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Weiterbildungsprämie: 2.500€ vom Staat für Umschulungen

Lesezeit: 15min

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Förderung im Zuge einer beruflichen Bildungsmaßnahme zu erhalten. Eine Form der finanziellen Unterstützung bietet die Weiterbildungsprämie. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Anreiz, der vor allem für Umschulungen zum Einsatz kommt. Hierbei werden Sie für Ihre Motivation und Ihr Engagement belohnt, so dass es Ihnen leichter fällt, einen erfolgreichen Abschluss zu erreichen. Dafür kommen jedoch nicht alle Kurse in Frage. Wir vom Mitteldeutschen Institut möchten Sie im Folgenden über die Weiterbildungsprämie informieren und Ihnen erklären, welche Voraussetzungen und Fristen eingehalten werden müssen, um bis zu 2.500 Euro vom Staat zu erhalten.

 

Was ist die Weiterbildungsprämie?

Bei der Weiterbildungsprämie handelt es sich um einen finanziellen Anreiz, der die Motivation von Umschülern und Personen steigern soll, die an einem Vorbereitungslehrgang für die externen Prüfungen teilnehmen. Grundlegend muss das Ziel der beruflichen Bildungsmaßnahme darin bestehen, einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf abzulegen, damit die Weiterbildungsprämie für Sie in Frage kommt. Um Ihre Motivation zu stärken und Ihr Engagement zu belohnen, erhalten Sie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen insgesamt bis zu 2.500 Euro vom Staat. Dadurch profitieren Sie von Ihrem Fleiß.

 

Weiterbildungsprämie bei Umschulung

Mit einer Umschulung verfolgen Sie das Ziel, einen Abschluss in einem Ausbildungsberuf zu erwerben. Dafür benötigen Sie eine hohe Motivation, denn Sie verpflichten sich für mindestens 2 Jahre, diese berufliche Bildungsmaßnahme durchzuführen.

Mit der Weiterbildungsprämie zum Erfolg

Mit der Weiterbildungsprämie zum Erfolg

Aus diesem Grund bietet die Weiterbildungsprämie einen willkommenen Anreiz. Nach einer bestandenen Zwischen- und Abschlussprüfung können Sie diese Förderung beantragen. Das bedeutet, dass Sie von Ihrem Engagement profitieren. Denn wenn Sie beide Prüfungen erfolgreich abschließen, erhalten Sie insgesamt eine höhere Weiterbildungsprämie. Dadurch wird Ihnen ein zusätzlicher Anreiz geboten, sich umfassend auf die Prüfungen vorzubereiten. Es geht nicht nur um das Bestehen für das Erreichen Ihres Berufsziels, sondern auch um den möglichen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung. Das bedeutet, dass die Weiterbildungsprämie Ihnen dabei hilft, Ihre Motivation aufrechtzuerhalten und einen voreiligen Abbruch der Umschulung verhindert.

 

Wer bekommt die Weiterbildungsprämie?

Die Weiterbildungsprämie steht nicht allen Personengruppen zu. Deshalb möchten wir vom Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) Ihnen hier einen kurzen Überblick darüber geben, wer von dieser besonderen Förderung profitieren kann.

Für wen ist die Weiterbildungsprämie

Für wen ist die Weiterbildungsprämie

Bei der Weiterbildungsprämie handelt es sich um eine Förderung, die sich an Arbeitslose und Geringqualifizierte richtet. Das bedeutet, dass Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten können, wenn Sie arbeitslos sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder Sie keinen Berufsabschluss erworben haben. Festgehalten ist dies im Sozialgesetzbuch III unter §81. Auf diese Weise soll Ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, dass Sie zukünftig auf dem Arbeitsmarkt Fuß fassen können. Gewissermaßen dient die Weiterbildungsprämie als finanzieller Anreiz, damit Sie das Ziel konsequent verfolgen, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden.

Hierbei gilt selbstverständlich, dass es Ermessenssache der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist, ob Ihnen die Weiterbildungsprämie zugesprochen wird oder nicht. Im Zweifelsfall sollten Sie sich deshalb an Ihren Sachbearbeiter wenden.

 


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Wie hoch ist die Weiterbildungsprämie?

