Rechtliche Grundlagen Pflege I Weiterbildung I Online

Rechtliche Grundlagen in der Pflege Weiterbildung – Alle wichtigen Informationen

Stand: 22.11.2023 | Lesezeit: 20 Minuten | Autor/in: S. Grober

Audio Zusammenfassung

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Die Pflegebranche ist geprägt von einem komplexen Geflecht aus rechtlichen Bestimmungen, das sowohl für Pflegekräfte als auch für Pflegebedürftige von immenser Bedeutung ist. Um in diesem Bereich erfolgreich zu sein und eine erstklassige Versorgung zu gewährleisten, ist es unerlässlich, ein umfassendes Verständnis der geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen zu haben. Eine gezielte Weiterbildung im Bereich der rechtlichen Grundlagen der Pflege ist daher eine äußerst lohnenswerte Investition in die eigene berufliche Zukunft.

Wir vom MIQR verraten Ihnen in diesem Artikel alle wichtigen Informationen zu den ethischen und rechtlichen Grundlagen in der Pflege. Darüber hinaus geben wir Ihnen eine konkrete Empfehlung für eine effiziente und nachhaltige Weiterbildungsmöglichkeit. Lesen Sie jetzt weiter und erfahren Sie mehr!

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Begriffsklärung: Was ist Pflege?

Pflege ist ein fundamentaler Bestandteil der Gesundheitsversorgung und spielt eine entscheidende Rolle bei der sozialen Absicherung. Im Laufe der Zeit hat sich die Pflege zu einem eigenständigen Bereich im Gesundheitswesen entwickelt und umfasst heute eine breite Palette spezifischer Berufsbilder. Ein Beispiel hierfür ist der Beruf des Altenpflegers, der sich liebevoll und verantwortungsvoll um unsere älteren Mitmenschen kümmert.

Der Begriff „Pflege“ umfasst eine breite Palette an Bedeutungen und Aufgaben. Zu diesen gehören u. a.:

  • Unterstützung von Kranken bei ihrer Genesung
  • Linderung chronischer Beschwerden
  • Bereitstellung von psychosozialer Unterstützung und Betreuung für Patienten
  • Ermöglichung einer eigenständigen Lebensführung für hilfsbedürftige Personen

Doch Pflege bedeutet noch viel mehr. Sie beinhaltet nicht nur Handlungen, die zur Genesung und zum Wohlbefinden einer pflegebedürftigen Person beitragen, sondern auch eine aktive Mitwirkung in den Bereichen Diagnostik, Therapie, Prävention und Rehabilitation. Pflegekräfte beraten und begleiten Patienten und deren Angehörige, unterstützen sie bei pflegerischen Aufgaben und vermitteln durch ihre Arbeit Hoffnung und Lebensmut. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Förderung einer selbstbestimmten Lebensführung und dem Erhalt der Unabhängigkeit der Pflegebedürftigen. Zudem umfasst Pflege auch das einfühlsame Begleiten sterbender Menschen in ihrer letzten Lebensphase.

Übersicht Pflege-Bereiche

Pflege ist der Inbegriff der Menschlichkeit. Unabhängig von körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen wird pflegerische Betreuung dann erforderlich, wenn die Fähigkeit zur Selbstversorgung im Alltag dauerhaft verloren geht. Doch Pflege bedeutet weit mehr als nur Unterstützung bei den grundlegenden Bedürfnissen. Sie geht über die physische Fürsorge hinaus und wird mit Herz und Einfühlsamkeit ausgeführt.

Pflege vs. Betreuung: Unterschiede der Begrifflichkeiten

Pflege und Betreuung sind zwei Begriffe, die im Alltag oft als Synonyme verwendet werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass sie rechtlich voneinander abgegrenzt werden müssen, da sie unterschiedliche Aspekte der Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen umfassen.

Pflege ist ein umfassender Prozess des Miteinanders, der auf psychologischem Einfühlungsvermögen und zwischenmenschlichen Beziehungen beruht. Das zentrale Ziel der Pflege besteht darin, die individuellen Erfahrungen und Bedürfnisse einer hilfsbedürftigen Person zu verstehen und entsprechende Unterstützung anzubieten.

