Pflegehelfer | Alltagsbegleiter | Betreuungskraft | Ausbildung | Aufgaben | Arbeitszeiten

Pflegehelfer vs. Alltagsbegleiter/Betreuungskraft – Ausbildung, Aufgaben & Co.

Lesezeit: 35 Minuten | Autor/-in: S. Grober

Pflege und Betreuung – das ist doch eigentlich das gleiche, oder? Falsch! Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Leistungen und Aufgaben, die von speziellem Personal im Sozial- und Gesundheitswesen ausgeübt werden. Gemeint sind die assistierenden Tätigkeiten der Altenpflegehelfer beziehungsweise Betreuungskräfte, welche ergänzend zur Arbeit der medizinischen Fachkräfte hinzukommt. In diesem Beitrag möchten wir Ihnen diese zwei Berufe in der Pflegehilfe vorstellen und zeigen, worin die konkreten Unterschiede liegen.

 

 

Berufe in der Pflegehilfe

Den Beruf des Pflegehelfers gibt es in Deutschland eigentlich nicht. Es existiert keine staatlich einheitlich geregelte Ausbildung, sondern je nach Bundesland verschiedene Ausbildungen mit unterschiedlichen Abschlussbezeichnungen. Zumeist werden mit dem Begriff Pflegehelfer die Berufsbilder Alten-, Kranken- oder Gesundheitspflegehelfer beschrieben. Hierbei handelt es sich um spezielle Tätigkeits- und Einsatzfelder im Bereich der Pflegehilfe. Neben diesen Ausbildungsberufen gibt es auch noch andere Jobs und Qualifikationen im Bereich der Pflegeassistenz, beispielsweise Helfer in der Altenpflege, Alltagsbegleiter oder Betreuungskräfte.

Sie streben eine Tätigkeit im Bereich der Pflegeassistenz an und sind auf der Suche nach passenden Qualifikationsmöglichkeiten? Das Mitteldeutsche Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) bietet Ihnen hier mehrere flexible Lösungen. Bei Interesse können Sie sich jederzeit bei uns melden. Sie erreichen uns über unser Online-Anfrageformular oder telefonisch unter der 0800 77 89 100.

 

Neue Verordnung des GVWG

Eine Pflegekommission hat sich dafür eingesetzt, das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzt – GVWG) zu erneuern. Hier wurde unter anderem beschlossen, dass Mitarbeiter im ambulanten Dienst eine entsprechende Qualifikation vorweisen müssen, damit sie gemäß § 112a ihre Tätigkeit ausführen und entsprechende Betreuungsmaßnahmen leisten dürfen. Auf diese Weise soll die Qualität des Pflege- und Gesundheitswesens sichergestellt werden. Solch eine „Arbeitsberechtigung“ erhalten Sie entweder durch eine entsprechende Ausbildung oder durch eine qualifizierende Maßnahme zur beruflichen Bildung.

Darüber hinaus wurden im GVWG auch neue Verordnungen über die Gehaltsaussichten von Pflegehilfskräften festgelegt. Mehr dazu können Sie unter dem Kapitel „Gehalt in der Pflegehilfe“ nachlesen.

 

Pflegehelfer: Ausbildung, Voraussetzung & Qualifikation

Es gibt die Möglichkeit, sich ganz klassisch als Altenpflegehelfer ausbilden zu lassen. Zeitlich beläuft sich die Qualifizierung auf 1-2 Jahre in Vollzeit und 1,5 bis 4 Jahre in Teilzeit. Jedoch sind die Dauer und Zugangsvoraussetzungen landesrechtlich geregelt. Im Normalfall werden mindestens ein Hauptschulabschluss sowie ein ärztliches Attest, welches die psychische und physische Eignung für den Beruf bescheinigt, von den Bildungsträgern gefordert. In einzelnen Fällen muss auch ein Führungszeugnis vorgelegt werden. Am Ende der Lehre wird eine staatliche Abschlussprüfung durchgeführt.