Wie bereits erwähnt, beläuft sich die Weiterbildungsprämie auf insgesamt bis zu 2.500 Euro, die Sie vom Staat bekommen können. Hierbei gibt es Unterschiede in der Förderungssumme, die von der Art der Prüfung abhängt. Wichtig dabei ist jedoch, dass die Weiterbildungsprämie nur für Prüfungen gilt, die von externen Stellen abgenommen werden. Das bedeutet, dass sich schulinterne Prüfungen nicht für eine Weiterbildungsprämie qualifizieren. Erfahren Sie hier, wie hoch die Förderung für die gültigen Prüfungen jeweils ausfällt.

Wie hoch ist die Weiterbildungsprämie

Wie hoch ist die Weiterbildungsprämie

Weiterbildungsprämie für Zwischenprüfung

Für eine erfolgreich abgelegte Zwischenprüfung erhalten Sie eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 Euro. Diese ist nur gültig, wenn im Rahmenlehrplan des angestrebten Ausbildungsberufs eine Zwischenprüfung vorgesehen ist. Ist dies nicht der Fall, entfällt die Weiterbildungsprämie für die Zwischenprüfung. Bei Berufen mit einer gestreckten Abschlussprüfung zählt der erste Teil der Abschlussprüfung als Zwischenprüfung, so dass Sie hier von der Weiterbildungsprämie profitieren können.

Weiterbildungsprämie für Abschlussprüfung

Bei einer erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung können Sie mit einer Weiterbildungsprämie von 1.500 Euro rechnen. Auch hierbei gilt, dass diese Prüfung vor einer Kammer abgelegt werden muss. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer. Außerdem gilt, dass eine Prüfung nur als bestanden gilt, wenn mindestens 50% der gesamten Punktzahl erreicht wurden.

 

Voraussetzungen für prämienfähige Umschulungen beim MIQR

Jedoch gilt, dass sich nicht alle beruflichen Bildungsmaßnahmen für eine Förderung mit der Weiterbildungsprämie eignen. Damit Sie sofort wissen, welche Umschulungen dafür in Frage kommen, haben wir Ihnen hier einen Überblick mit allen Kriterien zusammengestellt.

Kriterien für prämienfähige Umschulungen

Kriterien für prämienfähige Umschulungen

 

Prämienfähige Umschulungen beim MIQR

Auch beim Mitteldeutschen Institut haben Sie die Möglichkeit, Umschulungen zu absolvieren und dadurch Weiterbildungsprämien zu erhalten. Hier möchten wir Ihnen diese beruflichen Bildungsmaßnahmen kurz vorstellen und Ihnen zeigen, welche Möglichkeiten Sie haben, um karrieretechnisch neu durchzustarten.

Vorteile beim MIQR

Vorteile beim MIQR

 

Umschulung zum/zur Kaufmann/-frau für Büromanagement (KBM)

Bei der Umschulung zum/zur Kaufmann/-frau für Büromanagement (KBM) erwerben Sie innerhalb von 24 Monaten einen IHK-Berufsabschluss mit einer kaufmännischen Qualifizierung. Dabei erhalten Sie einen theoretischen und praktischen Einblick in verwaltungstechnische und organisatorische Aufgaben, die Sie in diesem Beruf erwarten werden. Das Mitteldeutsche Institut bietet Ihnen hierbei die Möglichkeit zum Mehrfachabschluss: IHK-Berufsabschluss + Fach-/Kaufmännischer Assistent + optional: IHK-Fachkraft.

Umschulung zum/zur Industriekaufmann/-frau (IK)

Die Umschulung zum/zur Industriekaufmann/-frau (IK) bietet Ihnen die Möglichkeit, eine neue Karriere zu starten. Mit diesem Beruf haben Sie vielversprechende Chancen, erfolgreich in den Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden. Während der 24-monatigen Umschulung werden Sie umfassend auf die vielseitigen und abwechslungsreichen Aufgabengebiete von Industriekaufleuten vorbereitet. Dabei erhalten Sie auch Einblicke in verschiedene Unternehmensbereiche, so dass Sie optimal auf das neue Arbeitsleben vorbereitet werden. Beim Mitteldeutschen Institut haben Sie zudem die Möglichkeit, die Umschulung mit einem Mehrfachabschluss zu beenden: IHK-Berufsabschluss + Fach-/Kaufmännischer Assistent + optional: IHK-Fachkraft.