Pflege geht über rein physische Fürsorge hinaus. Hier geht es darum, dem Pflegebedürftigen einen würdevollen und selbstbestimmten Lebensstil zu ermöglichen. Dabei spielt der emotionale Beistand eine entscheidende Rolle, um Unterstützung, Trost und Zuversicht zu bieten. Pflegekräfte tragen dazu bei, dass sich die Pflegebedürftigen nicht nur umsorgt fühlen, sondern auch verstanden und respektiert werden.

Im Gegensatz dazu konzentriert sich die Betreuung auf die Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben, etwa:

Der Schwerpunkt liegt hierbei weniger auf der medizinischen Versorgung, sondern vielmehr auf der Unterstützung der Person bei alltäglichen Aufgaben, um ihre Selbstständigkeit zu fördern und die Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen.

Pflege und Betreuung überschneiden sich oft. In vielen Fällen ist eine ganzheitliche Unterstützung erforderlich, die sowohl pflegerische als auch betreuende Aspekte umfasst. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Pflegekräften und Betreuungskräften ist daher von großer Bedeutung, um eine ganzheitliche Versorgung für die Pflegebedürftigen zu gewährleisten.

Übersicht Pflege-Bereiche

Gut zu wissen: Neben der Betreuungskraft oder dem Alltagsbegleiter gibt es auch den rechtlichen Betreuer. Dieser hat die Aufgabe, die rechtliche Unterstützung und Organisation von Angelegenheiten zu übernehmen. Wenn eine Person beispielsweise aufgrund von psychischen Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage ist, eigenständige Entscheidungen zu treffen, wird ein rechtlicher Betreuer bestellt. Dieser übernimmt dann die Verantwortung für finanzielle Angelegenheiten, Entscheidungen zur Wohnsituation und die Auswahl eines ambulanten Pflegedienstes.

Ethische Grundsätze in der Pflege. 5 wichtige Prinzipien

Ethische Grundsätze bilden das Fundament der Pflege und sind unerlässlich für eine hochwertige Versorgung und humane Behandlung. Sie dienen als Leitlinien für das professionelle Verhalten und den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen. Im Vordergrund stehen dabei drei wichtige ethische Prinzipien:

  1. Autonomie: Die Würde und Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen stehen im Mittelpunkt. Pflegekräfte respektieren die individuellen Entscheidungen und Vorlieben der Menschen, unterstützen ihre Autonomie und fördern die Teilhabe an Entscheidungsprozessen.
  2. Fürsorge: Die Pflege basiert auf der Verantwortung, den Pflegebedürftigen bestmöglich zu unterstützen und sein Wohlergehen zu fördern. Pflegekräfte zeigen Empathie, Mitgefühl und Sensibilität für die Bedürfnisse und Gefühle der Menschen, die sie unterstützen.
  3. Gerechtigkeit: Pflegekräfte behandeln alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialem Hintergrund oder Gesundheitszustand fair und gerecht. Sie gewährleisten gleichen Zugang zur Pflege und setzen sich für eine faire und ausreichende Verteilung von Ressourcen ein.
  4. Vertraulichkeit: Pflegekräfte haben die Pflicht, die Vertraulichkeit und den Schutz der persönlichen Informationen der Patienten zu gewährleisten. Sie sollten sicherstellen, dass private Informationen nicht unbefugt weitergegeben werden.
  5. Schadensvermeidung: Dieser Grundsatz besagt, dass Pflegefachkräfte alles in ihrer Macht Stehende tun sollten, um Schaden von ihren Patienten abzuwenden und sie nicht zu gefährden. Ihr oberstes Ziel ist es, das Wohl der Patienten zu schützen und ihre Gesundheit und Sicherheit zu fördern.

Auflistung Ethische Grundsätze

Diese ethischen Grundsätze helfen Pflegekräften, schwierige Entscheidungen zu treffen, ethische Dilemmata zu bewältigen und einen ethisch reflektierten Pflegealltag zu gestalten. Sie dienen als Orientierung und erinnern daran, dass die Würde und das Wohl der pflegebedürftigen Menschen stets im Mittelpunkt stehen sollten.