Um die Tätigkeit einer Hilfskraft in der Alten- und Krankenpflege antreten zu können, sollten Sie neben den oben genannten formalen Zugangsvoraussetzungen auch die persönlichen Anforderungen erfüllen. Hierzu gehören vor allem ein hohes Maß an Motivation und Engagement für pflegende Tätigkeiten, die Wertschätzung kranker und alter Menschen, Ausdauer und Geduld, Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Empathie, Sensibilität, ein freundliches Wesen sowie gute kommunikative Fähigkeiten. Da Sie im Berufsleben auch mit schwierigen Situationen, beispielsweise mit dem Verlust von Patienten, konfrontiert werden, sollten Sie psychisch belastbar sein. Demnach sollten Sie sowohl leistungsfähig bleiben als auch Berufliches und Privates strikt voneinander trennen können.

Alternativ zu dieser mehrjährigen Ausbildung existieren auch Im Zuge der Modularen Weiterbildung (MWe) beim Mitteldeutschen Institut werden Sie innerhalb weniger Monat als Helfer in der Altenpflege ausgebildet. Mehr Informationen zu unserer Bildungsmaßnahme finden Sie hier. Bei Fragen stehen wir Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach über unser Online-Anfrageformular oder telefonisch unter der 0800 77 89 100.

 

Pflegehelfer: Aufgaben

Helfer in der Pflege sind für die grundsätzliche Versorgung von kranken, alten und behinderten Menschen zuständig. Zudem gehören auch die hauswirtschaftliche und soziale Betreuung von Pflegebedürftigen sowie die Unterstützung von Angehörigen zu den Aufgaben. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Tätigkeitsfelder für Sie zusammengefasst.

Wahrnehmung geriatrischer Krankheitszeichen und methodischer Umgang: Pflegehelfer gehören zwar nicht zum medizinischen Fachpersonal, sollten jedoch das notwendige Wissen vorweisen, um personengruppenspezifische beziehungsweise altersbedingte Krankheitszeichen zu erkennen und entsprechend auf diese zu reagieren. Besonders im Umgang mit Alterskrankheiten gilt es, bestimmte Methoden und Konzepte zu beachten, um gesundheitsförderliche Effekte zu erzielen und eine gute Pflege zu gewährleisten.

Anwendung pflegepraktischer Grundlagen: Die pflegepraktischen Grundlagen bilden eine wichtige Voraussetzung für die Arbeit von Pflegehelfern. Hierzu zählen unter anderem spezielle Kenntnisse, um Patienten bei der Medikamenteneinnahme zu betreuen, das Wissen über Erste Hilfe, prophylaktische und gesundheitsförderliche Maßnahmen sowie Methoden zur Steigerung des Wohlbefindens der Pflegebedürftigen.

Kommunikation und Interaktion: Für die Arbeit als Pflegehelfer ist Kommunikationsbereitschaft und Teamfähigkeit gefragt, denn im Berufsleben stehen sowohl vertrauliche Gespräche mit Patienten und Angehörigen als auch die regelmäßige Interaktion im Pflegeteam an.

Umsetzung ethischer sowie rechtlicher Grundlagen: Ähnlich wie in der Medizin, stehen ethische Grundsätze auch hinter der Pflege. Als Pflegehelfer gilt es stets Fragestellungen betreffend der Lebensführung sowie des moralisch verantwortlichen Handels zu beachten, damit eine fürsorgliche Betreuung hilfebedürftiger Menschen gewährleistet werden kann. Somit dient die Pflegeethik als Richtlinie für die Ausübung von Hilfstätigkeiten in der Alten- und Krankenpflege. Sie liefert Hilfestellungen bei Entscheidungen, bietet Orientierung und soll dazu angewendet werden, die Ziele für Pflegepersonen zu definieren. Daneben gilt es auch die rechtlichen Grundlagen zu beachten. Durch diese wird unter anderem geregelt, inwiefern sich der Zuständigkeitsbereich für Helfer in der Pflege von dem des medizinischen Fachpersonals unterscheidet.

Ernährung, Hauswirtschaft und Bewegung: Pflegehelfer leisten Unterstützung bei alltäglichen Besorgungen und Behördengängen. Sie helfen bei der Reinigung von Wohn- und Sanitärräumen, beim Wäschewaschen und der Kleiderpflege sowie beim Aufräumen, Aufstehen, Umbetten, An- und Umziehen, bei der täglichen Körperpflege sowie bei der Sicherstellung der Nahrungsaufnahme; insofern die Pflegebedürftigen nicht mehr problemlos selbst dazu in der Lage sind.