 


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Fristen für die Förderung

Um die Weiterbildungsprämie erhalten zu können, gilt es, eine wichtige Frist zu beachten. Diese besagt, dass die Umschulung zwischen dem 01. August 2016 und dem 31. Dezember 2020 begonnen werden muss. Denn nur, wenn die Maßnahme zur beruflichen Bildung in diesen Zeitraum fällt, können Sie von der Förderung einer bestandenen Prüfung profitieren.

 

Antragsformular auf Weiterbildungsprämie bei Agentur für Arbeit & Jobcenter

Das Antragsformular auf den Erhalt der Weiterbildungsprämie ist sehr simpel. Hierzu müssen Sie lediglich eigenständig bei Ihrem Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter eine Kopie Ihres Zeugnisses der Kammer vorlegen. Das bedeutet, dass Sie selbst einen Nachweis über das Bestehen einer Zwischen- oder Abschlussprüfung erbringen müssen. Ihr zuständiger Sachbearbeiter entscheidet dann auf Grundlage der gesetzlichen Richtlinien, ob Ihnen eine Förderung zugesprochen wird.

 

Weitere Fördermöglichkeiten

Bei der Weiterbildungsprämie handelt es sich speziell um eine einmalige Förderung für Ihre Bemühungen, eine berufliche Umschulungsmaßnahme zu absolvieren. Jedoch gibt es auch andere Fördermöglichkeiten, die Sie dauerhaft unterstützen, so dass die Kosten für eine solche Maßnahme übernommen werden. Diese richten sich nach Ihren persönlichen Lebensumständen und dem Anlass für die Durchführung der beruflichen Maßnahme. Hier geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über weitere Fördermöglichkeiten, von denen Sie profitieren können.

Landesverwaltungsamt Thüringen; Kommunaler Sozialverband Sachsen; Berufsförderungsdienst; Landesverwaltungsamt Thüringen; Agentur für Arbeit; Jobcenter

Landesverwaltungsamt Thüringen; Kommunaler Sozialverband Sachsen; Berufsförderungsdienst; Landesverwaltungsamt Thüringen; Agentur für Arbeit; Jobcenter

Oftmals kommen die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter als Kostenträger in Frage. Mit Hilfe von Bildungsgutscheinen sowie Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen unterstützen Sie die Durchführung beruflicher Bildungsmaßnahmen, um die Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden.

Die Deutsche Rentenversicherung und die Berufsgenossenschaften unterstützen Sie, wenn Sie nach langer Krankheit oder einem Unfall wieder in das Berufsleben einsteigen möchten. Hierbei richtet sich die Verantwortlichkeit der jeweiligen Stelle nach den Gründen für diese Krankheit oder den Unfall. Die Berufsgenossenschaften fördern im Falle eines Arbeitsausfalls, der mit dem zuvor ausgeführten Beruf in Verbindung steht.

Der Berufsförderungsdienst und das Landesverwaltungsamt hingegen sind für Wehrdienstleistende verantwortlich und setzen sich für eine Integration in den zivilen Arbeitsmarkt ein. Währenddessen fördert der Kommunale Sozialverband Sachsen Personen mit einer Behinderung oder von einer Behinderung bedrohte Menschen, um Ihnen eine Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten.

Wie Sie sehen, gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten, von denen Sie profitieren können. Informieren Sie sich bei den jeweiligen Stellen darüber, welcher Kostenträger für Ihren Fall verantwortlich ist, so dass die Kosten für die Durchführung einer beruflichen Bildungsmaßnahme übernommen werden.

 

Fazit

Die Weiterbildungsprämie bietet einen praktischen Anreiz für das Bestehen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, die im Verlauf einer Umschulung absolviert werden müssen. Denn Sie lernen nicht nur für das erfolgreiche Ablegen der Prüfung, sondern werden gleichzeitig für Ihre Mühen belohnt. Auf diese Weise profitieren Sie doppelt von der Aussicht auf die Weiterbildungsprämie.

Beim Marktführer, dem Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR), haben Sie die Möglichkeit, Umschulungen durchzuführen, wodurch Sie sich für den Erhalt der Weiterbildungsprämien qualifizieren. Falls Sie Fragen zu unserem Angebot an beruflichen Bildungsmaßnahmen, weiteren Fördermöglichkeiten oder unserem Institut haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie umfassend und beantworten Ihnen offene Fragen, um Unklarheiten zu beseitigen. Sie erreichen uns ganz einfach online über unser Anfrageformular oder telefonisch unter der 0800 77 89 100.

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