Gesetzliche Grundlagen in der Pflege: Die wichtigsten Bestimmungen gemäß SGB XI

Auf dem Fundament des elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI) ruhen die gesetzlichen Grundlagen der Pflege. Diese Bestimmungen bilden das Rückgrat der sozialen Pflegeversicherungen und legen Rechte und Pflichten fest, die gleichermaßen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte von immenser Bedeutung sind. Doch was genau verbirgt sich hinter diesen gesetzlichen Vorgaben?

In den folgenden Kapiteln stellen wir Ihnen einige der wichtigsten Inhalte aus den gesetzlichen Bestimmungen der Pflege vor, angefangen bei der Definition von Pflegebedürftigkeit bis hin zu den daraus resultierenden Sozialleistungen. Unser Ziel ist es, Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu geben und Ihnen dabei zu helfen, die wesentlichen Gesetzesgrundlagen besser zu verstehen.

Pflegebedürftigkeit

Der Begriffe der Pflegebedürftigkeit wird gemäß § 14 SGB XI definiert und bedeutet, dass eine Person aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage ist, bestimmte alltägliche Aufgaben ohne Hilfe durch Dritte auszuführen. Diese Beeinträchtigungen können die Selbstständigkeit beeinträchtigen und erfordern daher die Unterstützung anderer Personen. Um festzustellen, ob eine Person pflegebedürftig ist, werden sechs Teilbereiche betrachtet:

  1. Mobilität
  2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens

Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt in der Regel durch das Neue Begutachtungsassessment (NBA), das durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt wird. Dabei werden diese sechs Teilbereiche untersucht, um den Unterstützungsbedarf der pflegebedürftigen Person zu ermitteln und Leistungen der Pflegeversicherung zu gewähren.

Wichtig: Nur Personen, die als pflegebedürftig eingestuft sind, haben Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung.

Leistungen der Pflegeversicherungen

Die Pflegeversicherungen bieten eine Vielzahl von Leistungen, um pflegebedürftigen Menschen Unterstützung und Versorgung zu ermöglichen, darunter:

  • Pflegegeld für die häusliche Pflege
  • Pflegesachleistungen bei der ambulanten Pflege
  • die Kostenübernahme für stationäre Pflegeeinrichtungen

Diese Leistungen dienen dazu, den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen pflegebedürftiger Personen gerecht zu werden. Sie sollen eine angemessene Versorgung und Betreuung ermöglichen, sowohl im häuslichen Umfeld als auch in stationären Pflegeeinrichtungen. Die konkrete Inanspruchnahme der Leistungen hängt dabei vom individuellen Pflegegrad und dem persönlichen Pflegebedarf ab.

Pflegegeld

Pflegegeld ist eine Möglichkeit für Pflegebedürftige, um ihre häusliche Pflege durch nahestehende Personen wie Angehörige oder Freunde finanzieren zu können. Dieses Geld wird direkt an den Betroffenen ausgezahlt und kann flexibel eingesetzt werden, um die Kosten für die häusliche Pflege abzudecken. Pflegegeld ist in § 37 SGB XI festgehalten und steht nur Betroffenen ab Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5 zur Verfügung.

Pflegegeldbestimmung nach Pflegegrad

Allerdings sind Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung wahrzunehmen, wenn sie Pflegegeld in Anspruch nehmen wollen. Diese Beratung soll sicherstellen, dass die häusliche Pflege angemessen und ausreichend ist und dass die pflegenden Angehörigen nicht überfordert werden. Die Pflegeberatung ist somit ein wichtiges Instrument, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Unterstützung und Hilfe zu bieten.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen sind finanzielle Leistungen gemäß § 36 SGB XI, die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 beziehen können. Sie ermöglichen den Einsatz professioneller Pflegekräfte im häuslichen Umfeld. Pflegesachleistungen dienen dazu, die Patienten in ihrem gewohnten Umfeld zu unterstützen und ihnen eine hochwertige Versorgung zu gewährleisten. Sie bieten eine wichtige Alternative zum stationären Aufenthalt und ermöglichen den Betroffenen, weiterhin in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben.

Die konkrete Ausgestaltung der Pflegesachleistungen kann je nach individuellem Bedarf variieren und umfasst unter anderem die Hilfe bei

  • der Körperpflege
  • der Ernährung
  • der Mobilität
  • der medizinischen Versorgung

Durch die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen wird gewährleistet, dass die Pflegebedürftigen die notwendige Unterstützung erhalten, um ihren Alltag bestmöglich bewältigen zu können und ihre Lebensqualität zu verbessern.