Grundlagen der Körperpflege und Hygiene: Pflegebedürftige brauchen oft auch Hilfe bei der Körper- und Hautpflege. Stolz, Scham oder das Gefühl von Verlust der Selbstständigkeit  können diese Situation oft unangenehm für die Pflegebedürftigen machen. Helfer in der Alten- und Krankenpflege müssen hier mit professionellem Auftreten für eine angenehme Atmosphäre sorgen, um das allgemeine Wohlbefinden zu sichern. Es ist wichtig, dass während dieser Prozedur, bei der sich die Betroffenen abhängig und verletzlich fühlen können, eine sichere Umgebung geschaffen wird. Durch die Anpassung der Raum- und Wassertemperatur an das persönliche Wohlgefühl, einen generell respektvollen und aufmerksamen Umgang sowie einen lockeren Austausch mit den Betreuten, können negative Gefühle in derartigen Situationen verringert werden.

Sterbebegleitung: In der Pflegehilfe ist auch die Arbeit mit schwer erkrankten oder sterbenden Menschen erforderlich. Dieser Teil des Pflegeberufs gilt als eine der herausforderndsten Aufgaben, die viel fachliche Kompetenz, aber auch psychische Belastbarkeit erfordert. Da Pflegehelfer oftmals über Wochen, Monate oder Jahre eine enge Beziehung zu den Pflegebedürftigen aufbauen, kann ein Todesfall sehr nahe gehen. Pflegehelfer müssen dazu in der Lage sein, das eigene seelische Gleichgewicht zu wahren, um eine angemessene Pflege und Sterbebegleitung durchführen zu können. Hier muss nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass Sterbebegleitung nicht die Rede von Hilfe zum Sterben ist, sondern eher von der Hilfe im Sterben. Es werden also keine lebensverkürzenden Methoden angewandt, sondern lediglich Maßnahmen, um dem Sterbenden und den Angehörigen die Zeit vor dem Tod so angenehm wie möglich zu machen.

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Arbeitsorte von Pflegehelfern

Welche Arbeitsorte für Pflegehelfer möglich sind, haben wir für Sie in folgender Grafik zusammengefasst.

Arbeitsorte für Pflegehelfer

Alltagsbegleiter/Betreuungskraft: Ausbildung, Voraussetzung & Qualifikation

Auch beim Alltagsbegleiter beziehungsweise der Betreuungskraft muss eine schulische Ausbildung absolviert werden. Diese ist jedoch an keine verbindlichen Rahmenbedingungen gebunden, sondern bestimmt sich durch interne Regelungen der jeweiligen Bildungsträger. Insofern können die Zugangsvoraussetzungen, Dauer der Ausbildung und Abschlussbezeichnungen von den Lehrgangsträgern unterschiedlich festgelegt sein. In der Regel sind ein Hauptschulabschluss, die gesundheitliche Eignung sowie ausreichende Deutschkenntnisse die Mindestanforderungen, die von den Instituten verlangt werden. Manche Ausbildungsstätten möchten einen Nachweis, dass die Bewerber zumindest schon einmal ein Praktikum in diesem Berufsfeld absolviert haben, während andere die berufliche Eignung mithilfe eines Tests oder Beratungsgesprächs überprüfen. Da es keiner fachlichen Vorkenntnisse bedarf, ist es umso wichtiger, dass die Bewerber die notwendigen persönlichen Anforderungen erfüllen. Hierbei handelt es sich um ähnliche Fähigkeiten, die auch von Pflegehelfern verlangt werden.

Im Normalfall orientieren sich die Bildungsinstitute beim Konzept und Aufbau des Kurses an den Richtlinien § 43b, § 53b und § 53c SGB XI. Anhand dessen wurden auch die folgenden Berufsqualifikationen entwickelt: Alltagsbegleiter/Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53c SGB XI oder Alltagsbegleiter/Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI. In vielen Fällen wird diese Schulung auch als Zusatzqualifikation angeboten. Um jedoch sicherzustellen, dass dieser Abschluss auch auf dem Arbeitsmarkt als qualifizierend anerkannt wird, sollten Sie darauf achten, dass der Umfang der Bildungsmaßnahme mindestens 160 Unterrichtseinheiten umfasst sowie ein Praktikum vorsieht.

