Kurzarbeit | Kurzarbeitergeld | Höhe | Berechnung

Kurzarbeit & Kurzarbeitergeld – Höhe, Berechnung & Co.

Stand: 15.07.2021 | Lesezeit: 15 Minuten | Autor/-in: Ann-Kathrin Frank

In wirtschaftlichen Krisenzeiten taucht das Wort „Kurzarbeit“ immer wieder in den Medien auf. Dabei ist jedoch nicht unbedingt klar, was mit diesem Begriff gemeint ist und welche Auswirkungen dieses Modell auf das Arbeitsleben hat. Damit Sie verstehen, was Kurzarbeit ist, was sie bedeutet und was es mit dem Kurzarbeitergeld auf sich hat, haben wir vom Mitteldeutschen Institut Ihnen im folgenden Beitrag alle wichtigen Informationen zusammengestellt. Lesen Sie jetzt weiter und erfahren Sie mehr über dieses spannende Thema.

 

Was ist Kurzarbeit?

Unter „Kurzarbeit“ wird die temporäre Herabsetzung der regulären Arbeitszeit verstanden. Gleichzeitig gilt währenddessen eine Kürzung des Arbeitsentgelts. Hierbei kann Kurzarbeit auf den gesamten Betrieb oder auch nur einzelne Abteilungen bezogen werden. Generell dient die Kurzarbeit dazu, Personalkosten in wirtschaftlichen Krisenzeiten vorübergehend zu senken. Auf diese Weise soll eine Kündigung von Mitarbeitern verhindert und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens auf lange Sicht gewährleistet werden.

Kurzarbeit im Überblick

Das bedeutet, dass die Einführung der Kurzarbeit vor allem als Instrument verwendet wird, welches Krisenzeiten entgegensteuern soll, um zu verhindern, dass ein Betrieb Kündigungen ausschreiben oder im schlimmsten Fall sogar schließen muss. Damit die Kurzarbeit in einem Betrieb eingeführt werden kann, müssen die Beschäftigten und der Betriebsrat diesem Vorgehen zustimmen oder im Tarifvertrag muss hierzu ein Vermerk vorhanden sein.

 

Dauer von Kurzarbeit

Wie lange die Kurzarbeit in einem Betrieb durchgeführt wird, ist davon abhängig, wie sich die wirtschaftliche Lage entwickelt. Selbstverständlich versuchen die Arbeitgeber möglichst schnell wieder in den normalen Arbeitsbetrieb zurückzukehren. Oftmals ist dies jedoch auch von äußeren Faktoren abhängig, die nicht direkt beeinflusst werden können. Generell gilt jedoch, dass Kurzarbeitergeld bis zu 12 Monate lang von der Agentur für Arbeit gezahlt werden kann. Das bedeutet, dass nach diesen 12 Monaten die Unterstützung wegfällt. Deshalb sollte auch die Kurzarbeit nicht länger in einem Unternehmen als Arbeitsmodell durchgeführt werden, wenn die wirtschaftlichen Faktoren auch eine Rückkehr zur Normalität zulassen.

 

Kurzarbeit & Weiterbildungen

Generell ist es möglich, Kurzarbeit und eine Qualifizierung in Form einer Weiterbildung bei einem externen Bildungsträger wie dem Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) zu verbinden. Währenddessen haben Sie die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beziehen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Zudem gilt für die Qualifizierungsmaßnahme, dass diese relevant für den Arbeitsmarkt sein muss. Die Weiterbildung soll Ihnen dabei helfen, Teil Ihres Betriebs zu bleiben oder neue Karriereperspektiven zu eröffnen. Zuletzt muss sichergestellt sein, dass Sie die Maßnahme zur beruflichen Bildung jederzeit verschieben oder abbrechen könnten, wenn es die vorhandene Arbeit im Betrieb erfordert.

 

Kurzarbeit & Gehalt

Mit der Kurzarbeit tritt automatisch eine Kürzung des Gehalts ein. Denn wenn Sie weniger arbeiten, müssen Sie auch damit rechnen, ein geringeres Einkommen zu erhalten. Letztlich soll die Kurzarbeit dazu dienen, Ihren Arbeitgeber finanziell zu entlasten. Hierfür werden Personalkosten eingespart, ohne dass Entlassungen zwangsläufig notwendig werden. Das bedeutet, dass die Kurzarbeit dazu verhilft, dass Sie weiterhin Ihren Job behalten, auch wenn wirtschaftliche Faktoren zu einer Krisensituation bei Ihrem Arbeitgeber führen. Selbstverständlich ist es schwierig, mit einem geringeren Gehalt den Lebensunterhalt zu finanzieren. Aus diesem Grund gibt es das Kurzarbeitergeld von der Agentur für Arbeit. Dabei handelt es sich um Zuschüsse bei Kurzarbeit, so dass Ihr reduziertes Gehalt aufgestockt wird. Was unter dem Kurzarbeitergeld zu verstehen ist und welche Dinge es zu beachten gibt, erfahren Sie im weiteren Verlauf dieses Beitrags.