Die 5 Pflegegrade

Pflegegrade sind eine Einteilung, die im Rahmen der Pflegeversicherung gemäß dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) eingeführt wurden. Sie dienen dazu, den individuellen Pflegebedarf einer Person zu bewerten und Leistungsansprüche festzulegen. Die Pflegegrade ersetzen seit dem 1. Januar 2017 die vorherige Einteilung in Pflegestufen.

Die Pflegegrade gliedern sich wie folgt:

Pflegegradauflistung

Die Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit erfolgt nach § 11 SGB XI durch ein Punktesystem, das die individuellen Bedürfnisse und Einschränkungen einer Person berücksichtigt. Abhängig vom ermittelten Pflegegrad ergeben sich verschiedene Leistungsansprüche, die von der Pflegeversicherung erbracht werden. Dazu zählen beispielsweise:

  • Pflegesachleistungen
  • Pflegegeld
  • teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen
  • Leistungen zur Wohnraumanpassung
  • Betreuungsleistungen

Wichtig: Die Leistungsansprüche können je nach Pflegegrad individuell variieren und sind auf den jeweiligen Bedarf zugeschnitten. Daher ist eine genaue Abstimmung und Beratung mit den Pflegekassen und Fachkräften im Pflegebereich empfehlenswert, um die optimalen Leistungen zu erhalten.

Rechte, Vollmachten und Verfügungen in der Pflege

In der Pflege spielen Rechte, Vollmachten und Verfügungen eine bedeutende Rolle, um die Selbstbestimmung und die individuellen Wünsche und Bedürfnisse von pflegebedürftigen Personen zu wahren. Diese Instrumente dienen dazu, Entscheidungen über die medizinische Versorgung, rechtliche Angelegenheiten und die persönliche Betreuung im Einklang mit den Vorstellungen und Präferenzen der Betroffenen zu treffen – selbst, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, das selbst zu tun.

Im Folgenden werden wir uns eingehender mit den rechtlichen Rahmenbedingungen beschäftigen, um ein umfassenderes Verständnis für die Rechte, Vollmachten und Verfügungen im Bereich der Pflege zu erlangen.

Pflege Charta

Die Pflege-Charta ist ein Leitbild für eine menschenwürdige Pflege und Betreuung von hilfebedürftigen Menschen. Sie wurde 2011 von der Bundesregierung verabschiedet und legt die Grundwerte und Ziele der Pflege fest.
Die Pflege-Charta umfasst insgesamt acht Punkte.

Die Pflege-Charta beinhaltet folgende Punkte:

Pflegeansprüche aufgelistet

  1. Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe: Jeder Mensch hat das Recht, selbst über seine Pflege und Betreuung zu entscheiden. Dabei sollen pflegebedürftige Personen unterstützt werden, ihre Fähigkeiten bestmöglich zu nutzen und ihre Selbstständigkeit zu fördern.
  2. Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit: Die physische und psychische Unversehrtheit der Pflegebedürftigen ist zu schützen. Sie haben das Recht auf Freiheit, Sicherheit und Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung.
  3. Privatheit: Die Wahrung der Privatsphäre und der Schutz persönlicher Daten sind grundlegende Prinzipien in der Pflege. Die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben der Pflegebedürftigen sind zu respektieren.
  4. Pflege, Betreuung und Behandlung: Pflege und Betreuung müssen bedarfsgerecht und hochwertig erfolgen. Die individuellen Bedürfnisse, Wünsche und kulturellen Hintergründe der Pflegebedürftigen sind dabei zu berücksichtigen.
  5. Information, Beratung und Aufklärung: Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben das Recht auf umfassende Informationen über die Pflegeleistungen, ihre Rechte und Möglichkeiten der Unterstützung. Eine verständliche Beratung und Aufklärung sind wichtig, um eine informierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen.
  6. Wertschätzung, Kommunikation und Teilhabe an der Gesellschaft: Pflegebedürftige sollen mit Respekt, Würde und Anerkennung behandelt werden. Eine offene und respektvolle Kommunikation zwischen Pflegekräften, Pflegebedürftigen und Angehörigen ist essenziell. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und die Förderung sozialer Kontakte sind zu unterstützen.
  7. Religion, Kultur und Weltanschauung: Die religiösen, kulturellen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen sind zu respektieren und zu unterstützen. Eine angemessene spirituelle Begleitung und Unterstützung sind dabei sicherzustellen.
  8. Palliative Begleitung, Sterben und Tod: Pflegebedürftige am Ende ihres Lebens haben das Recht auf eine würdevolle Begleitung und Unterstützung. Palliative Versorgung und Schmerztherapie müssen gewährleistet werden. Der Umgang mit Sterben und Tod ist sensibel, einfühlsam und respektvoll zu gestalten.