Das Mitteldeutsche Institut bietet die Weiterbildung Alltagsbegleiter/Betreuungskraft als eigenständigen Lehrgang und ergänzenden Aufbaukurs an, der im Anschluss an unseren Pflegehelferkurs absolviert werden kann. Für mehr Informationen zu unserem Weiterbildungsangebot lesen Sie hier weiter oder kontaktieren Sie uns online über unser Anfrageformular beziehungsweise telefonisch unter der 0800 77 89 100.

 

Alltagsbegleiter/Betreuungskraft: Aufgaben

Alltagsbegleiter umsorgen und unterstützen alte sowie hilfe- und pflegebedürftige Menschen sowohl im stationären als auch im häuslichen Bereich. Sämtliche Aufgaben haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.

Wahrnehmung von geriatrischen Krankheitszeichen und methodischer Umgang: Betreuungskräfte übernehmen zwar keine pflegerischen Aufgaben, allerdings sollten auch sie Grundkenntnisse über Alterskrankheiten besitzen. Demenzerkrankungen zählen beispielsweise zu den häufigsten Krankheiten im fortgeschrittenen Alter. Kenntnisse über diese pflegewissenschaftlichen Inhalte sind notwendig, um einen korrekten Umgang zu pflegen sowie Methoden zu entwickeln, demenzerkrankte Menschen zu beschäftigen und individuell zu fördern.

Erste Hilfe: Alle Personen, die in der Pflege tätig sind, sollten über die grundlegenden Techniken der Ersten Hilfe Bescheid wissen, um im Notfall einzuspringen, bis das medizinische Fachpersonal vor Ort ist.

Betreuungs- und Pflegedokumentation: Um eine optimale Betreuung gewährleisten zu können, ist es wichtig, die Biografie des Betreuten sowie dessen aktuellen Behandlungszustand zu kennen. Dazu dient die Pflegedokumentation. Sowohl das medizinische Fachpersonal als auch die Alltagsbegleiter sind dazu aufgefordert, diese Aufzeichnungen sorgfältig zu führen, um die gesundheitliche Entwicklung der Pflegebedürftigen nachvollziehbar zu machen. So müssen Alltagsbegleiter aufschreiben, welche aktivierenden oder motivierenden Methoden angewandt wurden und zu welcher Resonanz diese geführt haben. Diese Dokumentation ist verpflichtend und wird regelmäßig von den medizinischen Diensten der Krankenversicherungen (MDK) überprüft. Auf diese Weise wird kontrolliert, ob bei den Pflegeeinrichtungen die Pflege- und Betreuungsstandards eingehalten werden.

Kommunikation und Interaktion: Alltagsbegleiter fungieren für die Bertreuten auch als Vertrauenspersonen. Gutes Zuhören sowie Zeit für Gespräche sind sehr wichtig, um eine Beziehung zu den Pflegebedürftigen aufzubauen und ihnen Wertschätzung entgegenzubringen. Durch alltägliche Unterhaltungen und Unternehmungen erweisen sich Alltagsbegleiter als zuverlässige Bezugspersonen. Insofern stehen sie den zu pflegenden Personen auch in schwierigen Lebenslagen bei. Sie helfen dabei, Ängste zu bewältigen und reagieren auf die Erwartungen, Wünsche und Befindlichkeiten der Pflegebedürftigen.

Beschäftigung und Freizeitgestaltung: Es zählt zu den Hauptaufgaben der Betreuungskräfte, den Betreuten trotz altersbedingter oder gesundheitlicher Einschränkungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Aus diesem Grund obliegt es ihrer Verantwortung, angemessene Beschäftigungs- und Freizeitangebote zu planen und durchzuführen. Dabei ist es wichtig, dass auch Gruppenprojekte organisiert werden, um Freundschaften und Bekanntschaften unterhalb der Pflegebedürftigen aufrechtzuerhalten. Um eine gute Betreuung gewährleisten zu können, sollten die Hilfskräfte die individuelle Biografie und gesundheitliche Vorgeschichte der zu betreuenden Person kennen. Auf diese Weise können Aktivierungsangebote gezielt angepasst und das Wohlbefinden der Betreuten gewährleistet werden.