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Was ist Kurzarbeitergeld?

Bei Kurzarbeitergeld handelt es sich um eine Leistung der Arbeitslosenversicherung, die unter bestimmten Voraussetzungen erbracht wird. Hierbei ist es vor allem wichtig, dass Ihr Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag auf das Kurzarbeitergeld stellt. Denn dieses Geld dient der Aufstockung der Gehälter, die aufgrund der Einführung von Kurzarbeit gekürzt werden. Das bedeutet, dass auf diese Weise dem Entgeltausfall entgegengewirkt werden soll, so dass Sie weiterhin Ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Hiervon können alldiejenigen Arbeitnehmer profitieren, die sich in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden. Auch mit dem Bezug von Kurzarbeitergeld bleiben Sie Mitglied in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Hierbei wird zwischen verschiedenen Formen und Gründen für das Kurzarbeitergeld unterschieden. Wir vom Mitteldeutschen Institut möchten Ihnen darüber im Folgenden einen kompakten Überblick geben, damit Sie topinformiert sind.

 

 

Formen von Kurzarbeitergeld

Konjunkturelles Kurzarbeitergeld

Das konjunkturelle Kurzarbeitergeld kann zum Einsatz kommen, wenn es eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung oder ein unvorhersehbares betriebliches Ereignis gibt, das die Unternehmensabläufe gefährdet. Das bedeutet, dass diese Gehaltsaufstockung ausgeschüttet werden kann, wenn ein Betrieb von wirtschaftlichen Krisen dazu gedrängt wird, Personal zu entlassen, um eine Insolvenz abzuwenden.

Saison-Kurzarbeitergeld

Das saisonal bedingte Kurzarbeitergeld kann dann ausgezahlt werden, wenn aufgrund verschiedener Witterungsbedingungen eine Ausführung von Aufträgen nicht möglich ist. Dies kommt beispielsweise in diversen Handwerksbetrieben zum Tragen. So können Dachdecker im Winter keine neuen Aufträge annehmen, da die Wetterbedingungen dies nicht zulassen. In diesem Fall kann das Saison-Kurzarbeitergeld zur Aufstockung der Gehälter ausgezahlt werden, um ein Fortbestehen der Beschäftigungsverhältnisse zu ermöglichen.

Transfer-Kurzarbeitergeld

Das Transfer-Kurzarbeitergeld kommt zum Tragen, wenn strukturelle Veränderungen im Unternehmen vorgenommen werden. Oftmals gehen diese betrieblichen Umstrukturierungen damit einher, dass Einsparungen getroffen werden müssen. Dabei soll das Transfer-Kurzarbeitergeld helfen, den Übergang der Veränderungen zu ermöglichen, ohne dass dabei Personal entlassen werden muss. Wenn die Kündigung von Mitarbeitern unvermeidlich wird, soll die Transfer-Kurzarbeit als Beihilfe zur Überbrückung dienen, während eine neue Anstellung der Beschäftigten in einem anderen Unternehmen sichergestellt wurde.

Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld

Damit Ihr Arbeitgeber Kurzarbeitergeld beantragen kann, müssen zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein. Hierbei gilt zum einen, dass mindestens 10% der Mitarbeiter einen Entgeltausfall von mindestens 10% zu tragen haben. Außerdem müssen die Arbeitnehmer zunächst Überstunden und positives Zeitguthaben abgebaut haben. Dazu zählt auch der Urlaub, der aus dem vergangenen Jahr in das aktuelle Jahr übertragen wurde. Bevor Kurzarbeitergeld ausgezahlt wird, soll also zunächst versucht werden, die Entlassungen durch den Abbau von Überstunden zu verhindern.

 

 Höhe des Kurzarbeitergeldes

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes variiert und richtet sich nach der Reduzierung Ihrer Arbeitszeit sowie der daran gekoppelten Kürzung Ihres Gehalts. Grundsätzlich gilt, dass das Kurzarbeitergeld in Höhe von 60% Ihres Nettoentgelts ausgezahlt werden kann. Wenn mindestens ein Kind im Haushalt lebt, steigt dieser Prozentsatz auf 67% des Nettoentgelts.