Die Pflege-Charta ist Leitfaden für Pflegekräfte und soll ihnen eine Orientierung in ihrem beruflichen Handeln geben. Sie dient auch als Grundlage für die Weiterentwicklung der Pflegepolitik und der Qualitätsstandards in der Pflege.

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Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtliche Vereinbarung, mit der eine Person im Voraus festlegt, wer für sie handeln und Entscheidungen treffen soll, wenn sie selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Es ist wichtig, die bevollmächtigte Person über diese Vollmacht zu informieren und gemeinsam den Umfang und die Art der Bevollmächtigung festzulegen. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf spezifische Einzelangelegenheiten oder auf alle Angelegenheiten beziehen. Sie bietet die Möglichkeit, die gerichtliche Bestellung eines Betreuers zu vermeiden.

Tipp: Es ist ratsam, nur einer Person uneingeschränktes Vertrauen zu schenken und sicherzustellen, dass sie im Interesse der betroffenen Person handeln wird.

Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person festlegt, wer im Falle einer erforderlichen rechtlichen Betreuung durch das Vormundschaftsgericht für sie bestellt werden soll. Es besteht auch die Möglichkeit, in der Verfügung festzulegen, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Zusätzlich können konkrete Vorgaben gemacht werden, beispielsweise bezüglich der Pflege und des gewünschten Ortes der Betreuung.

Übrigens: Eine Betreuungsverfügung kann auch mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden und tritt dann in Kraft, wenn die Vorsorgevollmacht aus irgendeinem Grund unwirksam ist.

Patientenverfügung

Diese Verfügung legt fest, welche medizinischen Maßnahmen im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit gewünscht oder abgelehnt werden. Sie enthält genaue Vorgaben:

  • zu ärztlichen und pflegerischen Behandlungen
  • zum würdevollen Sterben
  • wer in ärztliche Entscheidungen einwilligen kann
  • wer den zuvor festgelegten Willen durchsetzen soll

Inhalte der Patientenverfügung

Wenn die Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft, ist das medizinische Personal verpflichtet, sie unmittelbar umzusetzen. Es dürfen aber keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der frühere Wille nicht mehr dem aktuellen Willen entspricht.

Wichtig: Die Patientenverfügung sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden, um sicherzustellen, dass der niedergelegte Wille noch aktuell ist. Es wird auch empfohlen, mit dem Pflegeanbieter über die Wünsche zur Versorgung in der letzten Lebensphase zu sprechen, einschließlich medizinisch-pflegerischer, psychosozialer und seelsorgerischer Aspekte.

Rechtliche Grundlagen in der Altenpflege: Vorschriften & Anforderungen

In der ambulanten und stationären Altenpflege gelten wichtige rechtliche Grundlagen, Vorschriften und Anforderungen, die sicherstellen sollen, dass eine qualitative Pflege erbracht wird und die Rechte der Pflegebedürftigen gewahrt werden.

Die wichtigsten Bestimmungen für die Altenpflege setzen sich zusammen aus:

  • Sozialgesetzbuch XI
  • Pflegeberufegesetz
  • Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
  • Hygienevorschriften
  • Pflegequalitätsgesetz
  • Datenschutzbestimmungen

Das Sozialgesetzbuch XI nimmt hier eine zentrale Rolle ein, da es die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung regelt. Es legt fest, welche Kriterien für die Einstufung in einen Pflegegrad gelten und welche Ansprüche auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bestehen.
Die Qualifikation der Pflegekräfte wird durch das Pflegeberufegesetz geregelt. Hierin sind festgelegt:

  • die Ausbildungsvoraussetzungen
  • die Inhalte der Ausbildung
  • die Berufsbezeichnungen (z. B. Altenpfleger oder Altenpflegehelfer)

Gut zu wissen: Um die Patientensicherheit und die Qualität der Pflege zu gewährleisten, wird in bestimmten Bereichen der Pflege, wie Krankenhäusern, durch die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung eine Mindestbesetzung an Pflegekräften vorgeschrieben.