Ernährung, Hauswirtschaft, Bewegung: Alltagsbegleiter helfen dabei, den Tagesablauf zu strukturieren und tägliche Aufgaben zu erfüllen. So übernehmen sie beispielsweise Arbeiten im Haushalt, die zu schwerfällig für den Pflegebedürftigen sind. Allerdings sollen die Betreuten so weit wie möglich bei der Bewältigung dieser Tagespflichten eingebunden werden. Durch leichte Gartenarbeiten, Kochen und Backen sowie die Haustierpflege können sie sowohl in ihrer Selbstständigkeit als auch Beweglichkeit angeregt werden. Ergänzend dazu sollten jedoch auch Bewegungsübungen sowie Spaziergänge eingeplant werden. Zu den gesundheitsförderlichen Aufgaben einer Betreuungskraft gehört auch, für eine gesunde und individuell angepasste Ernährung zu sorgen. Ältere und kranke Menschen entwickeln andere Trink- und Essgewohnheiten, die es zu berücksichtigen und unter Umständen zu verbessern gilt. In diesem Rahmen kann es auch notwendig werden, die Betreuten zum Essen zu motivieren und ihnen dabei auch zu helfen. Dies wird vor allem bei bettlägerigen oder behinderten Patienten erforderlich.

Entlastung von Angehörigen: In der häuslichen Pflege sind Alltagsbegleiter sehr willkommen, da sie eine große Unterstützung bei der Betreuung von Senioren in Privathaushalten darstellen. Wie eine aktuelle Statistik zeigt, werden über die Hälfte der Pflegebedürftigen zu Hause von Familienangehörigen betreut und gepflegt. Allerdings hat die Betreuung durch Verwandte auch ihre Grenzen. Alltägliche Verpflichtungen, Arbeitszeiten, das eigene Familienleben oder eine zu große räumliche Distanz erschweren eine regelmäßige und angemessene Betreuung. Hier können Alltagsbegleiter einspringen und die Angehörigen entlasten. Sie übernehmen Alltagsaufgaben, begleiten die Pflegebedürftigen beispielswiese bei Einkäufen, Freizeitaktivität und Arztbesuchen und helfen bei der Gestaltung des Tagesablaufes.ft.

 

Arbeitsorte von Alltagsbegleitern/Betreuungskräften

Wir haben für Sie sämtliche Orte, an denen Betreuungskräfte eine Anstellung finden können, in folgender Grafik zusammengefasst.

Arbeitsorte Alltagsbegleiter/ Betreuungskräfte

Pflegehelfer vs. Alltagsbegleiter/Betreuungskraft

Wie sich gezeigt hat, handelt es sich bei Pflegehelfern und Alltagsbegleitern um unterschiedliche Tätigkeiten, die jedoch beide im Arbeitsfeld der Pflegeassistenz angesiedelt sind. In diesem Abschnitt möchten wir die wichtigsten Informationen zu den beiden Berufsbildern nochmal zusammenfassen und Ihnen zeigen, worin die Unterschiede liegen.

Bei Pflegehelfern handelt es sich um eine Berufsgruppe, die spezifisch in der Alten- und Krankenpflege tätig ist. Sie sind kein medizinisches Fachpersonal, sondern Assistenten, die für die Grund- und Behandlungspflege zuständig sind. Sie setzen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten dazu ein, Pflegebedürftigen und Patienten im Alltag auszuhelfen und ihnen ein möglichst komfortables und selbstständiges Leben zu ermöglichen.

Dahingegen erfüllen Alltagsbegleiter nicht direkt pflegerische Tätigkeiten, sondern unterstützen alte und pflegebedürftige Menschen direkt bei der Alltagsgestaltung sowie -bewältigung. Durch gezielte Zuwendungen und Hilfestellungen soll den Pflegebedürftigen hohe Wertschätzung entgegengebracht und die Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben ermöglicht werden. Somit haben diese Hilfskräfte eine motivierende Funktion, um Hilfebedürftigen, die sich in häuslicher oder stationärer Pflege befinden, eine weitestgehend freie und aktive Lebensführung zu ermöglichen.

Pflegehelfer und Alltagsbegleiter im VergleichWie zu sehen ist, sind sich beide Berufsbilder sehr ähnlich. Im realen Berufsleben verschwimmen sogar teilweise die Aufgabenfelder. Dennoch lässt sich ein grundlegender Unterschied benennen: Während Pflegehelfer Aufgaben für Patienten erledigen, arbeiten Betreuungskräfte mit den Pflegebedürftigen im Alltag zusammen.

