschiedenen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine erfahren möchten, können Sie hier weiterlesen.

Bildungsgutschein

Beim Bildungsgutschein (Title: Bildungsgutschein im Überblick) handelt es sich ebenfalls um eine Art der Förderung, die auch vom Jobcenter ausgestellt werden kann. Sie richtet sich speziell an arbeitslose Personen, Berufsrückkehrer oder auch Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag in absehbarer Zeit auslaufen wird. Der Bildungsgutschein wird dazu verwendet, Weiterbildungen und Umschulungen zu fördern, die letztlich dafür sorgen sollen, dass eine Integration in den Arbeitsmarkt erfolgreich verläuft. Denn oftmals hilft eine Weiterbildung oder Umschulung dabei, die Chancen auf ein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu erhöhen.

Wenn Sie mehr Informationen über den Bildungsgutschein erhalten möchten, können Sie hier weiterlesen.

Weiterbildungsprämie

Wenn Sie eine Umschulung absolvieren, die mindestens 24 Monate in Anspruch nimmt, können Sie bei bestandener Prüfung eine Weiterbildungsprämie erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Prüfung vor einem externen Prüfer abgelegt wird – hierbei handelt es sich entweder um Industrie- und Handelskammern oder aber um Handwerkskammern. Die bestandene Prüfung müssen Sie jeweils beim Jobcenter mit einem Zeugnis nachweisen. Nach einer bestandenen Zwischenprüfung erhalten Sie 1.000 €, bei bestandener Abschlussprüfung sogar 1.500 €. Wichtig ist hierbei, dass die Umschulungsmaßnahme unbedingt zur Ausübung eines Ausbildungsberufs verhelfen soll.

Voraussetzung für Förderung

Je nach Förderung gelten unterschiedliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Sie eine Unterstützung durch das Jobcenter erhalten können.

Auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gibt es nur einen rechtlichen Anspruch, wenn Sie Bezieher von Arbeitslosengeld I sind. Sonst liegt es im Ermessen Ihres Sachbearbeiters, ob Ihnen ein AVGS ausgestellt wird. Abhängig ist dies davon, ob mit dem AVGS eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt zu erwarten ist.

Damit Ihnen ein Bildungsgutschein zugesprochen wird, muss zunächst ersichtlich sein, dass die berufliche Bildungsmaßnahme die Arbeitslosigkeit beendet, diese abwendet, Sie Ihren aktuellen Arbeitsplatz dadurch sichern können oder aber ein Berufsabschluss nachgeholt werden kann. Außerdem ist ein Beratungsgespräch Pflicht.

Welche Berufe?

Grundsätzlich gilt, dass eine Förderung nur sinnvoll ist, wenn ersichtlich ist, dass der Beruf zukunftsweisend ist. Das bedeutet, dass die Chancen, in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, hoch sein müssen. Aus diesem Grund sollten Sie vor der Beantragung einer Förderung durch das Jobcenter darauf achten, dass der von Ihnen angestrebte Beruf auch wirklich auf dem aktuellen Arbeitsmarkt gesucht wird.

Antrag

Einen Antrag auf eine Förderung durch das Jobcenter stellen Sie am besten vor Ort. Dafür können Sie telefonisch oder online einen Termin beim Jobcenter in Ihrer Nähe vereinbaren. Vor Ort werden Sie direkt beraten und erhalten alle wichtigen Hinweise zu den Förderungsmöglichkeiten, die Sie in Anspruch nehmen können.

Fazit

Über das Jobcenter können Sie verschiedene Förderungen erhalten, wie Sie in diesem Überblick erfahren konnten. Dabei gilt selbstverständlich, dass unsere Angaben keine Garantie für einen erfolgreichen Antrag darstellen. Wenn Sie jedoch eine solche Förderung erhalten, freuen wir vom Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) uns, Sie bei der Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme zu begleiten.