Die Pflegedokumentation spielt eine zentrale Rolle, da sie es Pflegekräften ermöglicht, erbrachte Leistungen, den Verlauf der Pflege und die individuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen festzuhalten. Dieser Prozess dient der Transparenz, der Qualitätssicherung und der rechtlichen Absicherung.

Die Einhaltung von Hygienevorschriften ist von entscheidender Bedeutung, um das Risiko von Infektionen zu minimieren. Dazu gehören wichtige Hygienemaßnahmen, wie:

Hygienerichtlinien für Pflege

  • regelmäßiges Händewaschen
  • das Tragen von Schutzkleidung
  • die Desinfektion von Gegenständen

Darüber hinaus ist es wichtig, die Datenschutzbestimmungen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu beachten, um die Privatsphäre und die sensiblen Daten der Pflegebedürftigen zu schützen. Diese Bestimmungen gewährleisten den vertraulichen Umgang mit persönlichen Informationen und tragen dazu bei, das Vertrauen zwischen Pflegekräften und Pflegebedürftigen zu stärken.

Vorschriften und Ziele für das Qualitätsmanagement in der Pflege

Das Qualitätsmanagement spielt eine entscheidende Rolle in der Pflege, um eine kontinuierliche Verbesserung der Versorgungsqualität sicherzustellen. Eine wichtige Vorgabe ist die Qualitätsprüfung nach § 114 SGB XI (title: § 114 SGB XI nachlesen). Hierbei werden regelmäßige Qualitätsprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt. Er bewertet Aspekte wie die pflegerische Versorgung, die Dokumentation, das Personalmanagement und die Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitseinrichtungen.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Qualitätsrichtlinien und -standards, die von den Pflegeeinrichtungen umgesetzt werden müssen. Diese umfassen beispielsweise:

  • die Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP)
  • die Maßstäbe und Qualitätsanforderungen nach 113 SGB XI

Diese Vorgaben legen konkrete Maßnahmen und Verfahren fest, die zur Sicherstellung einer hohen Qualität der Pflege beitragen sollen.

Qualiätsmanagementziele in der Pflege

Das Risikomanagement spielt im Rahmen der pflegerischen Qualitätssicherung ebenfalls eine wichtige Rolle. Pflegeeinrichtungen müssen Risiken identifizieren, bewerten und entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen. Dazu gehört beispielsweise:

  • die regelmäßige Überprüfung der Sicherheitstechnik
  • die Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Risikofaktoren
  • die Implementierung von Notfallplänen

Die Einbindung der Bewohner oder Patienten in das Qualitätsmanagement ist ein weiterer relevanter Aspekt. Dabei sollten ihre Bedürfnisse und Wünsche durch Befragungen, Beschwerdemanagement und partizipative Entscheidungsprozesse berücksichtigt werden.
Neben diesen rechtlich vorgeschriebenen Vorgaben können Pflegeeinrichtungen auch freiwillige Zertifizierungen oder Qualitätssiegel anstreben, um ihre Leistungsfähigkeit und Qualität nach außen sichtbar zu machen. Formularbeginn

Wichtige Rechtsgrundlagen für Pflegekräfte

Als Pflegekraft ist es von entscheidender Bedeutung, die relevanten Rechtsgrundlagen zu kennen und einzuhalten. Diese legen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Pflegepraxis fest und definieren die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Pflegekräfte. Durch das Verständnis und die Einhaltung dieser Rechtsgrundlagen wird die Sicherheit und Qualität der Pflege gewährleistet. Schauen wir uns nun einige der wichtigsten Rechtsgrundlagen für Pflegekräfte etwas genauer an.