 

Gehaltsaussichten in der Pflegehilfe

In jüngster Zeit ist vor allem auf Bundesebene offensichtlich geworden, dass Pflegehilfskräfte und Alltagsbegleiter so wichtig und gefragt sind wie nie zuvor. Die Überalterung der Gesellschaft sowie der Anstieg von pflegebedürftigen Menschen sind hier als wichtigste Ursachen zu nennen. Auch in Zukunft wird die Nachfrage nicht fallen, sondern potentiell weiter ansteigen. Der soziale Bereich galt lange als Wirtschaftsgebiet mit geringeren Verdienstmöglichkeiten. Neueste Entwicklungen zeigen jedoch, dass dieses Defizit bekämpft wird, um der Pflege mehr Bedeutung zukommen zu lassen.

Am 28. Januar 2020 hat die Pflegekommission den Beschluss gefasst, höhere Mindestlöhne für qualifizierte Beschäftigte in der Altenpflege festzusetzen sowie die regional unterschiedlichen Pflegemindestlöhne auszugleichen. Dieser Prozess soll bis zum Herbst 2021 vollständig durchgeführt sein. Auch Quereinsteiger können von dieser Lohnerhöhung profitieren. Seit dem 1. Juli 2021 steigt der stündliche Mindestlohn von Hilfskräften in den neuen Bundesländern von 10,85 Euro auf 11,20 Euro und in den alten Bundesländern von 11,35 Euro auf 11,60 Euro. Darüber hinaus sollen auch mehr Urlaubstage festgelegt werden.

 

Quereinstieg – Pflegehelfer/Betreuungskraft ohne Ausbildung

Der Quereinstieg in die Pflege ist auch ohne Ausbildung möglich. Durch das Absolvieren eines Pflegebasiskurses können Sie sich in kürzester Zeit alle wichtigen Kenntnisse aneignen, um sich als Helfer in der Altenpflege und/oder Betreuungskraft zu qualifizieren. Für die Teilnahme an diesen Weiterbildungen sind keine besonderen fachlichen Vorkenntnisse notwendig. Im Normalfall müssen Sie nur wenige formale Anforderungen erfüllen. Insofern Sie mindestens einen Hauptschulabschluss sowie die gesundheitliche Eignung nachweisen können, benötigen Sie lediglich die persönlichen Voraussetzungen, damit Ihnen der Zugang zu einem Pflegebasiskurs genehmigt wird. Auf diese Weise gelingt Ihnen der schnelle Quereinstieg in ein gefragtes und zukunftssicheres Berufsfeld.

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Passende Weiterbildungen beim MIQR

Das Mitteldeutsche Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) bietet Ihnen zertifizierte und qualitative Schulungen im Fachbereich Pflege. Wir führen sowohl die Weiterbildung Helfer in der Altenpflege als auch Alltagsbegleiter/ Betreuungskraft in unserem Kursangebot. Unsere Schulungsmaßnahmen sind jeweils so konzipiert, dass eine effektive und gezielte Wissensvermittlung im entsprechenden Spezialgebiet der Pflegeassistenz gelingt. Bei uns lernen Sie nicht nur alle relevanten Inhalte des gewählten Fachgebiets, sondern erhalten auch die attraktive Gelegenheit erste Berufserfahrungen zu sammeln. Im Rahmen eines Arbeitgeberpraktikums können Sie Ihre Fähigkeiten trainieren und sich auf diese Weise optimal auf Ihren Berufseinstieg als Pflegehelfer beziehungsweise als Alltagsbegleiter/ Betreuungskraft vorbereiten.

Das MIQR eröffnet Ihnen sogar die Möglichkeit, einen Mehrfachabschluss zu erwerben. Mit dem Absolvieren eines optionalen Aufbaukurses können Sie sich in kurzer Zeit in beiden Spezialbereichen der Pflegeassistenz qualifizieren. Auf diese Weise eignen Sie sich vielfältiges, pflegerisches Theorie- und Praxiswissen an und erhalten umfangreiche Kompetenzen für Ihre zukünftige Berufstätigkeit.