Beispiel für die Aufstockung mit Kurzarbeitergeld

Für Angestellte, die seit März 2020 in Kurzarbeit gehen mussten, gibt es eine Sonderregelung. Nach dem 4. Monat des Bezugs von Kurzarbeitergeld wird der Prozentsatz automatisch auf 70 bzw. 77% (mit Kind) erhöht. Ab dem 7. Monat in Kurzarbeit steigt dieser sogar auf 80 bzw. 87% (mit Kind) des ausgefallenen Nettoentgelts. Diese Bestimmungen gelten vorerst bis zum 31. Dezember 2020 und sind nur für die Arbeitnehmer zulässig, deren Gehalt mindestens um die Hälfte verringert wurde aufgrund der eingeführten Kurzarbeit.

 

Berechnung des Kurzarbeitergeldes

Damit Sie sich den ungefähren Betrag Ihres Kurzarbeitergeldes errechnen können, haben wir Ihnen einen praktischen Kurzarbeitergeld-Rechner für Arbeitnehmer von der Süddeutschen Zeitung herausgesucht. Dieser schlüsselt genau auf, welche Faktoren in die Kalkulation einfließen und mit welcher Aufstockungshöhe Sie rechnen können. Hierbei gilt selbstverständlich, dass für die Ergebnisse keine Gewähr genommen wird.

Kurzarbeit-Rechner-süddeutsche Zeitung (Beispielwerte)

Kurzarbeit Rechner Süddeutsche Zeitung (Beispielwerte)

Den Rechner finden Sie unter diesem Link auf der Seite der Süddeutschen Zeitung.

Damit die Berechnung des Kurzarbeitergeldes gelingt, müssen Sie zunächst einige Angaben machen. Dazu gehört die Höhe Ihres regulären Bruttogehalts. Außerdem müssen Sie Ihren reduzierten Bruttoverdienst eingeben, der mit der Kurzarbeit eintritt. Hierbei gilt, dass bei einem vollkommenen Ausfall der Arbeit während der Kurzarbeitsphase eine 0 im Rechner bei „Reduziertes Brutto“ eingetragen werden muss. Zusätzlich wird zur Ermittlung Ihres möglichen Kurzarbeitergeldes die Angabe Ihrer Steuerklasse benötigt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welcher Steuerklasse Sie zugeordnet sind, können Sie dafür auf Ihrer letzten Gehaltsabrechnung nachschauen. Bei den weiteren Angaben zu Kindern und dem Ort der Arbeitsstelle klicken Sie das Zutreffende an. Wenn Sie danach auf „Berechnen“ gehen, erhalten Sie Auskunft zur möglichen Höhe Ihres Kurzarbeitergeldes.

 

Wie wird Kurzarbeitergeld beantragt?

Sie als Arbeitnehmer müssen das Kurzarbeitergeld nicht selbst beantragen. Darum kümmert sich Ihr Arbeitgeber. Dieser muss die Kurzarbeit zunächst bei der Agentur für Arbeit anmelden und kann daraufhin den Antrag auf das Kurzarbeitergeld stellen. Hierbei gilt, dass Sie letztlich diese Aufstockung nicht von der Agentur für Arbeit erhalten, sondern von Ihrem Arbeitgeber selbst. Dieser tritt zunächst in Vorleistung und erhält das Kurzarbeitergeld schließlich von der Arbeitsagentur. Das bedeutet, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld für Sie als Arbeitnehmer ganz unkompliziert abläuft.

 

Dauer des Kurzarbeitergeldes

Kurzarbeitergeld kann maximal 12 Monate bezogen werden. Hierbei ist eine Unterbrechung des Bezugs jedoch möglich. Wenn Ihr Arbeitgeber einen Auftrag erhält, der abgearbeitet werden muss, kann das Kurzarbeitergeld für die Dauer dieser Zeit ausgesetzt und danach wieder aufgenommen werden. Das Kurzarbeitergeld wird dann um den Zeitraum verlängert, der nötig war, um den größeren Auftrag abzuarbeiten. Umfasst diese Zeitspanne mehr als 3 Monate, erneuert sich die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes. Das bedeutet, dass Sie nach einer 3-monatigen Unterbrechung erneut einen Anspruch auf eine Auszahlung der finanziellen Unterstützung für 12 Monate haben.

Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes

Bis zum Ende des Jahres 2020 kann die Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld bis zu 21 Monate betragen.