Schweigepflicht und Datenschutz

Die Schweigepflicht und der Datenschutz stellen eine ethische und rechtliche Verpflichtung dar, die von allen Pflegekräften strikt eingehalten werden muss. Eine Verletzung dieser Vorschriften kann nicht nur schwerwiegende Konsequenzen für die betroffenen Patienten haben, sondern auch berufliche und rechtliche Folgen für die Pflegekräfte nach sich ziehen.

Im Rahmen der Schweigepflicht sind Pflegekräfte dazu verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erhalten, vertraulich zu behandeln und nur an berechtigte Personen weiterzugeben. Dazu gehört auch, dass Patienteninformationen nicht unautorisierten Dritten zugänglich gemacht werden dürfen.

Wichtig: Eine Ausnahme von der Schweigepflicht besteht in bestimmten Fällen, wenn eine Offenbarungsbefugnis vorliegt. Dabei wird der Arzt oder Pfleger explizit von der Schweigepflicht entbunden. In einigen Fällen ist der Arzt sogar gesetzlich dazu verpflichtet, sein Schweigen zu brechen. Diese Ausnahmen dienen dem Schutz des Patienten und der Gewährleistung seiner Sicherheit. Sie werden strikt geregelt, um sicherzustellen, dass die Offenbarung von Informationen nur in ausgewiesenen Notfällen oder unter bestimmten Bedingungen erfolgt.

Umgang mit Daten - Pflege

Der Datenschutz bezieht sich auf den Schutz personenbezogener Daten und regelt den Umgang mit diesen Informationen. Hierbei sind sowohl die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch nationale Datenschutzgesetze zu beachten. Pflegekräfte müssen sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten der Patienten sicher und geschützt aufbewahrt werden und nur für berechtigte Zwecke verwendet werden.

Haftungsrecht im Pflegealltag

Das Haftungsrecht bildet ein zentrales Element im Pflegebereich und regelt die rechtliche Verantwortung der Pflegekräfte für ihre Handlungen und Unterlassungen. Es stellt sicher, dass die Sicherheit und das Wohlergehen der Pflegebedürftigen geschützt werden und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Pflichten der Pflegekräfte fest.

Das Haftungsrecht umfasst Aspekte wie:

  • die Einhaltung des medizinischen Standards
  • die strikte Befolgung von Hygienevorschriften
  • den verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten
  • die Gewährleistung einer sicheren Umgebung für die Pflegebedürftigen.

Wenn es zu Pflegefehlern oder Vernachlässigung kommt, können Haftungsansprüche gegenüber Pflegekräften oder Pflegeeinrichtungen geltend gemacht werden. Das kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, einschließlich Schadensersatzforderungen und berufsrechtlicher Maßnahmen.

Um das Haftungsrisiko zu minimieren, müssen Pflegekräfte ihre Aufgaben gewissenhaft und fachgerecht erfüllen, kontinuierlich ihre Kenntnisse und Fähigkeiten weiterentwickeln und sich strikt an die geltenden rechtlichen Vorschriften und Standards halten.

Selbstschutz in der Pflege

Selbstschutz ist in der Pflege essenziell für die körperliche und psychische Gesundheit der Pflegekräfte. Durch ergonomisches Arbeiten, den richtigen Umgang mit psychischer Belastung, die Einhaltung von Arbeitsschutzmaßnahmen und die Förderung einer gesunden Work-Life-Balance können Pflegekräfte nachhaltig für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit sorgen. Es ist ein Zeichen von Professionalität und Selbstverantwortung, auf den eigenen Selbstschutz zu achten.

Rechtliche Aspekte der Pflegedokumentation

Dokumentation spielt eine entscheidende Rolle in der Pflege. Sie dient dazu, alle geplanten und durchgeführten Maßnahmen im Rahmen des Pflegeprozesses schriftlich festzuhalten. Von den einzelnen Schritten bis hin zu Beobachtungen, Besonderheiten und Veränderungen wird die Pflege möglichst lückenlos dokumentiert. Die Pflegedokumentation bildet die Grundlage für eine bewohnerorientierte Planung. Eine gewissenhafte Erstellung der Pflegedokumentation erleichtert nicht nur den Arbeitsablauf, sondern macht die Arbeit auch sicher, nachvollziehbar und kontrollierbar. Besonders wichtig wird das, wenn Krankenhausträger oder Pflegeeinrichtungen vor Gericht beweisen müssen, dass die Pflege rechtskonform durchgeführt wurde.