Vorteile_MIQR (Alltagsbegleiter,Pflegehelfer)

 

Unsere Weiterbildungen werden auch online angeboten. Dank unseres modernen, digitalen Schulungssystems können Sie bequem von zu Hause aus, wahlweise über Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone an unseren Kursen teilnehmen. Mit diesem Unterrichtsmodell erhalten Sie die optimale Möglichkeit, sich Ihre berufliche Qualifikation als Helfer in der Altenpflege und/oder Alltagsbegleiter/ Betreuungskraft zeitlich flexibel und standortunabhängig zu erwerben.

Wenn Sie mehr über unser Bildungsangebot erfahren möchten, können Sie sich direkt an uns wenden. Unsere engagierten Mitarbeiter helfen Ihnen bei Fragen gerne weiter und unterstützen Sie bei Ihrer beruflichen Orientierung. Kontaktieren Sie uns einfach über das Online-Anfrageformular oder telefonisch unter der 0800 77 89 100.

 

Fortbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten in Pflege und Betreuung

Die Errungenschaft der beruflichen Qualifikation nach erfolgreicher Aus- oder Weiterbildung muss nicht das Ende Ihrer Karrierelaufbahn sein. Im Pflegebereich können Sie sich auf vielfache Art und Weise fortbilden. Insofern kann Fachwissen gezielt erweitert sowie Zusatzqualifikationen für die Arbeit in Spezialgebieten der Pflege erworben werden. Dadurch ergeben sich interessante Aufstiegsmöglichkeiten in den Bereichen Pflegehilfe und Betreuungsarbeit. Im Folgenden möchten wir Ihnen die verschiedenen Optionen vorstellen, die zur Auswahl stehen.

 Pflegeassistenz

Nach einer erfolgreichen Berufsausbildung zum Alten- beziehungsweise Krankenpflegehelfer stehen Ihnen verschiedene Aufstiegsmöglichkeiten offen. So können Sie sich beispielsweise von einer Pflegehilfskraft zu einer Pflegefachkraft fortbilden. Je nachdem welche beruflichen Interessen Sie haben, können Sie sich für verschiedene Spezialgebiete entscheiden:

  • Fachaltenpfleger für Psychiatrie,
  • Fachaltenpfleger für Palliativ- und Hospizpflege,
  • Fachwirt für die Alten- und Krankenpflege,
  • Fachaltenpfleger für Onkologie oder
  • Fachaltenpfleger für klinische Geriatrie und Rehabilitation.

Auch nach Ihrer beruflichen Qualifizierung zum Helfer in der Altenpflege, die Sie beim MIQR erwerben, können Sie sich optional in verschiedenen Pflegebereichen fortbilden. Es gibt diverse Seminare, bei denen Sie sich spezielles Wissen für die Arbeit sowie eine gewinnbringende Zusatzqualifikation aneignen können. Als Themen für Seminare in der Altenpflege kommen beispielsweise Schmerztherapie, Sterbebegleitung, Erste Hilfe, Hygiene, Alltagsbegleitung und Betreuungsarbeit, Wundversorgung oder Gerontopsychiatrie in Frage. Die reiche Auswahl ermöglicht es Ihnen, Ihren beruflichen Zielen nachzugehen oder auf die lokale/regionale Nachfrage von speziell geschulten Pflegehilfskräften zu reagieren.

Betreuungsarbeit

Gerade im Bereich der Pflegeassistenz sollten regelmäßige Fortbildungen absolviert werden, damit ein sachgemäßes Arbeiten auf aktuellem Wissensstand gewährleistet werden kann. Für Betreuungskräfte gelten diese Fortbildungen sogar als Pflichtveranstaltungen. Hierzu existiert eine gesetzlich-rechtliche Regelung, welche durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in die Wege geleitet wurde. In § 53b SGB XI sind die Richtlinien der Qualifikation, die Grundsätze der Arbeit, die konkreten Aufgaben sowie die Anforderungen an die persönliche Eignung für den Beruf Betreuungskraft festgelegt. Durch diese Bestimmung werden berufstätige Betreuungsassistenten unter anderem dazu verpflichtet, mindestens einmal im Jahr an einer Fortbildung teilzunehmen. Hier werden beispielsweise die neusten Hygienestandards und fundierten Methoden für die Betreuungsarbeit thematisiert. Insofern kann die eigene Berufserfahrung ausgebaut sowie die persönlichen Kompetenzen weiterentwickelt werden. Darüber hinaus dienen diese Fortbildungen dem Austausch mit Kollegen aus anderen Instituten. Auf diese Weise können berufliche Erfahrungen und Einblicke reflektiert sowie neue Impulse für die Arbeit gewonnen werden.