 

Aufstockung von Kurzarbeitergeld

Eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes ist grundsätzlich möglich und kann auf verschiedene Weisen geschehen. Einerseits kann der Arbeitgeber Aufstockungsleistungen erbringen, so dass Sie letztlich Ihr gesamtes Gehalt weiterhin beziehen. Dies ist vor allem in Verbindung mit Tarifbestimmungen häufig der Fall. Diese Aufstockungsleistung wird nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Das bedeutet, dass Sie hierbei keine Minderung erhalten. Andererseits ist auch ein Nebenverdienst möglich. Hierbei wird zwischen Nebenbeschäftigungen unterschieden, die vor der Kurzarbeit schon aufgenommen wurden und denjenigen, die währenddessen erst begonnen worden sind. Bei Nebenbeschäftigungen, denen Sie bereits vor der Kurzarbeit nachgegangen sind, gilt, dass das dadurch erlangte Gehalt nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Bei Nebenjobs, die Sie erst im Zuge der Kurzarbeit begonnen haben, wird das daraus erwirtschaftete Gehalt mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet, so dass Sie letztlich eine geringere Aufstockung erhalten.

 

Besteuerung von Kurzarbeitergeld

Kurarbeitergeld gilt als Lohnersatzleistung als steuerfrei, unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Kurzarbeitergeld nicht direkt versteuert wird, sondern den Durchschnittssteuersatz erhöht und damit für eine erhöhte Steuerlast sorgen.  Sobald Sie Kurzarbeitergeld erhalten, sind Sie dazu verpflichtet, für das betreffende Jahr eine Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. In dieser wird das Kurzarbeitergeld zu dem zu versteuernden Einkommen addiert. Dies führt dazu, dass ein neuer (erhöhter) Steuersatz berechnet wird, der dann auf die steuerpflichtigen Einkünfte, den Lohn oder das  Gehalt,  angewendet wird. Das Gleiche gilt für die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld. Auch diese müssen in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden und unterliegen dem steuererhöhenden Progressionsvorbehalt. Somit können Kurzarbeiter damit rechnen, dass Sie im kommenden Jahr, nach Einreichen der Steuererklärung, gegebenenfalls Steuern nachzahlen müssen.

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Kurzarbeit mit Weiterbildung beim MIQR nutzen

Während Sie Kurzarbeitergeld beziehen und weniger Wochenstunden arbeiten dürfen, können Sie – wie oben bereits beschrieben – zusätzliche Qualifizierungen erwerben. Hierfür bieten sich diverse Weiterbildungen an, die Ihnen dabei helfen, sich neue Karriereperspektiven zu schaffen. Wir vom Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) sind dafür der ideale Ansprechpartner. Bei uns erhalten Sie eine große Auswahl unterschiedlicher Weiterbildungsangebote, die sich vor allem auf den kaufmännischen Bereich sowie Pflege, Lager, Hauswirtschaft und Bewachung fokussieren. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre berufliche Karriere neu auszurichten.

Vorteile beim MIQR

Besonders wenn es um Kurzarbeit geht, ist die Flexibilität solcher Qualifizierungen von besonderer Bedeutung. Bei unser Kaufmännischen Modularen Qualifikation (KMQ) haben Sie hierbei beispielsweise den Vorteil, dass die Module innerhalb weniger Wochen abgeschlossen sind und frei gewählt werden können. Doch überzeugen Sie sich selbst von unserem umfassenden Angebot, von dem Sie auch in wirtschaftlichen Krisenzeiten profitieren können.

 

Fazit

Kurzarbeit ist ein wichtiges Instrument für Arbeitgeber, um die Anstellung Ihrer Mitarbeiter auch in wirtschaftlich schwierigen Situationen zu sichern. Damit Sie als Arbeitnehmer dabei nicht schlecht wegkommen, gibt es von der Agentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld, das als Zuschuss zum reduzierten Gehalt ausgezahlt wird. Dadurch wird ermöglicht, dass Sie weiterhin Ihren Lebensunterhalt finanzieren können. Außerdem haben Sie die Chance, die Kurzarbeit zu nutzen, indem Sie sich beruflich weiterbilden. Hierfür gibt es beim Mitteldeutschen Institut eine große Auswahl diverser Qualifizierungen, von denen Sie profitieren können und mit denen Sie beruflich vorankommen.

Wenn Sie Fragen zu unserem Angebot haben, kontaktieren Sie uns online über unser Anfrageformular oder telefonisch unter der 0800 77 89 100. Wir beraten Sie umfassend und finden mit Ihnen gemeinsam den idealen Weg für Ihre Zukunft.


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