Pflegedokumentationsinhalte

Folgende Grundsätze müssen in der Pflegedokumentation eingehalten werden:

  • Vollständigkeit: Die Dokumentation muss vollständig und lückenlos sein.
  • Aktualität: Sie soll zeitnah, regelmäßig und kontinuierlich aktualisiert werden.
  • Objektivität: Die Dokumentation erfolgt sachlich und neutral, ohne persönliche Wertungen oder Interpretationen.
  • Vertraulichkeit: Sie enthält sensible Informationen und muss daher vertraulich behandelt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
  • Rechtskonformität: Die Dokumentation erfolgt gemäß den gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben, um die rechtliche Sicherheit für Pflegekräfte und Einrichtungen zu gewährleisten. Die Dokumentation muss beispielsweise im Falle von Konflikten oder rechtlichen Auseinandersetzungen als Beweismittel dienen können.
  • Nachvollziehbarkeit: Die Dokumentation muss die Arbeitsabläufe und Entscheidungen der Pflegekräfte nachvollziehbar darstellen.
  • Verständlichkeit: Die Dokumentation muss verständlich und leserlich sein.
  • Bewohnerorientierung: Die Dokumentation berücksichtigt die individuellen Bedürfnisse und Vorlieben des Pflegebedürftigen und trägt zur personalisierten Pflegeplanung bei.

Ethik und rechtliche Grundlagen in der Pflege: Online-Weiterbildung bei UDEMY

Sie planen eine Karriere als Pfleger oder Pflegehelfer und möchten sich vorsorglich in den rechtlichen Grundlagen der Altenpflege weiterbilden? Oder sind Sie bereits im Gesundheitswesen tätig und möchten Ihr Wissen auffrischen? In jedem Fall sind Sie bei uns genau richtig. Das Mitteldeutsche Institut für Weiterbildung und berufliche Rehabilitation (MIQR) ist Ihr kompetenter Partner in der Pflegeausbildung. Neben unserem umfangreichen Pflegebasiskurs, der auch die ethischen und rechtlichen Grundlagen des Berufs abdeckt, bieten wir Ihnen nun einen speziellen Online-Kurs über die rechtlichen Grundlagen in der Pflege auf der renommierten Plattform UDEMY an.

Kursinhalte - Pflege

Unser Kurs richtet sich speziell an Selbstzahler, die aus eigenem Interesse ihre Kenntnisse erweitern möchten. Der Kurs ist nicht nur preislich erschwinglich, sondern auch flexibel gestaltet. Sie können ihn bequem in Ihrem eigenen Tempo online absolvieren. Sobald Sie sich für den Kurs angemeldet haben, stehen Ihnen alle Lerninhalte auf der UDEMY-Plattform zur Verfügung.

Wir legen großen Wert auf eine nachhaltige Kenntnisvermittlung. Deshalb kombinieren wir in unserem Kurs fundierte Vorträge mit praxisnahen Fallstudien. Anhand realer Situationen werden Sie lernen, wie Sie ethische Entscheidungen treffen und sich an die richtigen rechtlichen Anforderungen halten können.

MIQR Vorteile

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Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!

Fazit: Die Bedeutung der ethischen und rechtlichen Grundlagen in der Pflege

Die ethischen und rechtlichen Grundlagen sind unverzichtbare Säulen, auf denen das moderne Pflegewesen ruht. Sie sind von immenser Bedeutung und prägen die Qualität, Sicherheit und Verantwortung in der Altenpflege. Ethische Grundsätze dienen als Leitlinien für das Handeln der Pflegekräfte und stellen sicher, dass das Wohlbefinden und die Würde der Pflegebedürftigen stets im Mittelpunkt stehen. Sie legen den Fokus auf Respekt, Mitgefühl, Autonomie und Fürsorge und schaffen eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Pflegekraft und Patient. Und die rechtlichen Grundlagen schaffen klare Rahmenbedingungen für die Pflegepraxis und stellen sicher, dass die Rechte und Bedürfnisse der Pflegebedürftigen geschützt werden. Sie legen fest, welche Maßnahmen ergriffen werden dürfen, wie mit sensiblen Daten umzugehen ist und welche Pflichten die Pflegekräfte haben.

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