Durch die kontinuierliche Teilnahme an Fortbildungen und die wachsende Berufserfahrung stärkt sich zudem die berufliche Position, sodass Sie sogar von besseren Verdienstmöglichkeiten profitieren können. Darüber hinaus bietet auch der Schritt in die Selbstständigkeit eine attraktive Aufstiegschance. Dank der hohen Nachfrage nach ausgebildeten Hilfskräften für pflegebedürftige Menschen, ergeben sich hier gute Erfolgsaussichten. Natürlich sollte ein gewisses Maß an Berufserfahrung vorhanden sein, um sich kompetent auf dem Markt zu präsentieren sowie einen guten und zuverlässigen Service im Bereich Betreuung und Alltagsbegleitung gewährleisten zu können. Wenn Sie sich als privater Anbieter etablieren, können Sie sich Ihre eigenen Arbeitsbedingungen schaffen, indem Sie sich beispielsweise auf ein bestimmtes Arbeitsgebiet spezialisieren, wie Behindertenarbeit oder Hauswirtschaft.

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Förderungen für Weiter- und Fortbildungen

Für die Teilnahme an Weiter- und Fortbildungen müssen natürlich anfallende Kosten abgedeckt werden. Neben den erforderlichen Teilnahmegebühren, können auch noch zusätzliche Zahlungen anfallen, beispielsweise für die Anreise zum Bildungsinstitut, insofern Sie eine Präsenzveranstaltung besuchen. Darüber hinaus kann es vorkommen, dass Schulungsmaterialien oder Arbeitskleidung für die betriebliche Lernphase finanziert werden müssen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, finanziell unterstützt zu werden. Ihnen stehen als zukünftiger Teilnehmer an einer Weiterbildung verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

Wenn Sie arbeitslos oder arbeitssuchend sind, können Sie beispielsweise eine staatliche Unterstützung von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter anfordern. Mit dem Erhalt des Bildungsgutscheins können Sie von allen anfallenden Kosten entlastet werden. Somit profitieren Sie von einer hundertprozentigen finanziellen Förderung bei Ihrer beruflichen Bildung.

Ferner ist auch eine Förderung durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) möglich. Als Voraussetzung für die Bewilligung muss jedoch der Nachweis erbracht werden, dass Sie einer Tätigkeit in Sachsen nachgehen und die Kursteilnahme mindestens 250, – Euro beträgt. Mithilfe dieses Finanzmittels können bis zu 80 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet werden.


Gut zu wissen: Es existieren auch landesspezifische Fördermöglichkeiten für Weiterbildungsmaßnahmen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich im Vorfeld über die Optionen in Ihrem Bundesland informieren.


 

Zusammenfassung

In Anbetracht der Überalterung sowie der wachsenden Anzahl pflege- und hilfebedürftiger Menschen in Deutschland, bietet die Pflegehilfe und Betreuungsarbeit vielversprechende Zukunftsperspektiven. Interessenten können ihren Berufseinstieg in den Pflege- und Gesundheitsbereich auf ganz unterschiedliche Weise realisieren. So besteht die Möglichkeit, eine entsprechende Berufsausbildung zu absolvieren. Hier gilt es jedoch zu beachten, dass die jeweiligen Bezeichnungen der Schulungen vom Bundesland abhängig sind. Es empfiehlt sich also, sich im Vorfeld über die landesspezifische Ausbildung zu informieren. Alternativ dazu ist auch eine Qualifikation ohne besondere Vorbildung möglich. Durch die Teilnahme an einem Pflegehelferkurs können die Grundlagen der Arbeit in der Pflegeassistenz erlernt werden.

Sind Sie interessiert an unseren Weiterbildungsangeboten in den Bereichen Pflege und Betreuung oder haben Sie Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei uns! Unsere engagierten Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich einfach über unser Online-Anfrageformular oder telefonisch unter der 0800 77 89 100.


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